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Kann ich Schadenersatz verlangen?
... Wenn man mir z. B. die Konzertkarten beim Einlass zerreisst?
12 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Verlangen kannst Du alles, das mit dem bekommen wird schwierig, aber verlangen schadet ja nicht, falsches Verlangen kann zu bleibenden Schänden führen, was aber nicht zu Ersetzten ist, genauso wenig sollte man Konzerte durch ganze Tickets ersetzen, auch sollte man seinen Verehrer nicht versetzen und Omas Ehering nur versetzen um Konzerttickets zu bekommmen um mit dem Verehrer dort hinzukommen und andersweitig sein Verlangen nachher nicht unnötig zügeln ...
die hitze macht mich fertig ...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
können kannnste, aber bekommen wirst du keinen
- Gina ®Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Aber das schöne daran ist doch,dass ausgerechnet DU dann trotz der zerrissenen Karten in das Konzert darfst,ohne das jemand meckert....Das entschädigt doch sogar für die kaputte Karte...Lach....
Ach ja,schnuckeligen Ava haste,mein kleines Kürbisrübchen....Hi-hi.
- pinataLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja, aber zu erst solltest Du mal Deinen Chirurgen verklagen, das gibt mehr. Der hat ja Deine ganze Persönlichkeit zerstört. Man erkennt Dich ja garnicht wieder.
Gruà aus Hamburg
Heinz
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- savageLv 7vor 1 Jahrzehnt
nö, ich glaube die dürfen das. zum entwerten. aber kannst ja fragen, ob sie dir vielleicht nur einen gaaanz kleinen riss reinmachen könnten...;-)
- vor 1 Jahrzehnt
Das zählt als Entwerten, da bekommst du keinen Schadenersatz, weil der Zweck der Karten der Einlass war. Wenn du also damit rein gekommen bist, haben die Karten ihren Zweck erfüllt. Der Veranstallter könnte auch sagen, dass er die Karten wieder einzieht. Es dient ja dazu, dass du die Karten nicht an deinen Hintermann heimlich weitergibts und der dann umsonst reinkommt. Nur so kann das verhindert werden. Vor Gericht würde der Veranstallter so argumentieren und auch recht bekommen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, das muÃt Du aber gleich anmelden...
..
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ein biÃchen schwanger geht auch nicht wie savage meint, wenn Defloration dann Defloration!!
(wie komm ich jetzt auf sowas?)
- PeppinoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Klar doch und Du wirst diesen auch bekommen, vorausgestzt Du den richtigen Anwalt hast, ob sich das allerdings rechnet, bleibt sehr, sehr zweifelhaft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die wird entwertet. Davon mal ganz abgesehen. Wenn Du keinen festen Wohnsitz hast, quasi flüchtig bist, wird eine zivilrechtliche Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.