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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gibt es eine juristische Handhabe, dem Eis das Schmelzen zu verbieten?

Update:

@sepp: Welches Wort reimt sich im Bayerischen auf deinen nick ...;)

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schlechte Aussichten :

    Die Gegenseite würde auf das Naturgesetz pochen ! ;-)

  • Lee
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Boesartige Veraenderung des Aggregatszustandes ohne polizeiliche Genehmigung

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Amerika geht das bestimmt. Am besten rutschst du danach noch in der Pfütze aus, brichst Dir was und verklagst Nestlé.

    Du solltest dem Eis aber vorher ausdrücklich das Schmelzen verbieten, zur Sicherheit vor Zeugen :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Welches Eis? Polkappen oder Speiseeis?

    Polkappen - leider nein

    Speiseeis - Gottseidank nicht! Stell dir vor, du leckst daran und freust dich auf Straciatellageschmack oder was auch immer, und deine Zunge friert dran fest... kein einziges Molekülchen Geschmack verirrt sich in deinen Mund - wär das nicht furchtbar?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich, jeder ist verpflichtet den alles zu unternehmen, dass der Schaden gering gehalten wird. Dagegen verstößt der Eisverkäufer ständig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du das Eis bei Dir zuhause oder Dein gekauftes meinst, dann hast Du ein Eigentumsrecht. Du kannst mit Deinem Eis machen was Du willst, so kannst Du diesem Eis durchaus verbieten nicht zu schmelzen.

    Ich empfehle Dir gegebenenfalls einen Eilantrag beim Zivilgericht zu stellen und/ oder Polizei und Feuerwehr und THW zur Nothilfe zu rufen. Falls diese wider Erwarten Dir nicht helfen (können), frag' Deinen Eismann an der Ecke.

    Wenn Du das Eis der Gletscher oder an den Polen meinst, wird es schwieriger, da es internationales Recht ist. Da aber Greenpeace überall ist und mir Müsliesser immer schon suspekt waren, würde ich mal versuchen, dass bei denen einzuklagen ;-)

    Liebe Grüße

    Nachtrag: Du kannst Deinem Eis das Schmelzen verbieten, genau so wie Deiner Katze das Sofa zu zerkratzen.

    Quelle(n): Lebenserfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    um diese frage genau zu klären, wird ein untersuchungsausschuss einberufen, der die nächsten 2 jahre erst einmal verschiedene fachleute zu diesem thema anhören wird, um dann nach weiteren 3 jahren erst mal von einem neuen untersuchungsausschuss klären zu lassen, ob diese frage überhaupt mit dem grundgesetz zu vereinbaren ist.

    dann, irgendwann einmal, wird unseren enkeln diese frage beantwortet!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wir arbeiten dran.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, da muss die UNO eingreifen.

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann dem Eis das Schmelzen nicht verbieten, aber man kann es verhindern in dem man es immer schön kalt lagert.

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