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Mietminderung im Ferienhaus?
Kann man im Ferienhaus die Wochenmiete mindern, wenn der Nachbar des Vermieters Imker ist und in der Homepage des Vermieters dies nicht angezeigt wurde? Welche Gründe müssen für eine 30% ige Mietminderung vorliegen?
5 Antworten
- swissnickLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vermutlich schon, wenn Du deswegen kaum draussen sitzen kannst bzw. unter extremer Bienenplage leiden musst.
Ob das genau 30% ergibt, hängt sicher von der Lage ab und dem typischen Nutzerverhalten. Wenn es einen grossen Sitzplatz bzw. eine Terrasse hat und diese beworben wurde, hast Du sicher einen höheren Anspruch, als wenn die Wohnung eigentlich mehr zum Schlafen gedacht ist und die üblichen Nutzer schlicht von da aus zu Wanderungen aufbrechen, aber sich tagsüber kaum um die Wohnung herum aufhalten.
- vor 1 Jahrzehnt
bienenstöcke in der nähe des ferienhauses berechtigen nicht zur minderung der wochenmiete, es sei denn, daà eine erhöhte gefahr von den bienen ausgeht, was allerdings von ihnen nachzuweisen wäre. eine mietminderung werden sie voraussichtlich nicht erreichen können, da bei starker beeinträchtigung der vermieter unverzüglich aufzufordern gewesen wäre, die beeinträchtigung zu beseitigen.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein! Ferienwohnungen unterliegen nicht dem allgem. Mietrecht. Und Bienenstöcke des Nachbarn sind kein Mangel an der Mietsache! Wenn die stechen sollten, was kaum anzunehmen ist, stechen sie auch bei geringerer Miete!
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Eine Mietminderung kannst du auf alle Fälle verlangen. Soetwas muà angegeben werden. Es gibt Leute, die nicht gerne in der Einflugschneise einer Bienenzucht leben. Stell dir mal vor jemand reagiert auf allergisch auf Bienenstiche und gerät an so ein Haus. Das ist doch der Horror.
Am besten gehst du deswegen zu einem Anwalt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sieh hier mal nach, was dem von Dir beschriebenen Mangel in der Frankfurter Tabelle am nächsten kommt: http://www.reisemangel.de/html/frankfurter_tabelle...
Meiner Ansicht nach, kannst Du mit 5%-10%iger Reisepreisminderung rechnen, wenn Dir eine Terrasse in Aussicht gestellt wurde, die Du wegen der Bienen nicht nutzen konntest. Wenn nicht, dann wirst Du vermutlich auch keinen Anspruch auf Preisminderung durchsetzen können.
Allerdings gilt das alles nur, wenn du den Vermieter sofort auf den Mangel hingewiesen hat und ihm so die Gelegenheit gegeben hast, den Mangel abzustellen. Wenn nicht, wirst Du keinerlei Ansprüche durchsetzen können.