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falschrum Parken??
wenn ich einparke und mein auto steht genau andersrum als alle anderen (also mit der schnautze zum po des anderen autos), was kann mir da alles passieren??
Hab nämlich gerade so gepark.
Ich behindere ja keinen damit.
oh sorry, das meinte ich doch auch.
also mit dem po zum po :)
also es ist ja nun schon ziemlich spät, wenn jetzt jemand bei der polizei anruft und petzt meint ihr die würden dann kommen??
doch hab ich xD @ wuzy
war aber zu faul um nochmal zu wenden -.-
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da es auf normalen Strassen nicht gestattet ist riskierst du einen Strafzettel.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
machs nicht!!! habe vor meiner Haustür(!!!) das selbige getan und habe nach 3 strafzetteln mich der Masse angepasst!! Ich drehe mein Auto ...
kost nur unnötig Geld was ich nich hab...
- bigmama22222Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Bin ich jetzt doof? Wenn du mit der schnautze zum Po stehst dann stehst du doch richtig oder? Wenn du schnautze an schnauze stehen würdest stehst du doch falsch rum oder hab ich jetzt was an der Birne?
Nachtag: Ach so und ich dachte schon...werd doch bald 30 da weià man ja nie :-) aber ja wenn dich jemand verpetzt dann kommen sie war bei uns nämlich auch mal so leider...
- ↓Lv 7vor 1 Jahrzehnt
In Deutschland darf man nicht in die entgegen gesetzte Richtung zur Fahrbahn parken. Es kann sein, daà Du berechtigt einen Strafzettel bekommst.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Laut StVO ist es nicht erlaubt, "verkehrt herum" zu parken.
Hast du in der Fahrschule nicht richtig aufgepasst?
;-)
ciao
- HannesLv 5vor 1 Jahrzehnt
,Das ist mir auch schon mal passiert, das ich mit dem Auto links geparkt hatte, um 2 Uhr morgens war bei mir ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Ich hatte gegen das Rechtsfahrgebot verstoÃen und muÃte 20 € bezahlen. Nur in den Einbahnstr. darf auf beiden Seiten in Fahrtrichtung geparkt werden. Stehst Du aber mit dem Auto andersrum in der Einbahnstr. so können Dich die Anlieger darauf belangen
den Abschleppdienst anzurufen und dann bekommst Du von der Polizei noch eine Anzeige, weil Du in entgegengesetzter
Richtung der Einbahnstr. reingefahren bist.
H.-J. Wrase
- nieniqeLv 6vor 1 Jahrzehnt
das problem ist das du beim losfahren evtl. ein von hinten kommendes fahrzeug übersiehst.wenn du dann noch das blinken vergisst...
Quelle(n): ich kann dir als motorradfahrer ein lied davon singen. - vor 1 Jahrzehnt
Die StVO sagt, daà man am _rechten_ Fahrbahnrand parken soll, Du parkst am linken.
>>§12 (4) (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muà auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.[...]<<
Wenn ein Polizist (eher unwahrscheinlich, vielleicht wenn er schlechte Laune hat) oder ein Knöllchenschreiber vorbeikommt und Dir ein Ticket ausstellt, kostet es 10 oder 15 Euro. Wenn Dir jemand was wioll, kann er Dich auch mit z.B. einem Foto bei der Polizei anzeigen, und die leitet es dann direkt an die BuÃgeldstelle weiter.
- vor 1 Jahrzehnt
In der Schweiz darf man das so viel ich weiss. Ich fahre zwar kein Auto aber ich habe jeden menge solche Autos die sowas machen und habe noch nie einen strafzettel gesehen, wegen sowas.
- vor 1 Jahrzehnt
was du meinst ist das du auf der falschen straÃenseite parkst. dafür kann es ein knöllchen geben, ja, aber dafür kommt die polizei nich extra raus