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Bydo fragte in Gesellschaft & KulturEtikette · vor 1 Jahrzehnt

Inwiefern ist Selbstverteidigung angebracht?

Meine Freundin wurde, nach eigenen Angaben, nun schon drei mal von der selben Person, auf dem Weg zur Arbeit belästigt, sowohl durch Wort, als auch durch Tat, in Form von Berührungen. Sie hat daraufhin Anzeige erstattet und sich CS-Gas besorgt.

Auch ich habe mir Hilfsmittel in Form von legalen, zivilen Waffen zugelegt, da ich einen Vorfall, bei dem mein Vater beinahe an unserer eigenen Haustüre überfallen worden wär, wenn ich nicht eingeschritten wäre, nicht mehr aus dem Kopf bekomme und mich auch selbst bei Einbrüchen oder Road-Rage schützen möchte.

Wie würdet ihr in solchen Situationen reagieren? Welche Mittel und Wege haltet ihr für angebracht?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    zum ersten soll deine Freundin Anzeige wegen sexueller Belästigung auf dem Weg zu Arbeit stellen - bei der Polizei .

    Der wird dann überprüft .

    Zum zweiten würde ich mir beim Ordnungsamt bzw. bei der Gemeinde einen Waffenschein besorgen für Gaswaffen .Kostet ca. 50 Euro .

    Mit dem zum Waffengeschäft und das Teil dann kaufen.

    Nicht die billigste kaufen und gleich mit Ersatz-Magazin zum nachladen .

    Da bist du dann auf der sicheren Seite wenn du dann die ersten 6 Schuss mit Reitz-Gas Patronen ohne wenn und aber auf den Belästiger abfeuerst !

    Das mag für viele Leser ,,krass,, klingen ,aber auf der Straße wird es immer brutaler - leider !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist erwiesen das aufgerüstete Menschen selber auch eher zum Gefahrenfaktor werden.

    Entspannt zu sein ist Wichtig.

    Ne Waffe würde ich mir nicht besorgen, eher wege meiden usw.

    fall es nicht zu umständlich ist.

    Selbstverdeitigung ist immer angebracht, wenn man angegriffen wird. Verbal oder Körperlich.

    Einstellungssache.

    Man muss es sich selber wert sein, allerdings kann man auch wirklich durch Situationen meiden usw. bei unsicherheit viel sicherheit gewinnen.

    Gefallen mir die Kreise nicht in denen ich mich bewege, gehe ich woanders hin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo, hatte auch mal das Problem und wollte mir damals (ca. vor15 Jahren) eine noch Gaspistole zulegen. Dann aber wurde ich durch einen Anwalt aufgeklärt, daß wenn ich die Waffe auf diesen Typ abfeuere und er verletzt wird, ohne daß ich vorher bei einem Angriff verletzt wurde, ist das von meiner Seite aus vorsätzliche Körperverletzung und ich bekäme deswegen eine Anzeige,da ich mir die Waffe bewußt aus diesem Grund gekauft habe. Ob das Gesetz heute noch so ist, weiß ich nicht. Auf alle Fälle mal wieder so ein typisch deutsches sch...... Gesetz. Habe mir die Waffe aber damals trotzdem gekauft, hab sie aber zum Glück in diesem Fall nicht gebraucht, dafür hab ich sie bei einem nächtlichen Überfall in Spanien einem an den Kopf gehalten, der meine Freundin und mich (auch Frau) überfallen wollte, in der Situation war ich total ruhig und absolut cool, hinterher hab ich gezittert wie Espenlaub und ich weiß nicht, wie oft ich mich übergeben habe. Ist aber alles gut ausgegangen, nur unsere Männer ließen uns eine Zeitlang nicht mehr alleine weggehen und das war echt nervig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab dem Moment wo Leben, körperliche Gesundheit oder dein Eigentum in Gefahr sind, hast Du das Recht dich zu wehren. Aber ab dem Moment wo die Gefahr abgewandt ist, musst Du Deinen Angriff abbrechen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde da mit ner alten Kanone auf die losdonnern !

    oder meinen Hund los lassen.

    nur bringt das in diesem Fall nichts, da der sogar noch sein Spielzeug mit nimmt.

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