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Wer kann mir Auskunft geben?

Muss ein 100% Schwerbehinderter, von der GEZ Befreiter, die Kosten für den Fernsehempfang im Krankenhaus bezahlen?, im Krankenhaus werden dafür täglich 1,50 Euro berechnet.

Freue mich auf Antworten, damit ich morgen beim Empfang vom Krankenhaus argumentieren kann, je nachdem die Antwort ausfällt.

Danke sagt Karin.

10 Antworten

Bewertung
  • |eve|
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich glaube eher, dass das Krankenhaus die Fernsehanlage auf irgend eine Art und Weise finanziert haben will. Glaube nicht, dass man diesen Krankenhaus-TV-Beitrag für GEZ-Zwecke verwendet.

    (Nachtrag: Ein Mensch, selbst mit schwerer Behinderung muss sich das TV-Gerät für zu Hause kaufen und ist nicht in GEZ inkludiert.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hat mit der GEZ nichts zu tun. Die Krankenkasse zahlt den Fernseher im Patientenzimmer nicht. Weil aber doch viele Patienten gerne fernsehen möchten, bieten die Krankenhäuser das als Service an, den man nutzen kann oder nicht. Ist doch mit dem Telefon genauso. Statt des 10. Blumenstraußes können Besucher aber den Patienten auch die Fernseh- oder Telefoniergebühren schenken. Das kommt gut an.

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Fernsehen im Krankenhaus ist ein Dienstleistungs-Angebot. Du hast die freie Wahl, ob du diese Leistung beziehen willst oder nicht. Du kannst im Nachhinein versuchen, die Kosten für den Fernsehempfang bei deiner Krankenkasse geltend zu machen.

    Ich persönlich halte die Praxis der Krankenhäuser für zweifelhaft. Denn jedem Bürger steht ein Grundrecht auf Informationsversorung zu. Diese Praxis, dafür Geld zu kassieren. verstößt gegen dieses Recht

  • Phoebe
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke nicht, dass die 1,50 € für die GEZ sind. Die werden für das Krankenhaus sein als eine Art Abnutzungsgebühr oder so ähnlich. Ich schätze mal, das dz das bezahlen muss :(

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  • vor 1 Jahrzehnt

    laptop,dvb-t-stick und schon ist man von der "service-gebühr" im krankenhaus befreit

    ansonsten bezahlen, wie meine vorgänger schon richtig feststellten,es geht um die bereitstellung des fernsehens durch das KH,nicht um die gez

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn das ist die Mietgebühr für das Equipment, natürlich auch für die GEZ. Nur die wird bei Krankenhäuser pauschal berechnet. Da gibt es keine Entlastung für einen Schwerbehinderten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Weil das Krankenhaus keine Privatwohnung ist, muss man eine Bereitstellungsgebühr an das Krankenhaus bezahlen.

    Da nützt eine GEZ-Befreiung nichts.

    Man kann ja froh sein, dass die Krankenhäuser schon so human sind, und ein Gerät zur Verfügung stellen. Früher gab es nur ein Kissen mit eingebautem Radio und da musste man sich das anhören, das gerade eingestellt war.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn es geht hier nicht um den Empfang der Sender an sich, sondern die Bereitstellung der Technik. 1,50 EUR Miete pro Tag ist meines Erachtens günstig und bezahlbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Ich finde das muß gezahlt werden. Auch wenn ich kein Freund von GEZ bin.

    Er ist nunmal zuhause befreit. Er muß für seine Geräte nichts zahlen.

    Aber im Krankenhaus, welches für wer weiß wie viele Geräte zahlen muß, müssen die Kosten nunmal auf alle Patienten umgelegt werden.

    Wenn Du danach gehen würdest, wären die im KH-Büro ja nur am rumrechnen wer wieviel Anteil an allem zahlen muß. Weil krank und kurzfristig bzw. langfristig behindert sind da doch genaugenommen alle.

    Lg

  • vor 1 Jahrzehnt

    da gilt deine Befreiung leider nicht die ist nur für den privat Bereich.

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