Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht-wer weiß was?

ich bin 13 Jahre und meine Mutter ist vor kurzem gestorben, meine Eltern sind geschieden und mit meinem Vater habe ich nur sehr wenig zu tun gehabt, trotzdem soll ich zu ihm, will aber selber bei dem Freund meiner Mutter bleiben. Was soll ich tun?

Update:

ich bin 13 Jahre und meine Mutter ist vor kurzem gestorben, meine Eltern sind geschieden und mit meinem Vater habe ich nur sehr wenig zu tun gehabt, trotzdem soll ich zu ihm, will aber selber bei dem Freund meiner Mutter bleiben. Was soll ich tun? Der Freund meiner Mutter kann nicht viel tun, weil offiziel keine richige Verbindung besteht und wenn mein Vater nicht zu stimmt, was er nicht tut, darf ich nicht bei ihm bleiben...

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, das ist das Schlimme in solchen Fällen.

    Wenn deine Mutter bei ihrem Anwalt keine Verfügung niedergelegt hat, daß du im Falle ihres Ablebens bei ihrem jetzigen Partner bleiben sollst, dann könnte es schwierig werden.

    Aber du bist 13 und könntest es über einen Anwalt klären lassen können. Du selber kannst auch eine Klage gegen diese Entscheidung beim Familiengericht einreichen. Als Kind brauchst du auch keine Kosten dafür tragen. Ich würde mich an deiner Stelle mal bei einem Anwalt erkundigen, was du für Möglichkeiten hast.

    Vielleicht wäre es auch möglich, daß du erstmal unter der Vormundschaft des Jugendamtes gestellt wirst und du dich in abgesprochenen Treffen deinem Vater etwas annäherst. Das kannst du evtl mit dem Jugendamt besprechen. Aber ein Anwalt würde dir dabei auch helfen.

    Informier dich doch einfach mal....

    Wenn gar nichts anderes möglich ist, dann wirst du wohl zu deinem Vater gehen müssen. Aber an deiner Stelle würde ich alle Möglichkeiten ausschöpfen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    dein leiblicher Vater kann beim Jugendamt ganz problemlos eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes erwirken.

    Nach deutschem Recht bestimmen zuerst einmal allein die Eltern, wo ihr Kind lebt.

    Natürlich müßte der Freund deiner verstorbenen Mutter dem zustimmen.

    Viel Glück und lieben Gruss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh schleunigst mit dem Freund Deiner verstorbenen Mutter zum Jugendamt und lasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn übertragen. Es kann sein, da Du anscheinend wenig Kontakt zu Deinem "Erzeuger" hast, das der Vormund in dem Fall das Jugendamt sein wird.

    Aber ab zum Jugendamt und wenn möglich einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht!!

    Alles gute weiterhin!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.