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Anonym
Anonym fragte in SportRadfahren · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich mich als Radler an Geschwindigkeitsregelungen halten,und wie sol ich das kontrollieren?

Ich bin heute in einer abschüssigen 30er Zone mit 42 Km/h so vor mich hin geradelt.

Da dort eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage,das sind die mit dem grossen Display und nur zur Info,konnte ich die Geschwindigkeit ablesen.

Da ich an meinem Rad keinen Tacho mehr habe ,die gehen zu schnell kaputt,kann ich meine Geschwindigkeit sonst nur schätzen.

Muss ich mich denn als Radler denn an Tempolimits halten?

Kann ich ,wenn nicht,mit einem Bussgeld belegt werden?

Vielleicht gibt`s ja einen Verkehrsexperten unter den Cleveren.

Update:

soll wird natürlich mit 2 ll geschrieben,sorry.........

Update 2:

@ miketheb2002: hab schon 3 Tachos verschlissen 1 billigen und 2 teure .

Update 3:

@ forceimustbebrief : hab alle alle überholt

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Gegensatz zu allen anderen Antworten kann ich mich sehr wohl an eine Aussage aus der Fahrschule erinnern, nach der man sich nur bei vorhandenem Tacho an Begrenzungen halten muss, und Tachos sind nun mal für Fahrräder nicht vorgeschrieben. Wenn deine Geschwindigkeit "unangepasst" war, kann man dich wegen unangepasster Geschwindigkeit belangen, das dürfte alles sein. Wieviel Autos hast du denn überholt?

    ----

    @ Kessy: Richtig! Zeigs den Langsamparkern!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, du musst dich auch als Radfahrer daran halten.

    Ja, es ist schwer dich zu erwischen.

    Aber verlass dich nicht darauf, dass die Polizei dich nicht doch hinter dem nächsten Baum abfängt.

    Und erzähl mir nicht, du könntest deine Geschwindigkeit nicht einschätzen.!

    Was Schrittgeschwindigkeit ist, das kannst du einschätzen. Kurz vor dem Umfallen eben.

    Die nächste Stufe dürfte 30 km/h sein. Auch das ist einigermaßen einschätzbar. Also alles was schneller ist als cruisen. Erkennbar auch daran, dass du schon einen höheren Gang eingelegt hast :-)

    Und schneller als 50 km/h fährt man mit dem Rad nicht versehentlich! Zumindest nicht in der Ebene.

    Also, kein Mitleid in Aussicht!

    PS bin auch schon mit 70 km/h den Berg heruntergerast (trotz Tempolimit 50 km/h) und bin von einem Auto überholt worden.

    Kannst du dir vorstellen, wie sauer ich war?

    Aber unten wartete eine rote Ampel. Und Bremswege aus der Geschwindigkeit, bergab, kann ich so schlecht einschätzen. Wenn ich auf dem Rad sitzen bleiben will.....

    ++++++++++

    Bleibt nur noch das Problem mit der Mindestgeschwindigkeit.

    Du weißt, die oft gesehenen Schilder mit weißer Schrift auf blauem Grund.....

    Quelle(n): Und der Marathonläufer in der Spielstraße kriegt auch Ärger......
  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich musst Du. Es sind schon mehrfach Radfahrer zu Ordnungsgeldern und in Einzelfällen zu Punkten verdonnert werden. StVO gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer, auch Radfahrer und Fussgänger.

    Das Du Deine eigene Geschwindigkeit nicht kennst, wird Dir als Ausrede nicht weiterhelfen. Es gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    ps: Also mein Fahrradtacho für 9,95 hat schein ein paar tausend Kilometer drauf und funktioniert noch anstandslos

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wie der erste "Redner" schon sagte;"Unwissenheit ..." . Es ist schon mehrfach passiert, dass schlechtgelaunte oder sehr aufmerksame Polizisten sich rasenden Radfahrern annahmen - schön gesagt, oder - du bist mit einem Fahrrad aktiver Verkehrsteilnehmer und hast dich der StVO anzupassen.

    Übrigens, wer es nicht wissen sollte, in "Spielstrassen" dürfen Radfahrer maximal 10 km/h erreichen und haben die gleichen Pflichten wie Autofahrer (erhöhte Aufmerksamkeit).

    Auch wenn du kein Tacho haben solltest, kannst du jederzeit per Laser erfasst werden und richtig satt verdonnert werden.

    Ich würde es an deiner Stelle nicht ausreizen, die Folgen sind sehr negativ für dich, solltest du mit dem Gedanken spielen einmal einen Führerschein machen zu wollen.

    Verkehrsgerichte sind nicht nur was für Autofahrer, auch eine Oma mit Gehilfe ist ein Verkehrsteilnehmer, der aktiv am Strassenverkehr teilnimmt.

    Gruss

    Quelle(n): Sehr gute eigene Erfahrungen.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    JEDER Verkehrsteilnehmer hat sich an Geschwindigkeitsregelungen zu halten. Bei einem Verstoß kann auch ein Radler belangt werden.

    Man geht davon aus, dass ein Radler, der so schnell fährt, sein Können und damit die Geschwindigkeit einigermaßen richtig einschätzen kann.

    1. Innerorts:

    bis 10 km/h: 15 €, 0 Monate, 0 Punkte

    11 bis 15 km/h: 25 €, 0 Monate, 0 Punkte

    16 bis 20 km/h: 35 €, 0 Monate, 0 Punkte

    21 bis 25 km/h: 50 €, 0 Monate, 1 Punkt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja klar, du bist ja ein Teilnehmer im Verkehr,

    Busgeld weis ich leider nicht wie hoch es ist, aber es kann auch bei extremen vergehen Punkte in Flensburg geben!

  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich gelten Verkehrsregeln für alle Verkehrsteilnehmer.

    Ich freue mich, dass Du Dir darüber Gedanken machst, denn das zeigt ja, dass du es richtig machen möchtest.

    Wenn deine Argumentation sinnvoll wäre ("kein Tacho, zu teuer"), dann könnte jeder könnte ja jeder Autofahrer auf funktionierend Bremsen verzichten, was auch du sicher als unsinnig ansehen wirst.

    Ich appelliere an dich, bitte deinen guten Gedanken auch vollständig in die Tat umzusetzen. Das "Tachoproblem" wird lösbar sein.

    Dir allzeit eine gute Fahrt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nur rein theoretisch.

    wenn du wirklich mal "geblitzt" werden solltest, würde es schwer werden, dich zu identifizieren: Am Fahrrad hast du ja kein Nummernschild, und dich anhand deines Aussehens auf dem Foto ausfindig zu machen, wäre großer Zufall (da müsste dich der Beamte schon persönlich kennen) oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.

    Lediglich bei den "Abfang"-Kontrollen, wo die also messen und ein paar hundert Meter danach winken die Einen raus, also da könnte man dir u.U. was. Die Art von Kontrollen sind aber eher selten, und ich habe noch nie gehört, dass ein Radfahrer belangt wurde.

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