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Verarscht mich da-direkt?

Meine "noch"-kfz-versicherung hat mir geschrieben

"im Schadenfall können beide Versicherunspartner (Kunde/Versicherung) das Vertrag beenden.

Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch und kündigen zum blabla..."

Habe angerufen, mir wurde gesagt:

"Ja, ohne Begründung dürfen wir das machen"

ist es wirklich so?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich dürfen die das. Die Möglichkeit zur Kündigung eines Vertrages gilt immer für beide Vertragspartner. So, wie bei allen anderen Verträgen. Eine Pflicht, Dich als Versicherungsnehmer aufzunehmen, besteht nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja, wenn es soweit kommt, bist du denen wohl zu teuer geworden mit deinen Crashs. Schwer jetzt eine andere zu finden, da sich die Versicherungen untereinander kontaktieren.

    Musst aber mächtig viel Schadensfälle angemeldet haben bis es zu sowas kommt.

    Fahr lieber Fahrrad - tust wahrscheinlich anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen, wenn du nicht mehr Auto fährst.

    Gruss JS

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja können sie.

    Steht in jedem KFZ Vers. Vertrag, dass im Schadensfall jeder der beiden Parteien kündigen darf.

    In deinem Fall also deine Versicherung und wenn du gewollt hättest auch du.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja Kündigung ist im Schadensfall möglich.

    Den Schadensfall muß die Versicherung allerdings zuvor noch abwickeln, d.h. Ansprüche Dritter zu regulieren, falls Du Schadensversursacherin bist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Sie "verarscht" dich (leider) nicht, siehe folgender Auszug ...

    "Kündigung im Schadensfall

    Im Schadensfall besteht für den Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist die Möglichkeit zur Kündigung der Versicherung. Die Frist beginnt mit Erhalt einer Mitteilung des Versicherers über die abschließende Regulierung des Schadens. Bei einer Kündigung sollte beachtet werden, daß der Beitrag auch nach Kündigung des Vertrages noch bis zum Ablauf des Versicherungsjahres (welches nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muß) zu leisten ist.

    Das gleiche Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch für den Versicherungsgeber. Er kann ebenfalls nach der Regulierung des Schadens den Versicherungsvertrag einseitig kündigen."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einfache Antwort ohne viel bla bla: jaaaaaaaaaaaaaaaa

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein solches Kündigungsrecht, besteht bei nahezu allen Versicherungen, auch bei der Privathaftpflicht oder der Rechtschutzversicherung.

    Natürlich muss die Versicherung den letzten Schaden noch regulieren, sonst würde eine Versicherung ja keinen Sinn machen.

    Versicherer kündigen in der Regel aber nur Versicherte, die unrentabel sind. Da bei der KFZ-Versicherung die gängstigen Risiken bereits über den Schadensfreiheitsrabatt ausgeglichen werden, muss schon ein erheblicher Schaden oder eine ernome Häufung von Versicherungsfällen vorliegen, damit eine Versicherung kündigt.

    Jede neue Versicherung wird übrigens danach fragen, wer die Vorversicherung gekündigt hat. Und hier musst Du die Wahrheit sagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das steht im Kleingedruckten bei jeder Versicherung.

    Und wenn Du jetzt zu einer anderen gehst musst Du mit einer deutlich höheren Einstiegsprämie rechnen als bisher.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dazu müßte man die Vorgeschichte kennen, und vor allem wie oft und welch starke Schäden Deine Versicherung schon übernehmen mußte. Mir ist bisher kein Fall in dieser Richtung bekannt geworden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist kein gutes Aushängeschild für eine Versicherung.

    Bevor Du eine neue Kfz-Versicherung abschließt, erkundige Dich zum Beispiel bei Stiftung Warentest, Ökotest oder Finanztest bzw. bei Deiner örtlichen Verbraucherzentrale. Die nennen Dir günstige und seriöse Anbieter.

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