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Ab wann Ruhestörung?
Unser Nachbar strahlt seit 3 Tagen teilweise bis 21:30 Uhr sein Dach mit einem Hochdruckreiniger ab.
Meine 1-jährige Tochter liegt genau daneben und geht um halb 8 ins Bett. Kann ich ihn (rechtlich) bitten, diese Arbeiten auf das Wochenende zu Verlegen? Das Problem: Im Internet habe ich keine Eindeutige Regelung gefunden. Falls es jemandem Hilft: Wir wohnen in Baden-Württemberg im Landkreis Böblingen.
Danke für die bisherigen Antworten. Versteht mich nicht falsch, ich wollte ihm nicht gleich Drohen, sondern die Sache Nachbarschaftlich regeln. Aber im Falle eines Falles wollte ich sicher sein wer auf der rechtlichen Seite ist.
@ascalon2607s: Aber es gibt doch auch die so genannte Abendruhe, die ab 20 Uhr beginnt. Dann gibt es glaube ich auch noch unterschiede in den Lärmarten.
11 Antworten
- brennermaus2005Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
von 8:00 - 13:00 Uhr darf und von 15:00 - 22:00 Uhr besagt der Gesetzgeber. Zwischen 13 und 15 Uhr ist offizielle Mittagsruhe und nach 22 Uhr gilt bei mehrfachem Aufkommen als Ruhestörung.
Für sowas wirst du auch keine Eindeutige Regelung finden werden. Weil es soll ja nicht zum Streit kommen zwischen Euch. Somit müstest du mal zu ihm rüber gehen, ihm die Sachlage vielleicht bei einem Glas wein oder einer Flasche Bier erklären und darum bitten, ob er es zu einer anderen Zeit machen könnte.
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Nachtruhe beginnt in Deutschland im Allgemeinen um 22 Uhr und dauert bis um 6 Uhr an. Während dieser Zeit müssen lärmintensive Tätigkeiten eingeschränkt werden. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Laute Arbeiten müssen um 20 Uhr eingestellt werden, die Nachtruhe beginnt erst um 22 Uhr.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da wird er weitermachen dürfen bis 22Uhr. Ab da ist Nachtruhe. Aber sprich ihn doch mal ruhig an. Sehr sinnvoll ist sein Unternehmen nämlich nicht. Der Hochdruckstrahl macht die Ziegeloberfläche erst recht rau und nächstes Jahr ist der Bewuchs noch dicker und rauer Belag hält Wasser fest im Winter, das friert an und die Ziegel platzen Stück für Stück.
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- KnuddelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich denke das du das leider bis zum ende ertragen musst.
Zum einen wird es keine Ewigkeit mehr gehen (so etwas macht man ja nicht alle 14 tage) und gehört zu den genanntem Störungen die man im Zusammenhang mit Bau arbeiten,Sanierung, Instandsetzung als normaler Bürger und Nachbar ertragen muss. Wenn es für deine Tochter so störend ist, dann geh doch mal zum Nachbar, frag Ihn wie lange Er denkt das die Arbeiten noch dauern, und Quartiere deine Tochter solange wo anderst ein.
Was besseres fällt mir da jetzt auch nicht ein-Schwiegereltern oder die eigenen zum ausweichen.
- BlueyLv 4vor 1 Jahrzehnt
bis 22 uhr kann eer arbeiten..aber vielleicht versteht er s mit deiner tochter und macht net so lang..
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ab 22:00 Uhr muss schluss sein sonst kann man Klage einreichen; also wenn es nicht mehr geht, geht es auch über das Gericht.
- ernie.bikeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich kann er sowas bis 22:00 Uhr tun. Wenn man Kinder im Haus die früher schon schlafen müssen ist es schlecht. Vielleicht kannst du es anders versuchen in dem du ihn fragst ob er es schon eher am Tag machen oder wenn das nicht geht am Wochenende. Aber ich glaub rechtlich wirst du da wenig erreichen können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
7 - 12, 14 - 19 Uhr.
Was darüber hinaus geht ist unzulässig.
Statt gleich rechtlich gegen ihn vorzugehen, sollte es im Interesse einer guten Nachbarschaft doch möglich sein ihm euer Problem nahezubringen. Sollte er trotzdem weitermachen, gibt es Streit in der Nachbarschaft. Die Polizei kann hier gerufen werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
also in sachsen darf man bis 22.00 laut arbeiten.