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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungBotschaften & Konsulate · vor 1 Jahrzehnt

wie lange kann ein nicht EU-Ausländer in Deutschland aufhalten nachdem sein deutsches Visum abläuft und...???

Person A ist ein nicht EU-Ausländer aus einem Land wo er kein Visum benötigt um in Deutschland als Tourist einreisen zu können. Er hat ein Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland die bald ausläuft. Nachdem Aufenthalt in Deutschland wird er in einem anderen EU-Land eine Tätigkeit ausüben und dazu hat er bereits das entsprechende Visum für das andere EU-Land. Wie lange kann er in Deutschland aufhalten nachdem sein deutsches Visum abläuft und bevor er ins andere EU-Land einreist??

Ich bin mir fast sicher er kann in Deutschland sich auch aufhalten (doch ich weiß nicht für wie lange) aber ich wollte dies nur bestätigen.

Update:

!!!! Mit dem Visum von dem anderen EU-Land kann er JA nach Deutschland reisen, wenn er ja Wohnsitz in dem anderen EU-Land hat. Daher halte ich es für unlogisch dass er sich nicht ein paar Tage mehr in Deutschland aufhalten kann nachdem sein deutsches Visum abgelaufen ist und bevor er ins andere EU-Land festen Wohnsitz hat

Update 2:

An Burgfried S: Er ist weder Türke noch Araber. Er kommt aus Amerika

Update 3:

Das Visum vom anderen EU-Land hat KEIN führestens Einreisedatum!!! deswegen wenn er damit in der EU auch reisen kann, gehe ich davon aus dass er sich auch in Deutschland aufhalten kann, nachdem sein deutsches Visum abläuft... richtig???

Update 4:

An kopfrasu... Ja, das andere EU-Land gehört auch zum Schengener Abkommen, Dänemark. Und in diesem Fall gäb es kein Schengen-Visum da er ein bestimmtes Visum in Dänemark braucht für die Tätigkeit die er da ausüben wird

Update 5:

***************************** Antwort gefunden**************************

Ist ein sogenanntes Schengen-Visum von einem Mitgliedsland erteilt worden, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten. ***********************

Update 6:

************************************

an Paiwan: Er hat bereits zwei Aufenthaltgenehmigungen, eine für Deutschland und eine andere für Dänemark. Die aus Deutschland wird bald auslaufen, aber mit der aus Dänemark kann er sich in Deutschland aufhalten bevor er in Dänemark festen Wohnsitz hat

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also ehrlich gesagt habe ich keine ahnung in diesem gebiet,

    deshalb hatte ich früher mal parr sachen über passangelegenheiten dort reingeschrieben.Mir wurd direkt geholfen!!!!!!

    Hoffe konnte ein bisschen helfen ;)

    mfg

    http://www.info4alien.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... ehm ... Visa abgelaufen und tschuess ... wie ueberall auf der Welt. Versuche es zu verlaengern.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    0 Tage

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist das Zielland ein Land, das dem Schengener Abkommen angehört? Dann wäre ein Schengen-Visum doch deutlich geschickter gewesen...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Visum abgelaufen = Adios !

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    soviel ich weiß wird ein Visa nur für 3 Monate ausgestellt in der Zwischenzeit muss man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn du in einem anderen EU Land arbeitest,und ein Visa für das Land hast, dann musst du bei der einreise entweder wieder ein 3 mo. Visa beantragen oder ein tagesVisa, aber desto trotz in der EU werden nur noch visa laut den schengen abkommen vergeben, damit kann man kurzfristig in alle EU Länder reisen.

    Quelle(n): habe mehrere mal bekannte aus Weisrußland zu besuch, mit Schengen-Visa
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab dem Zeitpunkt, wo die Aufenthaltsgenehmigung abläuft muß die bereits vorher verlängert worden sein oder die Person muß spätestens am letzten Geltungstag ausreisen, sonst wird diese Person ins Heimatland abgeschoben werden. Die Person muß mindestens 181 Tage im Ausland sein bevor sie wieder nach Deutschland einreisen darf.

    Wenn deine Person A aber Schweizer Bürger ist, für den gelten ähnliche Rechte wie für einen EU Bürger

  • vor 1 Jahrzehnt

    in deutschland? sein leben lang und er braucht auch nicht zu arbeiten, da stehen ja andere früh morgens für ihn auf

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normal 3 Monate nur kann man es mit legalen Sachen die unsere Politiker selbst im Gesetzbuch verankert haben laenger hinausziehen,wobei er jeden Monat zum Auslaenderamt muss. Es wird aber von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt.

    Quelle(n): w
  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Besucher aus Non-EU-Staaten bekommen in der Regel ein Schengen-Visum. Dieses Visum hat eine maximal Laufzeit von 6 Monaten in denen sich der Non-EU Ausländer maximal 3 Monate innerhalb der Grenzen der Schengen Staaten bewegen kann. Danach ist er verpflichtet, eine Schengen Außengrenze zu überschreiten. Macht er es nicht, hält er sich ab diesem Zeitpunkt illegal auf.

    Die Aufnahme von Arbeit ist in einem Schengen Visum ausdrücklich untersagt. Er hat entweder ein Schengen-Visum oder er hat ein Business-Visum und eine Arbeitserlaubnis. Zwei parallele Visa gibt es nicht. Der Besucher muss sich erst die Zeit, die er in einem Schengen-Staat verweilt hat, im Non-EU-Asuland aufhalten, bevor er wieder ein neues Visum benatragen kann.

    Hat er sich länger aufgehalten, kommt er auf eine Black List und wird kein neues Visum erhalten, da seine Rückerwilligkeit nicht gegeben ist.

    Quelle(n): Ich habe meine Frau (Thai) 4 mal nach Deutschland eingeladen (Schengen Visum) und kenne mich recht gut mit den Feinheiten aus.
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