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Mietrecht ???? bzw Rückstand ???

Wie ist das wenn man ein Monat die Miete nicht zahlt , wird man dann in dem selben monat auf die Straße gesetzt ? also zB . 01.08 nicht bezahlen , 02.08 obdachlos ?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So einfach ist das nicht. Wenn der Mieter mit 2 aufeinanderfolgenden Mieten bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Miete im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.

    Quelle(n): § 543 Abs. 2 Nr. 3 a und b http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine Vorredner haben grundsätzlich Recht.

    Eine außerordentliche Kündigung seitens des Vermieters hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn du:

    - mit zwei aufeinanderfolgendenen kompletten Mieten im Verzug bist

    - innerhalb eines Jahres mehrere Teilmieten im Wert von zwei Monatsmieten in Verzug bist

    - im Zeitraum von zwei Jahren des öfteren im Verzug warst

    Der Vermieter darf nach einer fristlosen Kündigung nicht sofort am nächsten Tag mit einem Räumkommando anrücken, er muss eine Räumungsklage anstreben. Das dauert je nach Auslastung des zuständigen Gerichtes etwa drei bis sechs Monate bis zur Verhandlung.

    Wenn die Klage draußen ist, kommen dann die Kosten des Rechtsstreites zusätzlich auf dich zu.

    Ich empfehle dir deshalb, dich mit deinem Vermieter in Verbindung zu setzen, ihm deine Lage zu schildern und gemeinsam eine Lösung zu finden; diese Übereinkunft solltet ihr schriftlich festhalten und dem Mietvertrag als Anlage beifügen.

    Wenn mit deinem Vermieter nicht zu reden ist, empfehle ich dir, wenigstens einen Teil der Miete anzuweisen (soviel dir möglich ist), um noch einen oder zwei Monate Zeit zu gewinnen, bis die Voraussetzungen zu einer außerordentlichen Kündigung gegeben sind.

    -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt mehr als 1 Monatmiete in Rückstand sein, dass kann den zweiten Monat betreffen, aber auch schon früher, wenn Du vorher einen geringen Rückstand hast. Dann kann Dir erst fristlos gekündigt werden. Auch wenn Du dann nicht mehr in der Wohnung bist, hast Du die Miete noch zu zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein..aber der Vermieter wird schon eigenen Anwalt informieren.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, was da so im Fernsehen kam geht das bis zu einem Jahr. Und eine fristlose Kündigung wird in der Regel ab 2 fehlenden Monatsmieten ausgesprochen. Sicherlich willst Du in der Wohnung bleiben, sollte es da irgenwelche Mietprobleme bei Dir geben, spreche mit dem Vermieter.

    Damit da nicht vielleicht doch noch eine Kündigung ins Haus steht denn ein gutes Verhältniss zum Vermieter lohnt sich immer.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn DU Deine Miete 2x innerhalb von 2 Jahren verspätet zahlst kannst Du fristlos gekündigt werden. 1 x kannst Du durch Zahlung das außer Kraft setzen.

    Nasch der Kündigung reicht der Vermieter eine Räumungsklage ein und +ber diese entscheidet dann der Richter, je nachdem wo Du wohnst dauert das 3-6 Monate.

    Wenn dann der Richter die Räumung verfügt hat, gibt der Vermieter den Räumungstitel dem Gerichtsvollzieher und der räumt dann nach vorheriger Ankündigung und wenn Du nicht vorher ausgezogen bist, die Wohnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi, nein erst bei zwei Mieten ist dies ein fristloser Kündigungsgrund!

    ...und selbst dann muss dich der Vermieter rausklagen, das heißt bei Gericht eine Räumungsklage einreichen...

    ...viel Spaß noch

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein so schnell geht das nicht..musst mindestens 2 monate im rückstand sein und vorher eine mahnung bekommen haben dann entscheidet ein richter und das dauert dann auch nochmal bis zu 6 monaten

    also sei ganz beruhigt

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