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Anwalt bezahlen bei Zeugenaussage?
Hallo,
ich habe gegen einen Mann bei der Polizei ausgesagt. Dieser hat mich und meine Angehörigen verbal merfach bedroht. Ich wusste das er eine Waffe ( S&W Revolver Kal 38.) hat. Er hat eine Waffenerlaubnis (oder ähnliches) und hat diese Waffe im Besitz gehabt. Nun habe wir uns an die Polizei gewandt nachdem es mehrfach zu verbalen Drohungen von dem Mann gegen mich und mein Frau, bruder und Schwägerin gekommen ist. Wir haben daraufhin eine Aussage bei der Polizei gemach. Die Waffe wurde eingzogen. Bei einem verfahren wurde der Mann mit einer kleinen Geldbuße belegt und ihm die Waffe wieder ausgehändigt. Er hat die Waffe mitlerweile verkauft und will jetzt von uns dei Kosten für seinen Anwalt haben. Ist das rechtens, müßen wir das bezahlen? Ich glaube nicht. Was mein Ihr?
6 Antworten
- Gerhard SLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
natürlich müsst ihr nichts bezahlen, dieses verfahren wird von amts wegen eingeleitet, die kosten zahlt die staatskasse,- wer sich von einem anwalt vertreten lassen will, muss die kosten in einem solchen verfahren selbst tragen,- dass man dem mann die waffe wieder ausgehändigt hat, ist mir zwar unbegreiflich, aber das begründet keine anspruch gegen Euch auf erstattung von anwaltskosten der anderen seite.
das ist deren problem! auf jeden fall ist die angelegenheit jetzt aktenkundig und wenn es zu weiteren problemen kommen sollte, würde ich an Deiner stelle sofort wieder zur behörde vorsprechen. das wird dann anders ausgehen!
ich würde aber jetzt in diesem stadium nicht weiter vorgehen, sofern keine weiteren drohungen ausgesprochen werden!
übrigens, es gibt eine waffenbesitzkarte und einen waffenschein, letzterer beinhaltet die erlaubnis zum munitionserwerb bzw besitz! wäre interessant zu wissen, ob die waffe geladen war, als sie eingezogen wurde! aber darum kümmert sich wohl keiner und munition kann man auch illegal erwerben!
- Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, musst du nicht!!! Er ist Verurteilt worden( Angeklagt) - Strafe - GeldbuÃe , also muss er die Kosten bezahlen oder seine Rechtschuztversicherung!!!
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, das ist nicht rechtens.
Aber zur Sicherheit teile ihm mit:
Wenn er seine Forderung nicht schriftlich zurücknimmt wirst Du Deinerseits einen Anwalt GEGEN ihn einsetzen, dessen Kosten dann Du gegen ihn einklagen wirst wegen Nötigung usw, das weià dann Dein Anwalt.
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- vor 1 Jahrzehnt
Na ganz bestimmt nicht.
Warum hat er denn einen Anwalt gebraucht? Er wurde (wenn auch nur geringfügig) verurteilt, war also schuldig. Insofern würde ich lieber die Klappe halten.
Also macht Euch keine Sorgen. Der spinnt.
- vor 1 Jahrzehnt
Höö,
entweder verstehe ich das ganze falsch,
oder aber ihr seit sehr naiv!
Er nimmt sich einen ............ werd bestraft.
Und ihr sollt seine Verteidigung zahlen???
Soweit sind wir noch nicht!!
Wartet mal auf Amtliche Aufforderung,
und nicht auf solche seltsamen Drohgebähren!