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Muss ich die wohnugn komplett neu streich, wenn ich ausziehe!?

alle Wänden in meiner alten Wohnung sind weiss, sie haben ja "gebrauchts Spuren" aber es gibt keine löcher oder ähliches. muss ich sie obwohl alles schon weiss ist noch mal komplett streichen!??

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du sie bei Deinem Einzug im renovierten Zustand

    bekommen hast musst Du sie normalerweise beim Aus-

    zug renovieren, ansonsten nicht.

    P.S. Schau mal in Deinen Mietvertrag

    Gruß

    PitBabba

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermutlich nein - die meisten Mietvetragsklauseln hinsichtlich der Renovierungsverpflichtung der Mieter sind vom BGH als unzulässig, bzw. nichtig ausgeurteilt worden.

    Es kommt auf Deinen Mietvertrag und die entsprechende Klausel an, ob Du renovieren musst oder nicht.

    bb-Immobilienverwalterin

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt darauf an, was wie im Mietvertrag steht und wie lange Du dort schon wohnst.

    Wenn nichts besonderes vereinbart ist und keine über den normalen Gebrauch hinausgehende Beschädigungen vorliegen, musst Du gar nichts machen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klauseln im Mietvertrag, die eine feste Vorgabe geben wie oft zu streichen ist, sind soweit ich weiß nichtig.

    Normale Abnutzung ist ebenfalls normal, deshalb bezahlt man ja u.a. auch eine Miete, dass man die Wohnung eben "Normal" benutzt.

    Falls sich deswegen Streit ankündigt, würde ich den Rat von Mietervereinen suchen oder per Google einschlägige Urteile heraussuchen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, nicht unbedingt.

    Auch wenn es im Mietvertrag so steht ist es unter Umständen ein nichtiger Passus. Da gibt es grundsatzurteile.

    Was Du machen musst ist:

    Alle Löcher ordentlich zumachen, die Du gemacht hast.

    Wenn Du zB als Raucher einen Nikotinfilm hinterlassen hast muss der weg, da reicht aber nicht einmal einfaches Überstreichen.

    Im Prinzip haben die Vor-Antworter aber recht: Du musst die Wohnung so hinterlassen wie Du sie übernommen hast.

    Aber im Interesse für ein gutes Einvernehmen ist es besser die Wohnung bei einer Mietdauer von laänger als 3 Jahren grundsätzlich bei Auszug zu streichen.

  • Gerd P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau in deinen Mietvertrag, was dort vereinbart ist. Wenn es heisst, Schönheitsreparaturen sind erforderlichenfalls nach drei Jahren vorzunehmen und du wohnst schon länger und hast noch nicht neu gestrichen, wirst du nicht drum herum kommen.

  • *Ice*
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Theoretisch musst Du die Wohnung im selben Zustand uebergeben, in dem Du sie bekommen hast, wenn das weiss und "neu" war, dann ja, allerdings gibt's dafuer auch Klauseln im Mietvertrag, lies den mal durch, da wirst Du schlau gemacht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zeig deinen Vertrag dem Mieterverein. Die prüfen das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    gib mal bei google arbeitslosenhilfe online ein und dann gehst du darein da kannst du so fragen stellen auch wenn du nicht arbeitslos bist

    ist kostenlos und hat mir bei solchen themen schon sehr weiter geholfen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein musst du nicht. Auch wenn dieses im Mietvertrag stehen sollte, bist du nur dazu verpflichtet, bei einer Wohnungsauflösung die Räume besenrein zu hinterlassen- eine Renovierungspflicht besteht nicht.

    Allerdings kann der Vermieter dir die Kosten bei unsachgemäßen Wohnen, wie z.B. Sanierung/Reperaturen etc. auferlegen. (Allerdings nicht bei kleineren Schöhnheitsreperaturen wie z.B. einer zerbrochenen Fliese etc.)

    Quelle:

    Urteil des BGH (Az. VIII ZR 308/02 und 335/02)

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