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Muss mein Vermieter meinen Partner in den Mietvertrag eintragen und / oder die Nebenkosten anpassen?
Meine Vermieterin weigert sich, meinen im April zugezogenen Partner mit in den Mietvertrag aufzunehmen und die Nebenkosten anzupassen. Derzeit wird alles nur nach 1 Person abgerechnet. Sie will die Differenz dann bei der Nebenkostenabrechnung abrechnen.
Damit bin ich natürlich nicht einverstanden, da wir Geld vom Amt beziehen und die daher nur Nebenkosten für mich zahlen.
Meine Vermieterin weigert sich, meinen im April zugezogenen Partner mit in den Mietvertrag aufzunehmen und die Nebenkosten anzupassen. Derzeit wird alles nur nach 1 Person abgerechnet. Sie will die Differenz dann bei der Nebenkostenabrechnung abrechnen.
Damit bin ich natürlich nicht einverstanden, da wir Geld vom Amt beziehen und die daher nur Nebenkosten für mich zahlen.
Nachtrag: Im Moment wird für uns beide Miete gezahlt, allerdings nur die Nebenkosten für 1 Person, aber aufgeteilt auf uns beide. Den Mietvertrag hat er vorgezeigt und den Ausweis mit der geänderten Adresse. Damit war das Thema für das Amt erledigt.
Was passiert dann bei einer Nachzahlung (die ja sicher kommt). Wer übernimmt das dann?
Nachtrag: Im Moment wird für uns beide Miete gezahlt, allerdings nur die Nebenkosten für 1 Person, aber aufgeteilt auf uns beide. Den Mietvertrag hat er vorgezeigt und den Ausweis mit der geänderten Adresse. Damit war das Thema für das Amt erledigt.
Was passiert dann bei einer Nachzahlung (die ja sicher kommt). Wer übernimmt das dann?
Naja, mache verstehen es und manche nicht.
Ich beziehe Geld vom Amt. Daher habe ich leider nicht mal eben was übrig um es auf Seite zu legen.
Und solange die Nebenkosten nicht angeglichen sind, kann ich bei der Arge auch keinen höheren Bedarf anmelden. Und da ich nicht weiß, wer dann die Nachzahlung übernimmt, muss ich halt wissen, ob sie die NK angleichen MUSS.
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Vermieter muss Deinen Partner nicht in den Mietvertrag aufnehmen, er muss auch die Nebenkosten nicht anpassen, wenn er dies nicht will.
Wenn Du einer hohen Nachzahlung entgehen willst, dann überweise einfach 50 Euro monatlich mehr an NK-Vorauszahlung und teile dem Vermieter per Einschreiben mit, dass Du mit XYZ eine Lebensgemeinschaft ab dem tt.mm.jj führst und dies hiermit mitteilst - fertig!
Dann hast Du alles getan was man von Dir erwarten kann und bist völlig aus dem Schneider!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du meine Güte !!
Dann spar doch monatlich was, dann hast Du das Geld für die Nachzahlung!
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deine Vermieterin hat mit "dir" einen Mietvertrag geschlossen. Sie braucht keine weitere Person in den Vertrag aufnehmen.
Dir bliebe die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und zusammen mit dem Partner einen Neuen zu unterschreiben, wobei die Vermieterin das nicht muÃ.
Die Arge ist informiert und es ist deine Sache, mit der Vermieterin abzurechnen.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, das muà sie nicht. Sie kann durchaus auch abwarten. Und ihr regelt das erst einmal im "Innenverhältnis". Es gibt zu diesem Thema auch ein Urteil des BGH, wonach der Vermieter die Zustimmung verweigern kann, wenn ihm der Zuzug nicht zuzumuten wäre. AuÃerdem kann die Zustimmung davon abhängig gemacht werden, daà Du Dich mit einer Mieterhöhung einverstanden erklärst.
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- GummihamsterLv 5vor 1 Jahrzehnt
wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst, dann muss er ja auch hartz4 abhängig sein. Ansonsten bekommst Du nichts mehr und er kann alles zahlen.
Nur wenn er mit seinem Verdienst unter dem Hartz4-Satz liegt, bekommst Du / bekommt ihr noch Unterstützung vom Amt.
Das weiÃt Du sicher.
deswegen verstehe ich die Frage irgendwie nicht. Macht keinen Sinn.
Nachtrag zu Deiner Bemerkung:
In einer Bedarfsgemeinschaft (die ihr dann ja seit), werden die Kosten für Unterkunft und Heizung zu gleichen Teilen auf die Mitglieder aufgeteilt.
Die Arge weià doch bescheid, schreibst Du und hat es auch genehmigt, dass er jetzt mit in Deiner Wohnung wohnt. also muss sie auch für zwei personen die Nebenkosten erstatten. frag doch noch mal bei der Arge nach.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Vermieterin muss Deinen Partner nicht mit in den Vertrag aufnehmen, denn in Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Deine Vermieterin hat nunmal mit Dir einen Vertrag abgeschlossen und nicht mit Deinem Partner.
Das Amt kommt für die angemessenen Unterkunftskosten auf. Dazu zählt selbstverständlich auch eine Nebenkostennachzahlung. Die Unterkunftskosten inkl. Nebnkosten und Heizung sind nicht im Regelsatz enthalten und müssen daher auch nicht angespart werden (Ausnahme: Strom).
Für Dich wird die Sache nur dann zum Nachteil, wenn Du zum Zeitpunkt der Nachzahlung keine Leistungen mehr vom Amt bekommst, denn dann musst Du die vermutlich hohe Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen.
- AnneLv 4vor 1 Jahrzehnt
Deinen Partner in den Mietvertrag aufnehmen muss deine Vermieterin nicht. Sie kann dir aber nicht verweigern, die Nebenkosten entsprechend zu ändern. Ich würde an deiner Stelle, den Vermieter nur auf die Nebenkosten ansprechen und ihm gegenüber auch die Begründung anführen, dass bei zu hoher Nachzahlung das Amt Schwierigkeiten machen könnte und u.U. die Kosten nicht übernähme.
- vor 1 Jahrzehnt
üblicherweise wird in diesem fall eine ergänzung zum mietvertrag vorgenommen. jemanden in einen mietvertrag nachzutragen, ist in der regel nicht üblich. es besteht auch die möglichkeit, einen neuen mietvertrag ab einzug des partners abzuschlieÃen, in welchem die nebenkostenpauschale oder -vorauszahlung entsprechend der personenzahl angepaÃt wird