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Sozialhilfe hilfe ich Brauch dringend Rat?

ich weiss gar nicht wie ich anfangen soll, also zur zeit wohne ich noch in England da ich mit einem britischen Soldaten verheiratet bin , wir haben uns allerdings vor 1 monat getrennt und ich zieh bald wider zurueck nach deutschlan , erstmal zu meiner mutter die getrennt von meinem vater lebt aber mein vater zahllt den kompletten lebensunterhalt meiner mutter.so nun zu meiner frage, kann ich wenn ich bei meiner mutter wohne fuer mich und meine tochter sozialhilfe beantragen ?was fuer unterlagen muss ich mit zum sozialamt nehmen und was muss oder kann ich noch alles beantragen ?ich hoffe ich hab es einigermassen verstaendlich geschildertDanke schon mal im vorraus LG Daniela

Update:

@Gerd , ja das habe ich ja auch vor nur bis das ich arbeit hab muss ich ja auch von was leben oder geben die geschaefte jetzt das essen gratis ab ?

Und ein assi bin ich ganz bestimmt nicht .

Update 2:

@ LillienaJa das hab ich ja auch vor nur muss ich wie gesagt erst einmal arbeit finden und bis dahin von irgendetwas leben.Und das war auch gar nicht meine Frage also bleib doch bitte beim Thema.Danke

6 Antworten

Bewertung
  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hm... Da Du aus dem Ausland wieder zurück kommst und dort verheiratet warst, dich aber von deinem Mann trennen willst, wirst Du für das Sozialamt, bzw. die Arge erst mal Nachweise an Land bringen müssen. Was das alles genau ist, kann ich Dir nicht sagen, aber sicher ist, denke ich, dass Du Auszüge über Deine Hochzeit aus Deinem Familienbuch brauchst, dass Du vermutlich nachweisen können musst, dass Du Deinem Mann nach Grossbritannien gefolgt bist, weil Du ihn ja geheiratet hast und es keine andere Möglichkeit für euch gab und halt nachweisen musst, dass eure Ehe dermassen zerrüttet ist, dass es da nichts mehr zu kitten gibt, sodass Du halt vorerst mal ALg II oder so beziehen musst.

    Ich denke, diese Unterlagen wirst Du brauchen:

    -eine Kopie Deiner Heiratsurkunde

    -eine Kopie Deines Personalausweises

    -eine Kopie der Geburtsurkunde Deiner Tochter (Wichtig! Falls Deine Tochter in Grossbritannien geboren ist, Du und Dein Mann dort geheiratet habt und dergleichen mehr, dann würde ich mir diese Unterlagen bereits in Grossbritannien Kopieren und beglaubigen lassen! Denn wenn Du das dort schon erledigt hast, kannst Du Dir sehr viel Rennerei ersparen. Vor allen Dingen würde ich auch das dortige Konsulat einschalten, denn für den Fall, dass Du Deine Tochter mit nach Deutschland nehmen willst, wird das dortige Konsulat auch erst einmal eine Genehmigung und eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen müssen, denn ich bin mir nicht ganz klar darüber, inwieweit der Kindsvater euch da Schwierigkeiten machen könnte!)

    Noch was wichtiges! Deine Tochter sollte in Deinem Personalausweis mit eingetragen sein!

    Dann müsstest Du halt auch noch zusehen, dass Du irgendeinen Nachweis dafür hast, dass eure Ehe geschieden werden soll. Wenn Du ein Schreiben von einem britischen RA vorlegen kannst, der das ganze beglaubigen kann, wird das vermutlich etwas schneller gehen.

    Und eines nicht vergessen: Sämtliche Papiere müssen beglaubigt UND übersetzt sein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag das besser hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.a...

    Das ist ein sehr aktives Forum und die Leute kennen sich aus.

    Dort wird dir wirklich geholfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sozialhilfe im eigentlichen Sinne gibts nicht mehr. Du kannst allerdings ALG II beantragen. Ich hoffe, Du hast noch die deutsche Staatsbuergerschaft, dann geht das. Da musst Du Dich dann allerdings nackig machen, soll heissen, alles offenbaren was Du so hast! Kapitalvermoegen, Zinseinkuenfte usw. Am besten Du ziehst bei Deiner Mutter zur Untermiete ein, mit Mietvertrag. Miete wird dann auch von der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) uebernommen. Die wuerde zustehen 2 mal 311 Euro fuer Dich und Dein Kind. Arbeitsfaehigkeit wird dann natuerlich geprueft Kommt dann auch noch auf das Alter des Kindes an.

    Die ganze Angelegenheit nennt sich dann Harz IV und ist ziemlich unangenem aber der einzige Weg.

    Viel Glueck.

    Einige Antworten finde ich hier ziemlich unqualifiziert und betrachte das als Punktehascherei!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach Dir nicht allzu viel Hoffnung. So lange Du verheiratet bist, hast Du in Deutschland keinen Anspruch auf staatlichen Unterhalt - also Sozialhilfe oder Hartz-IV.

    Du hast nur Anspruch gegen Deinen Mann auf Unterhalt. Versuche das vorher noch in England zu klären. Insoweit ist es richtig, jetzt diese Frage zu stellen.

    Quelle(n): eigene Erfahrung, als ich mich vor 5 Jahren trennte
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt die Möglichkeit das du beim Arbeitsamt/der ARGE nen Antrag stellst. Du kannst da auch nen Antrag auf "erst Einrichtung" spich Bett, Schrank, Waschmaschiene, usw stellen.

    Außerdem kannst du beim Jungendamt, wenn es denn so weit ist nen Antrag auf Betreunungskosten stellen, wenn du wieder arbeiten gehen willst.

    Im Hanhang solltest du was zu den Anrägen und so finden.

    Viel Glück!

    Quelle(n): Startseite - www.arbeitsagentur.de
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du zunächst zu Deiner Mutter ziehst, kann sie doch Deine Tochter betreuen und Du kannst arbeiten. Da Dein Vater für den Lebensunterhalt Deiner Mutter aufkommt, ist sie wohl zuhause und hat Zeit? Wenn Du einen festen Job hast, kannst Du Dir ja dann eine Wohnung suchen - und Dir auch leisten.

    Außerdem muß der Vater Deines Kindes Unterhalt für Euer gemeinsames Kind zahlen.

    Was willst Du also vom Sozialamt?

    Natürlich mußt Du von irgendwas leben, das ist schon klar.

    Für mich klingt das etwas befremdlich, weil in meiner Familie jeder dem anderen hilft, da käme niemand auf die Idee zum Sozialamt zu rennen.

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