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nevermonkie fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Tierarzt Pfusch?? Klage?

Als meine Oma im Urlaub war, gab sie ihre Hündin mittleren Alters gesund und munter an eine Tierpension. Als sie sie wieder abholte, musste sie erfahren das sie sich gepaart hatte. Nachdem sich nach ein paar Tage eine Rundung um den Bauch der Hündin gebildet hatte und sie auch etwas an Aktivität verloren hatte, beschloss meine Oma zum Tierarzt zu fahren. Der erste konnte nichts feststellen, der zweite behandelte die Hündin gegen eine Gebärmutterentzündung. Als sich dann immer noch nichts besserte, gingen sie wieder zum Arzt, der jedoch wieder auf Gebärmutterentzündung plädierte. Erst nach Aufforderung führte er nochmals eine Untersuchung durch und stellte fest das die Hündin schwanger war. Die nächsten Wochen wurde sie immer schwächer und ihr

Bauch immer runder. Wir rechneten fest mit der baldigen Geburt der Hundebabys. Heute morgen jedoch, ist sie an Herzversagen gestorben. Nun meine Frage: Ist es möglich und wenn ja wie die Ärzte oder die Pension zu verklagen ??

Update:

Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten!!

MfG

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hatte sie der Pension mitgeteilt, das die Hündin läufig war? Denn dann hätte man sie nicht mit dem Rudel laufen lassen dürfen (oder nur mit anderen Hündinnen).

    Um gegen den Tierarzt etwas unternehmen zu können, müßte die tote Hündin autopsiert werden. Nur so könnte man eine evtl Fehlbehandlung und deren Ausgang anzeigen. Das ist aber mit solch immensen Kosten verbunden, das sich das wirklich nicht lohnt!

    Außerdem kann der Vet immer sagen, er hätte eine Trächtigkeitsuntersuchung angeraten, die deine Oma aber abgelehnt habe. (Sind ja keine Zeugen dafür da, oder)

    Es ist klar, dass der Verlust schockt.

    Da sucht man erstmal einen Schuldigen (den es aber nicht immer geben muss).

    Außerdem kann man so sein Schuldbewußtsein (Wäre ich nicht in Urlaub gefahren, wäre der hund nicht in die Pension gekommen, wäre nicht gedeckt worden, wäre kein TA-Besuch nötig und wäre sie nicht gestorben...) beruhigen. Auch wenn das Blödsinn ist, denn der Hund hätte auch Zuhause verunfallen können o.ä.

  • Phoebe
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine erste Katze ist auch durch den Fehler des Tierarztes gestorben. Ich hatte die Katze aus dem Tierheim geholt. Zwei Tage später hatte sie ein Herpes im Auge. Sie wurde behandelt auch wenn man nicht wirklich Tierfreundlich zu ihr war. Ihr ging wieder gut. Ich sollte ihr noch 4 Wochen lang ein Mittel "Lysin" für ihr Immunsystem geben. schon nach zwei Tagen lag sie in der Ecke, hat nichts gefressen, nicht mehr gespielt. Ich setze das Mittel ab und ihr ging super. So beschrieb ich es dem Arzt auch. Er meinte da könne nix passieren, ich solle es ihr weitergeben. Da ich noch keine Erfahrung mit Katzen hatte habe ich dem Arzt vertraut. Am nächsten Tag was Sie Tod. Unser jetztige Tierarzt untersuchte sie noch. Sie ist über Nacht ins Koma gefallen und qualvoll an einem allergischen Schock gestorben. Habe mich bei der Praxis, im Tierheim und bei Tasso beschwert. Aber so was interessiert leider keinen.

    Es tut mir echt leid für euch!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es tut mir sehr leid, daß Euch derartiges wiederfahren ist. Allerdings würde ich auf einen Rechtsstreit wegen des Kostenrisikos verzichten. Der Nachweis wäre extrem schwierig zu erbringen. So würde man zusätzliches, gutes Geld verlieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde bei der pension mal nachfragen ob sie wenigstens für den schaden aufkommen (ta rechnung) da sie eine dienstleistung angeboten haben und sie nicht erfüllt haben . sie haben ja offensichtlich die aufsichtspflicht verletzt....ums den hund ist es schade und ich denke einen ta zu verklagen bringt herzlich wenig. ich würde evtl mal beim veterenär amt nachfragen , ob man was machen kann

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  • vor 1 Jahrzehnt

    selbst wenn der TA gepfuscht hätte, so würdest du das nie beweisen können. du bekommst ja noch nicht mal recht wenn ein arzt deinen körper versaut, da ist die aussicht bei einem tier noch viel geringer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du ihnen schaden willst, dann wende Dich an die Medien.

    Eine Anzeige wegen "Sachbeschädigung" wird nicht viel bringen, vorallem keine Genugtuung.

  • özlem
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal wäre es wichtig zu wissen, ob deine Oma darauf hingewiesen hat, dass die Hündin läufig ist. Gedeckt werden kann sie nur, wenn sie läufig war.

    Eine gute Tierpension fragt sowas ab und will sowas in der Regel auch wissen.

    Wenn ja - Zeugen? Ein Anmeldeformular auf dem das steht? Wenn ja - Anzeige wegen Schadensersatz. Wenn ich nicht irre kommt hier dann §823 Abs. 1 BGB zum Einsatz. Schadensersatzpflicht bei unerlaubter Handlung. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Handelte es sich beispielsweise um ein teures und vielleicht sogar erfolgreiches Ausstellungstier, könnten neben den Tierarztkosten auch ausgefallene Preisgelder beispielsweise gefordert werden.

    Ansonsten könnt ihr da recht wenig machen. Schmerzensgeld wegen dem Verlust? Glaub kaum.

    Wenn aber die Läufigkeit nicht abgefragt wurde und deine Oma das auch nicht erwähnte, kann man leider keinen Schuldigen haftbar machen. Dann sind beide Seiten verantwortlich. Die Pension macht sich damit dann auch einen schlechten Namen, weil sie unprofessionell vorgegangen ist.

    Bezüglich der Behandlung durch den Arzt: das erscheint mir ein wenig seltsam und schwer nachvollziehbar. Du sagst, die Hündin hat sich gepaart. Also geht man auch davon aus, dass es sich evtl um einen erfolgreichen Deckakt gehandelt haben könnte. Ergo - die Hündin trächtig ist.

    Warum zum Henker behandelt der Arzt auf Gebärmutterentzündung?!

    Habt ihr ihm nicht gesagt, dass sie in der Pension gedeckt wurde oder seid ihr einfach nur mit einem aufgedunsenen Hündin mit dickem Bauch zum Arzt gegangen und habt ihn mal blind drauf los behandeln lassen?!

    Jeder normale Tierarzt würde ein Ultraschall machen, wenn ihm gesagt wird, die Hündin wurde in der Pension gedeckt und jetzt ist sie dick. Jeder normale Mensch würde in dieser Abfolge der Tatsachen daran denken, dass das Tier trächtig ist!

    Das kann ich nicht nachvollziehen!

    Normalerweise würde man bei der Tierärztekammer eine entsprechende Meldung einreichen. Wenn man aber denen die Situation erklärt, werden die sich kaum vorstellen können, dass ein Tierarzt, bei Kenntnis der Sachlage, auf Gebärmutterentzündung behandeln würde.

    Entsprechend bräuchtet ihr Zeugen die bestätigen können, dass die Oma mit der Hündin zum Arzt ist, gesagt hat, dass sie gedeckt wurde und nun dick und ruhig ist. Und wenn der Tierarzt dann immer noch auf Pyometra behandelt, gehört dem gleich eine Klage an den Hals.

    Aber ganz ehrlich - auch ich kann es mir nicht vorstellen!

    Will euch keine Lügner nennen, aber das Ganze kommt mir komisch vor.

    Warum sie letztendlich ein Herzversagen erlitten hat, kann man nur spekulieren. Hätte sie evtl trotzdem bekommen aufgrund der Trächtigkeit. Vielleicht hat sie auch auf ein Medikament schlecht reagiert. Vielleicht hätte sie das Herzversagen auch ohne Trächtigkeit erlitten. Ein versteckter Herzfehler. Aufgrund des Alters.

    Man kann nur raten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein Beileid! Klagen ist glaube ich sinnlos da ein Tierarzt den Fall auslegen kann wie er will! Es kommt ja auch bei uns Menschen vor das eine Frau eine Geburt aus gesundheitlichen Gründen nicht übersteht! Es könnte ja wirklich sein das dem Tierarzt keine Schuld trifft da er erstens auf die Angaben der Besitzer angewiesen ist und auch nur ein Mensch ist der einen Fehler machen kann! Wenn ihr jedoch nachweisen könnt das er sinnlose kostenintensive Behandlungen vollzogen hat würde ich es auf eine Klage ankommen lassen! Oder mal einen Anwalt einschalten ob eine klage in Betracht kommt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hört sich jetzt hart an, ist aber einfach so: nach dem Gesetz sind Tiere Dinge. Also würde man den restlichen "Sachwert" und wohl die entstandenen Kosten erstattet bekommen.

    Dass ein Zusammenhang zwischen Schwangerschaft und Herzversagen bestanden hat, bleibt auch zu beweisen.

    Quelle(n): meine Meinung
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