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Wie kann man einen Mahnbescheid erwirken?
Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, was muss man tun, um an sein Geld zu kommen? (Offizieller Weg ohne Russen und ohne Anwalt)
10 Antworten
- Ben ScottLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich habe eine versicherung bei der viktoria, die übernehmen den rechtsstreit dann für mich.
eigentlich unnütz bei meinem geschäft, aber sogar bei gegenseitiger abhängigkeit mit minibeträgen lässt die zahlungsmoral über die schmerzgrenze hinaus zu wünschen übrig....
- vor 1 Jahrzehnt
Du musst dir ein Formular dafür besorgen gibt es im Internet!
Oder du füllst es direkt aus hier:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Infos findest du hier
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
zum gericht und ein mahnverfahren beantragen, das macht man bei der rechtsantragstelle kostet ca 40 euro gebühren, die du dem schuldner natürlich mit auf die rechnung setzt und lass in diesem mahnverfahren gleich klage androhen. also das du notfalls klagst, wenn die zahlung nicht kurzfristig beglichen wird, dazu musst du die rechnung mitnehmen, die aussteht und wenigstens eine mahnung die du dem schuldner gesendet hast.
viel erfolg, sowas zieht oftmals
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Selbst anschreiben, eine Frist setzen, und wenn diese abgelaufen ist hillft nurnoch die Klage.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mahnverfahren kann man teilweise über das Internet oder über einen Anwalt machen lassen. Manchmal sind Mahnungen nötig, ein andermal (Miete) braucht man keine Mahnung.
- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du musst den schuldner unter bezeichnung der forderung in "verzug" setzen, am besten durch eingeschriebenen brief unter setzung einer zahlungsfrist. 2 wochen sind so der durchschnitt. nach ablauf der frist besorgst Du Dir eine formular für den mahnbescheid, den Du selbst ausfüllen kannst, es gibt den offenbar jetzt auch online. darin musst Du nochmals eine zahlungsfrist angeben. wen die abgelaufen ist, musst Du den vollstreckungsbescheid beantragen- und dann ab zum gerichtsvollzieher, falls der schuldner keinen widerspruch einlegt. wenn der schuldner kein geld hat, denke daran, dass das alles Dein geld kostet! der rechtskräftige titel hat 30 jahre gültigkeit. ich habe ein paar davon auf dem klo hängen! viel glück!
- vor 1 Jahrzehnt
Mahnbescheid
Zunächst schriftlich mit Einschreibe-Rückschein Anmahnen und eine Zeitspanne (Datum)
setzen!
Wird auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert bzw. ein gesetzter Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen.
Den Mahnbescheid erlässt das für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an Sie, der Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.
Kontrollieren Sie zunächst anhand Ihrer Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege), ob die Forderung berechtigt ist, denn das Gericht hat die Behauptungen des Gläubigers oder der Gläubigerin ungeprüft übernommen. Dabei sollten Sie auch auf in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Inkassokosten achten.
Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder Teilwiderspruch (z.B. begrenzt auf überhöhte Verzugszinsen oder unberechtigte Inkassokosten) einzulegen. Eine Begründung des (Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!
Dem Mahnbescheid liegt bereits ein Widerspruchsformular bei. Schicken Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an das zuständige Amtsgericht zurück, wenn die geforderten Zahlungen ganz oder teilweise unbegründet sind. Sollten Sie Schwierigkeiten oder Fragen haben, lassen Sie sich vorher in einer Beratungsstelle beraten
Tip
Besteht der vom Gläubiger per Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch zu Recht, dann macht ein Widerspruch keinen Sinn. Der Gläubiger würde das anschlieÃende Gerichtsverfahren für sich entscheiden, und Sie müssten noch zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
einen Mahnbescheid musst du beantragen, einen Anwalt brauchst du dafür nicht, einfach ausfüllen,einen Link hat Nic schon gepostet.
Deine Forderung sollte natürlich fällig sein, aber du musst vorher nicht x-mal mahnen.
der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, dann kommt es zu einem normalen Prozess, wenn du es beantragst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erstmal musst du die offene Rechnung anmahnen, schriftlich am besten.
In der Mahnung sollte stehen, um welche Rechnung es sich handelt (Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Rechnungsdatum, Art der Leistung). Dann sollte um baldige Zahlung gebeten werden bis zu einer bestimmten Frist (normalerweise 2 Wochen).
Wenn dann immer noch nichts kommt, entweder nochmals eine letzte Mahnung schicken oder einen Mahnbescheid rausschicken.
Formulare für Mahnbescheide gibt es im gut sortierten Papeterieladen. In das Formular muss Name und Adresse des Schuldners eingetragen werden, dein Name und Adresse, die geschuldete Leistung und der Rechnungsbetrag.
Zinsen kannst du ab dem Tag verlangen, ab dem gemahnt wurde. Deshalb habe ich anfangs die Mahnung erwähnt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erste Mahnung nach 30 Tagen, 2. Mahnung nach nochmal 15. Vorher so ankündigen. Danach kannst Du Dich an ein Inkassobüro wenden (findest Du über google). Die fordern dann das Geld für Dich ein.