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vorübergehende Stilllegung wegen Auslandsaufenthalt?
Ich möchte gerne für fünf Monate nach Spanien.
Mein KFZ benötige ich für diese Zeit nicht.Es ist hier in Deutschland angemeldet und soll hier erstmal in der Garage verschwinden.
Wie stehe ich mich nun besser?Wenn ich den Wagen abmelde oder wenn ich ihn vorübergehend stilllegen lasse?
4 Antworten
- Gerd PLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja nicht abmelden!!!
Wenn du dein Auto abmeldest, wird es "permanent Stillgelegt", d.h. Kfz-Brief entwertet, Nummern ungültig usw.;
wenn du dein Auto beim Straßenverkehrsamt/ Landratsamt "vorübergend stilllegen" lässt, kannst du es nach 5 Monaten problemlos wieder anmelden.
- Jürgen NRWLv 7vor 1 Jahrzehnt
Abmelden ist bestimmt günstiger. Für diese Zeit zahlst du keine KFZ-Steuer und keine Versicherung. Deinem Rabatt dürfte das auch nicht Schaden. Zudem bekommst du bereits bezahlten Beiträge erstattet. Natürlich ist er dann bei Diebstahl nicht versichert, aber wenn die Garager sicher ist? Viel Spass in Spanien
- arminLv 6vor 1 Jahrzehnt
Stilllegen und Abmelden ist eigentlich das gleiche. Da du das Auto jedoch nach einer gewissen Zeit wieder anmelden willst musst du die Zulassungsnummer (Nummernschild) bis max. 1 Jahr reservieren lassen. Wird das Auto nicht innerhalb dieser Zeit wieder zugelassen brauchst du danach auch noch neue Nummernschilder!