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Muss man die Vaterschaft anehmen?

Es geht um folgendes:

Nach 11 Jahren kommt ein Brief in dem steht das man wohl der Vater eines Kindes ist.

Vaterschafttest gemacht - positiv

Muss man die Vaterschaft anerkennen und Unterhalt zahlen/nachzahlen?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Mutter einen guten Anwaldt hat, wirst Du Dich kaum druecken koennen. Ich kenne einige Vaterschaftsfluechtlinge die im Ausland leben

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ist nichts anzuerkennen - der Test lügt nicht.

    Vaterschaft verpflichtet zur Unterhaltszahlung, auch rückwirkend.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein Vaterschaftstest beweist, dass jemand der Vater ist, dann besteht auch eine Unterhaltsverpflichtung. Das hat mit der Anerkenntnis nichts zu tun.

  • Flinke
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo eisbär

    schau bitte bei wikipedia nach ,da bekommst Du alles,mit Paragraphen

    " Vaterschaft " eingeben

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an, was vor 11 Jahren war. War die Frau verheiratet, gilt der damalige Ehemann als Vater, auch wenn er es biologisch nicht ist. Sie kann unverheiratet auch einen anderen Vater angegeben haben, der die Vaterschaft anerkannt hat. In beiden Fällen braucht man im Nachhinein nichts anerkennen oder zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man die Vaterschaft nicht freiwillig annimmt kann eine Vaterschaftsklage erfolgen vom Kind, von der Mutter oder von der per Gesetz als Vater vermuteten Person (§ 1600b BGB). Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne von § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist. Hat der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes die Vaterschaft nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind nach dem Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten. In diesem Fall beginnt die Frist nicht vor Eintritt der Volljährigkeit und nicht vor dem Zeitpunkt, in dem das Kind von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

    Der (auch rückwirkende) Unterhaltsanspruck ist dann der nächste Schritt - auch per Klage

    Wenn der Vater also nicht noch zusätzliche Kosten am Bein haben will sollte er auf Verfahren die er devinitiv verlieft verzichten denn die gesamten Kosten trägt der Verlierer einer Klage.

    -- Der nächsten Info solltest Du lieber nicht trauen, das ist nicht das Endergebniss sondern nur ein Zwischenstand--

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist Vater. Was für ein Vater bist du ?

    Der juristische, biologische, soziale Vater...

    Du hast nachweislich ein Kind gezeugt, es wäre angebracht Verantwortung für sein handeln zu übernehmen.

    Hattest du vor 11 Jahren einen Vaterschafttest gemacht ?

    Quelle(n): BGB §1592
  • vor 1 Jahrzehnt

    da wirst du keine Wahl haben, du bist per DNA als Vater nachgewiesen worden, wieso geht es nur ums Zahlen ? Du bist Vater eines Kindes und nicht nur finanzell für das Wohl des Kindes zuständig, wie sehen deine Bemühungen aus dein eigenes Fleisch und Blut kennen zu lernen ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hm, wenn der Vaterschaftstest positiv war , also die Vaterschaft erwiesen ist muß der Vater sie nicht unbedingt anerkennen kann aber trotzdem auf Unterhaltszahlungen verklagt werden.

    Wenn der Test von der Mutter nicht heimlich (ohne wissen des Vaters) gemacht wurde besteht vieleicht sogar ne Erfolgschance.

    Wenn der Test heimlich gemacht wurde kann der Vater evtl. dagegen klagen, was ich persönlich aber bescheuert finde, denn schließlich isser ja der Vater.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vater ist derjenige, der Mit Der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit ihr verheiratet war.

    Man ist auch Vater, wenn die Frau fremdging.

    Natürlich würde ich die Vaterschaft anerkennen, wenn ich das Kind Gezeugt habe.

    Aber ich denke nicht, dass man das muss.

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