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im mutterschutz zahlt krankenkasse oder aamt?

da ich einen geringen teil harz4 bekomme,stelle ich mir die

frage wenn ich in 1 woche in den mutterschutz gehe wer ann für diese zeit mit den zahlungen einspringt...

da ich ja den arbeitsmarkt nicht mehr zu verfügung stehe...

muss da dann für diese zeit die krankenkasse zahlen oder das aamt?

Update:

das aamt weiß bereits das ich schwanger bin ich bekomme von denen mehrbedarf...

mein neuer bescheid läuft erst ende das jahres aus...

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    M.E. Deine Krankenkasse.

    Ruf doch einfach mal dort an dann weisst Du es definitiv.

    Alles Gute für die bevorstehende Geburt

    PitBabba

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo...

    mutterschaftsgeld bekommst du 4 wochen vor der entbindung und dann musst du nach der entbindung die abstammungskunde vorlegen bei deiner krankenkasse dann bekommst du noch mal für 8 wochen mutterschaftsgeld....

    (ich war vorher arbeiten ich denk mal wenn du keine arbeit hast/ hattest bekommste das vom amt)

    und dann dein elterngeld (300euro 1 jahr lang)

    ps. wenn du harz 4 empfenger bist geh zur awo oder cartitas da bekommst du noch unterschtüzung zweck geld für die erstaussattung für baby... würde ich dir auf jedenfall raten....

    lg sabsi

    hoffe ich habe dir geholfen

    Quelle(n): EIGENE ERFAHRUNG!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Krankenkasse.

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    die krankenkasse zahlt wenn du bis zum mutterschutz gearbeitet hast, ansonsten das amt!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst Mutterschutz und Erziehungszeit nicht verwechseln. Mutterschutz (8-12 Wochen nach Entbindung) zahlt die KK. Erziehungszeit bei Dir das AA.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die krankenkasse für den arbeitsausfall und das amt stockt auf musste aber melden bekommst ja ein schreiben vom der kk

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich denke mir dass dann noch das Amt zahlen muss, die Krankenkasse erst sechs Wochen nach der Entbindung.

    Gruß

    Franky

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