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Sollten Straftaten unterschiedlich geahndet werden?
Der Bankräuber, der niemanden verletzt hat, der Vater der keinen Unterhalt zahlt, der Schwarzfahrer oder der Ladendieb sollten sie wie Sexualstraftäter oder Mörder mit Freiheitsentzug betraft werden? Welche "gerechte"Alternative schlagt ihr vor?
wenn der ladendieb oder der Schwarzfahrer seine strafe nicht bezahlt, geht er auch in den Knast...
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Unterschiedliche Straftaten sollten natürlich auch unterschiedlich bestraft werden . Es sollte unterschieden werden zwischen "wirtschaftlichen Verbrechen", zum Beispiel Steuerhinterziehung oder erhaschte Leistungen etc. und Verbrechen gegen den Menschen selbst, z.B. Vergewaltigung, Mord, Kinderschändung etc. Es ist ja wohl jedem klar, was hier schlimmer zu beurteilen ist.
Ich finde, man sollte die Gefängnisse nicht mit den Wirtschaftsverbrechern vollpumpen ( wo auch die Schwarzfahrer drunterfallen), sondern mit den richtigen Verbrechern.
- Stefan HLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, in der alle Umstände zum Tathergang mit einbezogen werden.
Daher wird ein Schwarzfahrer auch anderes "bestraft" als der Serienmörder!
Ein Schwarzfahrer wird NICHT in den Knast gesteckt, wenn er schwarz gefahren ist. Er kommt dann in den Knast, wenn er die Strafe(n) nicht bezahlt und dann eine Ersatzzwangshaft angeordent wird!
In diesem Sinne....
- vor 1 Jahrzehnt
ich würde es gut finden, wenn wir es den vereinigten staaten nachmachen würden...
ein geschworenen gericht welches einen querschnitt der gesellschaft, und somit einen querschnitt von ansichten und meinungen darstellt!
ich bezweifle, dass es dann immer noch "schlimmer" wäre steuern zu hinterziehen als eine frau zu vergewaltigen!
- KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich finde, das aktuelle Strafrecht hat da einen guten Weg gewählt, der in § 46 Abs. 1 S. 1 StGB formuliert ist:
"Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe."
Es wäre einfach nicht tatangemessen, wenn man völlig unterschiedliche Tatbestände abstrakt gleich behandeln würde.
Ãbrigens: Wenn der Ladendieb seine Strafe nicht gezahlt hat, geht er zwar in den Bau, das nicht aber, wie oft gedacht wird "ersatzweise" für die Strafe, sondern er bleibt so lange da, bis er den vollen Betrag bezahlt hat. (Erzwingungshaft)
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es wird noch zwischen den Straftaten unterschieden. Das ist auch gut so. Es gibt doch gar keinen Grund, jeden gleich ins Gefängnis zu stecken. Ein Ladendieb ist auch, wer nur aus dem Geschäft eine Zeitschrift klaut. Soll der deshalb gleich ins Gefängnis. Hier braucht man auch keine Alternative vorschlagen. Das ist doch alles längst geregelt. Mal ein bisschen mit Gesetzen beschäftigen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die werden doch komplett unterschiedlich bestraft. Schwarzfahrer oder Ladendiebe erhalten meistens eine Geldstrafe oder Sozialstunden. Leute, die ihren Unterhalt nicht zahlen, müssen meist auch eine Geldstrafe zahlen.
Und diejenigen, die tatsächlich Freiheitsentzug als Strafe erhalten, bekommen eine ganz unterschiedliche Dauer aufgebrummt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt doch schon unterschiedliche Methoden, neben der klassischen Gefängnisstrafe gibt es noch auf Bewährung und Geldstrafe, Teilnahme an Kursen wie Anti-Gewalt-Training o. ä.
Bei Jugendlichen gibt es noch mehr verschiedene Arten.
Ich wüsste nicht, wie man es verändern und dabei verbessern könnte.