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falschrum Parken??

wenn ich einparke und mein auto steht genau andersrum als alle anderen (also mit der schnautze zum po des anderen autos), was kann mir da alles passieren??

Hab nämlich gerade so gepark.

Ich behindere ja keinen damit.

Update:

oh sorry, das meinte ich doch auch.

also mit dem po zum po :)

Update 2:

also es ist ja nun schon ziemlich spät, wenn jetzt jemand bei der polizei anruft und petzt meint ihr die würden dann kommen??

Update 3:

doch hab ich xD @ wuzy

war aber zu faul um nochmal zu wenden -.-

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da es auf normalen Strassen nicht gestattet ist riskierst du einen Strafzettel.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    machs nicht!!! habe vor meiner Haustür(!!!) das selbige getan und habe nach 3 strafzetteln mich der Masse angepasst!! Ich drehe mein Auto ...

    kost nur unnötig Geld was ich nich hab...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bin ich jetzt doof? Wenn du mit der schnautze zum Po stehst dann stehst du doch richtig oder? Wenn du schnautze an schnauze stehen würdest stehst du doch falsch rum oder hab ich jetzt was an der Birne?

    Nachtag: Ach so und ich dachte schon...werd doch bald 30 da weiß man ja nie :-) aber ja wenn dich jemand verpetzt dann kommen sie war bei uns nämlich auch mal so leider...

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland darf man nicht in die entgegen gesetzte Richtung zur Fahrbahn parken. Es kann sein, daß Du berechtigt einen Strafzettel bekommst.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Laut StVO ist es nicht erlaubt, "verkehrt herum" zu parken.

    Hast du in der Fahrschule nicht richtig aufgepasst?

    ;-)

    ciao

  • Hannes
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ,Das ist mir auch schon mal passiert, das ich mit dem Auto links geparkt hatte, um 2 Uhr morgens war bei mir ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Ich hatte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und mußte 20 € bezahlen. Nur in den Einbahnstr. darf auf beiden Seiten in Fahrtrichtung geparkt werden. Stehst Du aber mit dem Auto andersrum in der Einbahnstr. so können Dich die Anlieger darauf belangen

    den Abschleppdienst anzurufen und dann bekommst Du von der Polizei noch eine Anzeige, weil Du in entgegengesetzter

    Richtung der Einbahnstr. reingefahren bist.

    H.-J. Wrase

  • vor 1 Jahrzehnt

    das problem ist das du beim losfahren evtl. ein von hinten kommendes fahrzeug übersiehst.wenn du dann noch das blinken vergisst...

    Quelle(n): ich kann dir als motorradfahrer ein lied davon singen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die StVO sagt, daß man am _rechten_ Fahrbahnrand parken soll, Du parkst am linken.

    >>§12 (4) (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.[...]<<

    Wenn ein Polizist (eher unwahrscheinlich, vielleicht wenn er schlechte Laune hat) oder ein Knöllchenschreiber vorbeikommt und Dir ein Ticket ausstellt, kostet es 10 oder 15 Euro. Wenn Dir jemand was wioll, kann er Dich auch mit z.B. einem Foto bei der Polizei anzeigen, und die leitet es dann direkt an die Bußgeldstelle weiter.

  • In der Schweiz darf man das so viel ich weiss. Ich fahre zwar kein Auto aber ich habe jeden menge solche Autos die sowas machen und habe noch nie einen strafzettel gesehen, wegen sowas.

  • vor 1 Jahrzehnt

    was du meinst ist das du auf der falschen straßenseite parkst. dafür kann es ein knöllchen geben, ja, aber dafür kommt die polizei nich extra raus

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