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Verarscht mich da-direkt?
Meine "noch"-kfz-versicherung hat mir geschrieben
"im Schadenfall können beide Versicherunspartner (Kunde/Versicherung) das Vertrag beenden.
Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch und kündigen zum blabla..."
Habe angerufen, mir wurde gesagt:
"Ja, ohne Begründung dürfen wir das machen"
ist es wirklich so?
13 Antworten
- stefan1531Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Natürlich dürfen die das. Die Möglichkeit zur Kündigung eines Vertrages gilt immer für beide Vertragspartner. So, wie bei allen anderen Verträgen. Eine Pflicht, Dich als Versicherungsnehmer aufzunehmen, besteht nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tja, wenn es soweit kommt, bist du denen wohl zu teuer geworden mit deinen Crashs. Schwer jetzt eine andere zu finden, da sich die Versicherungen untereinander kontaktieren.
Musst aber mächtig viel Schadensfälle angemeldet haben bis es zu sowas kommt.
Fahr lieber Fahrrad - tust wahrscheinlich anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen, wenn du nicht mehr Auto fährst.
Gruss JS
- KatzenfreundinLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja können sie.
Steht in jedem KFZ Vers. Vertrag, dass im Schadensfall jeder der beiden Parteien kündigen darf.
In deinem Fall also deine Versicherung und wenn du gewollt hättest auch du.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja Kündigung ist im Schadensfall möglich.
Den Schadensfall muà die Versicherung allerdings zuvor noch abwickeln, d.h. Ansprüche Dritter zu regulieren, falls Du Schadensversursacherin bist.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Sie "verarscht" dich (leider) nicht, siehe folgender Auszug ...
"Kündigung im Schadensfall
Im Schadensfall besteht für den Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist die Möglichkeit zur Kündigung der Versicherung. Die Frist beginnt mit Erhalt einer Mitteilung des Versicherers über die abschlieÃende Regulierung des Schadens. Bei einer Kündigung sollte beachtet werden, daà der Beitrag auch nach Kündigung des Vertrages noch bis zum Ablauf des Versicherungsjahres (welches nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muÃ) zu leisten ist.
Das gleiche Recht zur auÃerordentlichen Kündigung besteht auch für den Versicherungsgeber. Er kann ebenfalls nach der Regulierung des Schadens den Versicherungsvertrag einseitig kündigen."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein solches Kündigungsrecht, besteht bei nahezu allen Versicherungen, auch bei der Privathaftpflicht oder der Rechtschutzversicherung.
Natürlich muss die Versicherung den letzten Schaden noch regulieren, sonst würde eine Versicherung ja keinen Sinn machen.
Versicherer kündigen in der Regel aber nur Versicherte, die unrentabel sind. Da bei der KFZ-Versicherung die gängstigen Risiken bereits über den Schadensfreiheitsrabatt ausgeglichen werden, muss schon ein erheblicher Schaden oder eine ernome Häufung von Versicherungsfällen vorliegen, damit eine Versicherung kündigt.
Jede neue Versicherung wird übrigens danach fragen, wer die Vorversicherung gekündigt hat. Und hier musst Du die Wahrheit sagen.
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das steht im Kleingedruckten bei jeder Versicherung.
Und wenn Du jetzt zu einer anderen gehst musst Du mit einer deutlich höheren Einstiegsprämie rechnen als bisher.
- gaeltachtLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dazu müÃte man die Vorgeschichte kennen, und vor allem wie oft und welch starke Schäden Deine Versicherung schon übernehmen muÃte. Mir ist bisher kein Fall in dieser Richtung bekannt geworden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist kein gutes Aushängeschild für eine Versicherung.
Bevor Du eine neue Kfz-Versicherung abschlieÃt, erkundige Dich zum Beispiel bei Stiftung Warentest, Ãkotest oder Finanztest bzw. bei Deiner örtlichen Verbraucherzentrale. Die nennen Dir günstige und seriöse Anbieter.