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Lena fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Entschädigung für abgesagten Termin beim Psychotherapeuten?

Hallo liebe Leute,

ich gehe seit etwa zwei Monaten freiwillig und auf eigene Kosten zu einem Psychotherapeuten (Heilpraktiker) um einige Dinge aus meiner Kindheit aufzuarbeiten.

Vor zwei Wochen hatte ich aber einen starken Migräneanfall und habe den Termin daher ein paar Stunden vorher telefonisch abgesagt und auch keinen weiteren Termin vereinbart.

Heute flattert mir eine Liquidation/Rechnung ins Haus. Ich soll das volle Honorar (60€/Stunde) zahlen weil ich so kurzfristig abgesagt habe und dazu noch für letzte Woche weil nicht erschienen sei. Dabei hatte ich letzte Woche überhaupt keinen Termin. Möglicherweise ist der Psychotherapeut davon ausgegangen, dass wir einen Termin hatten weil wir die Termine vorher immer Mittwochs um 16.00 Uhr hatten. Nun meine Frage: Muss ich das bezahlen, obwohl ich 1. vorher nicht wusste, dass ich früher absagen bzw. zahlen muss wenn ich kurzfristig absage? 2. Was mache ich wegen dem zweiten Termin, den ich gar nicht vereinbart habe?

Update:

Ich habe keinen Vertrag mit dem Therapeuten und auch niemals etwas von irgendwelchen AGBs gehört. D.h. ich habe dort weder etwas unterschrieben, noch wurde ich darüber belehrt was passiert wenn ich nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne absage. Gilt das dann trotzdem, dass ich zahlen muss?

Update 2:

Okay, also zahlen muss ich dann schon mal nicht. Aber was ist mit der Rechnung? Soll ich darauf antworten (und wenn ja, was soll ich schreiben?) oder soll ich sie einfach ignorieren?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Den ersten (abgesagten) Termin kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen in Rechnung stellen. Er darf NICHT berechnen, wenn Dich höhere Gewalt oder akute Erkrankung (Migräneanfall) hinderte und Du ihn sogar noch darauf aufmerksam gemacht hast. Kannst Du für Deinen Migräneanfall sogar noch ärztl. Attest vorlegen, hat er vor Gericht keine Chance.

    Der 2. Termin ist ein Missverständnis. Sprich ihn darauf an. Er wird, wenn er an Deiner Weiterbehandlung interessiert ist, auf Berechnung verzichten (wie auch auf die Berechnung des 1. Termins).

    Verzichtet er NICHT auf BEIDE Termine, wechsel den Therapeuten, Vertrauensverhältnis ist kaputt, und zahl NICHT.

    Am Ende gewinnst Du.

  • rechnung ist im fall des ersten termins leider rechtskräftig.

    hatte auch schon so ne situation.

    wegen des zweiten termins würde ich noch mal mit ihm reden, dass es ein mißverständniss war, dass du keinen neuen termin hattest. ist er nicht kooperativ, zahlung verweigern und es drauf ankommen lassen.

    ich glaube, wenn mein therapeut damals so gehandelt hätte und im nachhinein nicht bereit wäre, dies zu aller zufriedenheit zu klären, wäre das sogenannte "vertrauensverhältniss" in meinen augen so weit gestört worden, dass keine wirkliche therapie mehr möglich gewesen wäre.

    ich hoffe du kannst alles zu deiner zufriedenheit klären, mfg, GK

    Quelle(n): bei so kurzfristiger absage mußt du trotzdem zahlen, weil der mann durch den kurzen terminus deinerseits keine möglichkeit hatte, die zeit mit einem anderem patienten zu belegen. du hast den termin gemacht und wenn du ihn nicht wahrnimmst, pech gehabt. da du den ausfall verschuldet hast, mußt du auch dafür grade stehen. und da ist es egal, ob der schuppen brennt oder dein auto streikt. ist mist, aber gesetz.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Termin in Rechnung zu stellen, wenn dieser nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Warst du zufällig wegen dem Migräneanfall beim Arzt und kannst es belegen? Wenn ja, dann rede mit dem Therapeuten.

    Was den zweiten Termin angeht sage ihm, dass ihr keinen Termin hattet.

  • zucker
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Einfach anrufen und sagen dass du den Termin nicht wahr nehmen kannst. Da fragt dich keiner warum du nicht kannst, additionally benötigst du keinen Grund und brauchst auch nicht zu lügen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst es ignorieren oder aber von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. (Würde ich tun).

    Auf alle Fälle würde ich die Rechnung nicht bezahlen. Da fehlt für mich jegliche Grundlage. Du hast abgesagt und somit konnte ein Termin mit jemand anderes getätigt werden. Sie müßten dir beweisen das durch dich ein Schaden entstanden ist weil der Termin jemand anderen nicht gegeben werden konnte. Das wird sehr schwierig werden.

    Ich weiß nicht einmal ob es rechtlich gesehen möglich ist eine Erstattung von dir zu verlangen. Jeder Arzt muß die Möglichkeit in Betracht ziehen das ein Patient einen Termin nicht wahrnehmen kann.

    Gruß,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du privat zahlst und nichts schriftliches vorliegt musst Du nicht zahlen.

    Aber wenn Du wieder einen brauchst wirst Du Dir wohl einen anderen suchen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja. Verpasste Termine kann er Dir in Rechnung stellen, weil er ja den Termin nur für Dich freigehalten hat. Das steht auch in Eurem Vertrag bzw. den AGB.

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