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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was für Vorteile habe ich mit einer 50%igen Behinderung ?

Ein Freund hat mir geraten einen Antrag an das Amt zu stellen um die 50%ige Behinderung zu erlangen! Ich habe momentarn 40% und daher lag es nahe dass ich diesen schritt tuen könnte ich war letztens auch beim arzt der mir auch sagte dass ich es mal probieren könnte und gute chancen hätte, da ich nun auch noch eine künstliche hüfte habe!

Ich frage mich nun was Vorteile (Steuer erleichterungen?,Behinderten Parkplatz?.....) ich durch die 50% bekommen??

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Z.B. bezahlt man weniger Lohnsteuer

    Man hat 5 Tage Zusatzurlaub mehr im Jahr

    Man hat einen besonderen Kündigungsschutz

    Weiss jetzt aber nicht, ob man schon mit 50% einen Behindertenparkplatz benutzen kann, ebensowenig, ob man bei 50% schon eine Steuerbefreiung für sein Auto bekommt.

    Bei den Arbeitskammern gibt es ein Buch über die Rechte behinderter Menschen, da steht alles ausführlich drin. Das Versorgungsamt kann einen da auch beraten.

    Wundert mich schon, da du schon 40% hat, dass du bis jetzt noch keine Infos eingeholt hast.

    Quelle(n): Nachtrag: Ich selbst erhalte bei einem GdB von 30% einen Pauschbetrag der Lohnsteuer von 310€ im Jahr. Bei 40% wären es 430€ im Jahr. Die Voraussetzungen dafür bei unter 50% sind: -das die körperliche Beweglichkeit dauernd beeinträchtigt oder durch eine typische Berufskrankheit hervorgerufen wird oder -zum Bezug einer Rente berechtigt. Ein Auszug aus der Broschüre "Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht" Aufgrund einer Sonderregelung in meinem Bundesland, habe ich sogar 3 Tage Zusatzurlaub, diese Regelung wurde aber 2001 gestrichen. Mit dem Antrag auf Gleichstellung ist es auch so eine Sache. Eine Kollegin wollte dies auch tun, doch nach Abklärung mit dem Sachbearbeiter, meinte dieser, dass er den Antrag wohl eher ablehnen wird, da nicht gewährleistet ist, das sie einen nutzen davon hat. Wenn ein Betrieb nicht genügend "Schonplätze" anbieten kann, braucht man auch keinen Antrag auf Gleichstellung zu stellen, man hat ja nichts davon. Die schwere körperliche Belastung bleibt.
  • vor 1 Jahrzehnt

    50%ige Behinderung ermöglicht steuerliche Vorteile, Kündi-

    gungsschutz, aber keine Berechtigung für die Benutzung

    von Parkplätzen für Behinderte - die bekommt man meist

    bei außergewöhnlicher Gehbehinderung (Vermerk "aG" im

    Ausweis mit Sondergenehmigung) welche oft erst

    bei 80 %iger Behinderung zugestanden wird.

    Die gesetzlichen Bestimmungen sind teilweise recht

    kompliziert und es wäre anzuraten, z.B. dem Sozialver-

    band VdK beizutreten, der entsprechenden Rat und

    Hilfe gewährt (auch bei Erweiterung des GdB von 40 %

    auf 50 %.) Siehe:

    "Rechtsberatung"

    "Als "Anwalt der Betroffenen" machen wir uns stark

    für Ihre Rechte. Wer Mitglied im Sozialverband

    VdK ist, bekommt jederzeit eine kostenlose Rechts-

    beratung rund um das Sozialrecht. Die VdK-Pro-

    zessbevollmächtigten vertreten die Mitglieder in

    Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den

    Behörden und bei Klagen vor den Verwaltungs-

    und Sozialgerichten - wenn nötig durch alle

    Instanzen...."

    http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de5624&SID=6R...

    http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1

    Sozialverband VdK Deutschland

    Der Vermerk "G" für "Gehbehinderung reicht in einigen

    Gegenden zusammen mit 70%iger Behinderung aller-

    dings aus für die Inanspruchnahme von Behinderten-

    parkplätzen - das muß aber gesondert beantragt werden

    und dies wird in einzelnen Gegenden unterschiedlich

    gehandhabt.

    Steuervorteile:

    "..Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die

    einem behinderten Menschen un­mittelbar infolge

    seiner Behinderung erwachsen, kann er einen

    Behinderten-Pausch­betrag geltend machen

    (§ 33 b EStG), der nach dem Grad der Behin-

    derung gestaffelt ist. Dieser Pauschbetrag wird

    an Stelle einer Steuerermäßigung für außer-

    gewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG ge-

    währt und erspart dem Behinderten den Einzel-

    nachweis der Kosten und ist außerdem nicht

    durch eine zumutbare Eigenbelastung

    beschränkt bzw. gemindert."

    Den Pauschbetrag erhalten behinderte Menschen,

    deren Behinderung

    auf mindestens 50% festgestellt ist. Der Anspruch ist

    durch einen Schwerbe­hindertenausweis oder durch

    einen Bescheid der zuständigen Behörde zu führen.

    auf weniger als 50%, aber mindestens auf 25%

    festgestellt ist, wenn eine der folgenden Vorausset-

    zung erfüllt wird....." - siehe:

    http://www.helmutlaser.de/info%203.html

    "...Bei einer Behinderung von mindestens

    80% oder bei Geh- und Stehbehinderung mit

    mehr als 70% können auch angemessene

    PKW-Kosten beantragt werden (bei Nach-

    weis der Gehbehinderung 0,30 € Kilome-

    tersatz bis zu 3.000 km im Kj. ohne Einzel-

    nachweis). Anstelle der PKW-Kosten kön-

    nen ggf.auch Taxikosten berücksichtigt

    werden..."

    Weitere Details siehe:

    http://www.helmutlaser.de/info%203.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst einmal mußt du bei einem Arzt ein Gutachten einholen, daß von einem Durchgangsarzt (von der Berufsgenossenschaft) nicht angezweifelt wird, dann muß zusätzlich der medizienische Dienst der Krankenkasse weitere Gutachten erstellen, erst dann kann von dir ein Antrag beim Arbeitsamt und der Krankenkasse gestellt werden eine Behinderung zugesprochen zu bekommen, in manchen Bundesländern ist aber noch ein weiterer Antrag beim Versorgungsamt oder dem Landesamt für soziale Dienste zu stellen.

    Für eine künstliche Hüfte gibt es aber meistens nur 10 % bis 15 % Behinderung.

    Wenn du aber jetzt glaubst, daß eine bereits bestehende 40 % Behinderung plus 10 % für die Hüfte = 50 % ergeben, liegst du falsch, das wird etwas anders gerechnet und wird noch unter 50 % als Endergebnis ergeben.

    Wenn du abziehlst, die Vorteile abgrasen zu können das geht noch nicht mal genau bei 50 % Behinderung, es müssen mindestens 51 % sein, um diesen heißbegehrten Ausweis zu erhalten.

    Wenn aber durch die neuen Gutachten, dein Behinderungsgrad erneut überprüft wird, dann kann es sogar oft vorkommen, daß eventuell vorher höhere Behinderungsgrade aberkannt werden und dein Gesamtbehinderungsgrad dann unter dem Wert liegt der dir vor Jahren mal bescheinigt wurde. Du hättest dann keinen Anspruch auf einen Behindertenausweis und würdest noch nicht einmal einen Antrag auf Gleichstellung genehmigt bekommen.

    Da du aber bereits eine 40 % Behinderung hast, kannst du beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen, aber vorsicht der Antrag muß innerhalb beim Gleistellungsbeauftragten des Arbeitsamtes vorliegen, den Grad deiner bisherigen Behinderung mußt du angeben zusammen mit dem Erstellungsgutachten (Kopie) und einer triftigen Begründung, warum du deine Behinderung gleichstellen lassen willst.

    Wenn dieser Antrag genehmigt wird dann bekommst du den Behinderten Auswaeis ausgestellt und du gilst offiziell als behindert, was dir beim Arbeitgeber besondere Rechte ergeben kann, bei Entlassungen wirst du dann eher als einer der letzten gekündigt.

    Ohne eine Gleichstellung, sagen die 40 % nichts besonderes aus, was dir Vorteile verschaffen könnte, arbeitrechtlich gilst du dann als nicht behindert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrech...

    Hier findest Du alles, was man mit 50 % bekommen kann, mit 40 % jedoch noch nicht.

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  • vor 4 Jahren

    steuerliche,arbeitsrechtliche,versicherungen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du noch jung bist und dein Berufsleben vor dir hast, hast du mehr Nachteile als Vorteile. Die Chefs werden sich schwer tun, dich einzustellen / zu behalten. Da sollte man auf den Behindertenparkplatz besser verzichten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst auch schon mit 40 % eine Gleichstellung beantragen, soweit ich weiß gibt es dafür eine Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit. Du hast in jedem Fall 5 Tage mehr Urlaub falls du berufstätig bist und einen verbesserten Kündigungsschutz. Einen Behindertenparkplatz bekommst du erst, wenn du einen höheren Gdb hast und dazu noch schwer gehbehindert bist. Soweit ich weiß kannst du dann auch mehr von der Steuer absetzen das müsstest du ggfs. beim Finanzamt erfragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für mich hört es sich so an als würdest du dich über deine Behinderung freuen?!

    Informier dich bei deiner Krankenkasse...

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die erste Antwort (... leider ohne Namen) ist zutreffend. Die Krankenkasse kann auf jeden Fall weiterhelfen und kann Auskunft darüber geben, welche Anträge wo gestellt werden und welche Voraussetzungen erfüllt und vom zuständigen Arzt bescheinigt werden müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das fehlt ja wohl noch du Schnorrer.

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