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Dr.Seuss fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt - ist das Gleichberechtigung?

In vielen Stellenangeboten steht dieser Satz. Wie es jetzt in Wirklichkeit aussieht sei mal dahingestellt. Aber was bitte ist daran Gleichberechtigung? Ich verstehe ja, dass man die Frauenquote erhöhen möchte und unterstützde dies auch. Aber gerade in von Männern dominierten Jobs werden dadurch theoretisch nur noch Frauen eingestellt. Das ist eine Benachteilung der Männer dieser Generation und hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun. 50:50 bei der Einstellung würde da doch mehr Sinn machen. Oder bekommt ein Mann in einem Frauenberuf, wie z.B. als Hebamme einen Job garantiert, nur weil er ein Mann ist und die gleiche Ausbildung hat? - Ich glaube nicht. Was meint ihr zu diesem Thema?

14 Antworten

Bewertung
  • Oakley
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das bezieht sich ja nicht nur auf Frauen, sondern auch auf Schwerbehinderte, welche bei gleicher Qualifikation, ebenfalls bevorzugt werden. So soll eben gewährleistet werden, das bestimmte Menschengruppen nicht still und heimlich aus dem Arbeitsleben ausgegliedert werden sondern immer noch aktiv teil nehmen können. Allerdings gibt es natürlich auch Beispiele, wo es unsere allzu 'moderne' und 'politisch korrekte' Gesellschaft übertreibt. In den USA sprechen die Leute ja auch schon vom "positiven Rassismus", also wo z.B. ein Afroamerikaner einem Weißen bevorzugt werden muss, wenn dieser gleich qualifiziert ist. Ein Thema, was bestimmt noch einigen Zündstoff enthält.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es geht noch härter mein Freund.Die Stadt Köln schreibt in ihren Stellenangeboten:Bewerber mit Behinderungen werden bevorzugt behandelt (für mich völlig nachvollziehbar und ok)Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt(für mich nicht nachvollziehbar,bin selbst eine Frau)und jetzt das beste:Bewerber mit Migrationshintergrund werden bevorzugt behandelt.Eigentlich müsste mal jemand vor Gericht ziehen wegen so etwas.Die Männer wissen schon nicht mehr wie sie sich verhalten sollen bei dem Gleichberechtigungsgeschwafel.Lasst die Frauen,Frauen sein und die Männer sollen Männer sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hm. Schwieriges Thema.

    Zuersteinmal muß man natürlich sagen, dass einem privaten Arbeitgeber gewisse Freiheiten bei der Einstellung seiner Arbeitnehmer gebilligt werden muss.

    Ihm gilt auch als Privater gilt auch das Gleichstellungsgebot gem. Art. 3 Abs. 2 GG nicht (denn das gilt unmittelbar nur im Verhältnis Staat - Bürger).

    Dennoch sollte es natürlich auch im privaten Bereich nicht zu einer weitreichenden Diskriminierung eines Geschlechts kommen.

    Unsere Gesellschaft ist in diesem Punkt noch meilenweit von einer Gleichberechtigung entfernt.

    Frauen bedürfen immernoch des besonderen Schutzes durch das Gesetz. Das ist so.

    Nur ich glaube, dass solche Quoten schlichtweg falsch sind.

    Auch der Europäische Gerichtshof hat sich bereits 1995 mit der Zulässigkeit solcher Quoten befasst und kam -wie ich finde richtigerweise- dass LEISTUNGSUNABHÄGIGE Quoten gemeinschaftswidrig sind.

    Auch die Verfassungswidrigkeit ist hier unbestritten.

    Das leuchtet ja auch ein: Man stelle sich -solch ein Beispiel ist mir bekannt- folgenden Fall vor:

    Es wird eine Stelle ausgeschrieben. Es soll eine Runde der "engeren Wahl" geben, in die die 10 besten Bewerber aufgenommen werden.

    Nun wird intern abgesprochen, dass 5 dieser 10 Bewerber weiblich sein sollen.

    Dies ist eine starre, leistungsunabhängige Quote. Wenn es sich um eine Stelle handelt, für die sich Männer bevorzugt bewerben, werden Frauen hier klar übervorteilt.

    Strittig ist, ob auch leistungsabhängige Quoten verfassungswidrig sind. Mehrere Gerichte haben sich mit unterschiedlichen Ergebnissen damit beschäftigt.

    Klar ist, dass solche Quoten (also Bevorzugung einer Gruppe bei gleicher Qualifikation) im Bezug auf Behinderungen zulässig sind.

    Denn in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

    Hier wird oft die besondere Formulierung verkannt. Denn anders als im Bezug auf die Geschlechter ("Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ), wo die Formulierung ein Diskriminierungsverbot enthält, lässt Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG Raum für eine Bevorteilung Behinderter.

    Im Bezug auf solche Quoten bei Männern und Frauen gibt es noch kein einheitliches Ergebnis.

    Meiner Meinung nach sollte man solche sehr kritisch sehen.

    Du unterliegst übrigens in Deinem Gedankengang ebenfalls der Ungleichheit: Denn eine 50:50- Einstellung wäre ja ebenso klar diskriminierend, denn es gibt ja nicht bei jeder Stelle genau die gleiche Anzahl männlicher und weiblicher Bewerber.

    Stell Dir mal vor, beim Beruf der Hebamme würde man 50 % Männder einstellen, oder bei der Feuerwehr pauschal 50 % Frauen. Von Gleichberechtigung der Bewerber könnte da keine Rede sein.

    An Gardinenstange: Wenn Dein Freund sich bei der Stadt Köln beworben hat, so handelt der Arbeitgeber als Träger von Hoheitsrechten und damit als Träger öffentlicher Gewalt.

    Er muss sich daher unmittelbar an die Grundrechte halten.

    In dem Fall, wie Du ihn schilderst, hätte er diese nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG eindeutig verletzt. Er hätte verfassungswidrig gehandelt.

    Ich kann mir dieses Beispiel kaum vorstellen, aber es gibt ja nichts, was es nicht gibt.

    Eine Klage gegen die Stadt Köln wäre in diesem Fall aber ein Leichtes!

    Bist Du ganz sicher, dass dort tatsächlich stand, dass "Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt werden"? Einen so offensichtlicher Verfassungsverstoß kann man sich wirklich kaum vorstellen.

    Sei mir nicht böse, aber das riecht etwas nach Stammtisch.

    Und wenn nicht: Ab zum Verwaltungsgericht, die Klage kriegt Dein Freund mit links durch!!!

    mfG

    Kwazulu

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich - weiblich -, tätig in so einem Beruf, in dem es genauso ist, dass "Frau" bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu bevorzugen ist, muss sagen, dass man sich über diesen Thema wunderbar streiten kann.

    Meine persönliche Meinung - wie gesagt als Frau - ist es, dass es den Männern gegenüber mitunter unfair ist und absolut nicht gerecht, denn dadurch bleiben diesen einige Wege versperrt, obwohl sie mindestens genausogut, wenn nicht im individuell betrachteten Fall sogar besser für den Job geeignet sind.

    Insbesondere angelehnt an das Grundgesetz, hat das mit Gleichberechtigung nicht viel zu tun, sondern eher mit Bevorzugung...die gerechtere Lösung, wäre tatsächlich, auf gleiche, gerechte Verteilung der Stellen bereits bei der Einstellung zu achten...Frau zu sein, ist ja schließlich keine Errungenschaft....

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    sicher Frauen werden bevorzugt ... nur mit ca. 20% Lohn weniger und daher haben die einen Spareffekt. Nicht mehr und nciht weniger...

    Es geht nich darum, beim Job mit gleicher Qualifikation, ob was in der Hose is oder nicht sondern um des liebe Geld....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das ist diskriminierend

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dass es keinerlei Gleichberechtigung gibt, durfte auch ich selbst erleben.

    Bei einer Bewerbung als Bauzeichner wurde ich zum Vorstellungstermin eingeladen. Am besagten Tag bekam ich Morgens einen Anruf der Sekretärin, dass der Chef lieber eine Bauzeichnerin einstellen möchte, d.h. ich wurde aufgrund meines Geschlechtes ausgeladen.

    Gleichberechtigung steht wohl nur auf dem Papier, und dieses ist bekanntermaßen sehr geduldig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich die Antworten hier lese und es tatsächlich so gehand habt wird, überlege ich mir, ob ich mich nicht um operieren sollte, mich verstümmeln und eine Staatsangehörigkeit mit Migrationshintergrund annehmen soll. Dann müsste es ja steil noch oben gehen.

    Ich kann nur für den öffentlichen Dienst sprechen, aber selbst wenn dies in der Stellenausschreibung so steht, wird dennoch auf die Qualifikation geachtet.

  • wiese
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich fühle mich da oft sehr benachteiligt als Mann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Das hat nichts mehr mit Gleichberechtigung zu tun. Solche Aussagen sollten daraus verschwinden. Die sagen ja aus das Männer hier benachteiligt werden. Es ist schlicht weg Diskriminierung der Männer.

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