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Loch in der Fleise und im Laminat muss ich zahlen?
hallo
ich hätte da eine Frage
Ich ziehe in 2 Monaten aus meiner Wohnung aus in der wir seit Februar 2004 wohnen also 4,5 jahre. Nun haben wir im PC zimmer Laminat welches etwas abgeplättert ist also die oberfläsche und an 2 stellen im wohnzimmer sind 2 kleinere löcher wo mir anscheinend mal was runter gefallen ist.
Im Bad ist mir mal was runter gefallen und in der weissen fleise am boden ist auch ein kleineres loch
muss ich dies bei auszug erneuern und bezahlen wen ja gibt es da auch was zum kleben oder so was?
4 Antworten
- gummibärchenLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das mit dem Laminat könnten Gebrauchsspuren sein, das mit der Fliese weniger. Kommt drauf an, wie groß der Schaden ist.
Suche notfalls eine faire Einigung mit dem Vermieter.
- WermausLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es gibt so eine Paste, mit der man das Laminat ausbessern kann, in versch. Farbtönen, frag mal im Baumarkt. Die Fliese kann man einzeln austauschen.
- The.LamiaLv 5vor 1 Jahrzehnt
soweit ich weiss sind das normale gebrauchsspuren und somit musst du das nicht neu machen aber kommt auch auf den mietvertrag an schau doch mal was da drin steht.
Hafte ich als Mieter für die „normale Abnutzung“ der Wohnung?
Der Mieter hat nach § 538 BGB Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch einen „vertragsmäÃigen Gebrauch“ entstehen, nicht zu beseitigen, wenn er vertraglich nicht zu Schönheitsreparaturen oder einer Endrenovierung verpflichtet ist. Das gilt z.B. auch für Nikotinablagerungen durch starkes Rauchen, weil diese nicht Folge „übervertragsmäÃiger Nutzung einer Mietwohnung“ sind (LG Köln, Urteil vom 19.08.1998, Az. 9 S 188-98). Anderes soll bei einem „Raucherexzess“ gelten (LG Paderborn, Urteil vom 23.03.2000, Az. 1 S 2/00; offengelassen von BGH, Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05). Im entschiedenen Fall waren die Spuren des Rauchens nur durch mehrmaliges Ãberstreichen zu beseitigen, obwohl der Mieter die Wohnung nur zwei Jahre bewohnt hatte und diese vor dem Einzug neu tapeziert und gestrichen worden war.
Wer muss „Bagatellschäden“ beseitigen?
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung der Mietwohnung verpflichtet, denn nach § 535 BGB hat der Vermieter "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäÃen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." In Mietverträgen finden sich häufig Klauseln, nach denen der Mieter die Kosten für so genannte kleine Instandhaltungen oder Bagatellreparaturen zu übernehmen hat. Kleine Instandhaltungen umfassen nach § 28 Absatz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
Die Abwälzung der Kosten ist nur für solche Teile der Mietsache zulässig, mit denen der Mieter häufig in Berührung kommt. Für Gegenstände die der Mieter gar nicht oder nur zum Teil in Anspruch nehmen kann, wie Wasserleitungen, muss er auch keine Reparaturkosten übernehmen.
Voraussetzung der Wirksamkeit einer Bagetellschädenklausel ist, dass im Mietvertrag Obergrenzen festgelegt sind. Dabei darf die Obergrenze für die einzelne Reparatur nicht über 90 Euro liegen. Bei Reparaturen die teurer sind, muss der Mieter jedoch nicht einen „Anteil“ in dieser Höhe übernehmen, denn dann handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden. Der Vermieter muss die Kosten daher vollständig selbst tragen. Ferner muss eine Grenze für Reparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, etwa einem Jahr, angegeben sein. Welche Höhe angemessen ist, ist nicht geklärt. Als Grenzwerte wird teilweise 150 Euro, teilweise aber auch etwa 7 % der Jahresmiete angegeben.
dann red doch enfach mit deinem vermieter
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Laminat ist ein billiger Bodenbelag von dem der vermieter nicht erwarten kann das der nach 4 Jahren noch wie neu aussieht. auch kleine Schäden uaf liesen sind durch den Vermieter durchaus zu tollerieren, vielleicht hat er ja im Revisionsschacht oder auf dem Dachboden Fliesen für solche Reparaturen gelagert.
Sollten die Schäden dann doch gröÃer sein als man aus Dener Darstellung entnehmen kann so müÃte auch die haftpflicht dafür aufkommen - so denn Du versichert bist.