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Geschichte der Verfassungsorgane?

Brauche gaaaanz dringend Hilfe. Am besten in den nächsten 5 Min. .

Also warum haben wir die Verfassungsorgane, wo kommen sie her,wer hatte die Idee?

Danke schon mal.

Update:

Meine die jetztigen.

Wikipedia hab ich nichts gefunden.

1 Antwort

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Falls du die jetzigen deutschen Verfassungorgane meinst, schau ins Grundgesetz.

    Oder in Wikipedia - genau für solche Fragen ist es da.

    NACHTRAG:

    Komisch - mein Wikipedia ist voll damit:

    Verfassungsorgane des Bundes

    Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind:

    1. der Bundestag (Abschnitt III des Grundgesetzes, Art. 38–48)

    2. der Bundesrat (Abschnitt IV des Grundgesetzes, Art. 50–53)

    3. der Gemeinsame Ausschuss (Abschnitt IVa. Art. 53a)

    4. die Bundesversammlung (Abschnitt V des Grundgesetzes, Art. 54)

    5. der Bundespräsident (Abschnitt V ..... usw. usw.

    ......

    ......

    ....

    Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt durch das Volk gewählt und legitimiert. .........

    Geschichtliche Entwicklung

    Deutschland hat auf nationaler Ebene keine große parlamentarische oder gar demokratische Tradition wie andere europäische Staaten oder die Vereinigten Staaten von Amerika. Vielmehr gab es mit Ausnahme des Hambacher Festes 1832 und ersten parlamentarischen Verfassungen in Süddeutschland bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts keine systematischen Bestrebungen nach Parlamentarismus und Demokratie.

    Ein erstes einigermaßen demokratisches Parlament war die Frankfurter Nationalversammlung, die 1848/1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte und in seiner Paulskirchenverfassung eine demokratische konstitutionelle Monarchie für Deutschland vorsah. Der Grundrechtskatalog wurde maßgeblich für die zweite und dritte demokratische Verfassung Deutschlands, nämlich die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz. Die Paulskirchen.....

    .... Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des Zweiten Weltkrieges entstand eine parlamentslose Zeit, da die Deutschen keine Hoheitsrechte mehr innehatten. Mit dem Fortschreiten des Ost-West-Konfliktes sahen die drei westlichen Alliierten, die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich, allerdings die Notwendigkeit, einen westdeutschen Staat zu errichten. Am 1. September 1948 nahm der Parlamentarische Rat in Bonn seine Arbeit auf: Seine Aufgabe war die Schaffung eines (vorläufigen) Grundgesetzes für Westdeutschland. Die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung der drei westlichen und der von der Sowjetunion besetzten „Ostzone“ zerfiel jedoch. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, es trat am folgenden Tag in Kraft. Am 7. Oktober wurde die bisherige Ostzone zur Deutschen Demokratischen Republik.

    Die Einrichtung eines „Volkstages“, diese Bezeichnung wurde erst relativ spät in „Bundestag“ geändert, mit weit reichenden Befugnissen war im Parlamentarischen Rat im Vergleich zur Struktur des späteren Bundesrates wenig umstritten. Auch die diskutierten Rechte und Pflichten stimmen im Wesentlichen mit denen überein, die der Bundestag heute tatsächlich innehat.

    Nach der Wiedervereinigung wechselte der Bundestag 1999 im Zuge des Hauptstadtbeschlusses aus dem Jahre 1991 von Bonn in das Reichstagsgebäude in Berlin.

    Erster Bundestag (1949–1953) [Bearbeiten]

    Briefmarke zur Eröffnung des ersten Bundestages, 1949

    Briefmarke zur Eröffnung des ersten Bundestages, 1949

    Der 1. Deutsche Bundestag, der am 14. August 1949 gewählt worden war, trat am 7. September 1949 in Bonn zu seiner ersten Sitzung zusammen. Noch vor ihm war der Bundesrat erstmals zusammengekommen. Die beiden legislativen Staatsorgane waren damit konstituiert. Die erste Sitzung wurde von Alterspräsident Paul Löbe geleitet, bis schließlich Erich Köhler zum ersten Bundestagspräsidenten gewählt wurde. Am 12. September wurde Theodor Heuss von der Bundesversammlung zum ersten Bundespräsidenten, am 15. September Konrad Adenauer vom Bundestag zum ersten Bundeskanzler gewählt. Nachdem Bundestagspräsident Köhler auch die Unterstützung seiner eigenen Fraktion verloren hatte, wurde 1950 Hermann Ehlers zum zweiten Bundestagspräsidenten gewählt.

    Der 1. Bundestag hatte die schwierige Aufgabe, die Folgen von Krieg und Vertreibung durch gesetzliche Maßnahmen im erträglichen Rahmen zu halten. Ebenso musste er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Wirtschaftswachstum und den Wiederaufbau der Infrastruktur setzen. Wichtige Gesetze waren die zum Lastenausgleich, aber auch die Ratifikation des außenpolitisch wichtigen Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle u ......

    ....Als Verfassungsorgan wird im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan genannt, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind. Vom Verfassungsorgan zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter).

    Inhaltsverzeichnis

    [Verbergen]

    * 1 Verfassungsorgane des Bundes

    * 2 Verfassungsorgane des Landes

    * 3 Vorrechte und Privilegien

    * 4 Verhältnis der Verfassungsorgane untereinander; Verfassungsorgantreue

    * 5 Quellennachweise

    * 6 Literatur

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