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Macht man sich eigentlich strafbar, wenn…?

man aus einem herumreichenden Klingelbeutel in der Kirche anstatt Geld einzuwerfen, Geld heraus nimmt? Ist das Geld im Klingelbeutel bereits im Besitz der Kirche bevor der Pfarrer oder Erfüllungsgehilfe den Klingelbeutel mitsamt Inhalt an sich nimmt oder befindet es sich während der Sammlung im rechtsfreien Raum. Eine Opfergabe sollte ja auch zumeist guten Zwecken dienen. Wie sieht es denn dann aus, wenn ich es für „meine“ guten Zwecke verwenden würde, strafrechtlich ok? Ist überhaupt die weltliche Gesetzgebung hierfür verantwortlich oder muss ich nur den Zorn Gottes fürchten?

Bitte nur ernst gemeinte Antworten ( soweit möglich ).

Gruß

Marco

26 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also der Inhalt des Klingelbeutels ist eindeutich erbetteltes Geld, welches durch Emotionsschaukelei eingetrieben wird. Was danach und ob zu 100% es wo hinkommt, steht natürchlich außer Frage, denn es gibt ausreichend Beweise, dass die Kirchen nicht glaubwürdig sind. Denn die Kirchen in Deutschland haben ein finanziellen Besitz von von ca. 500 Milliarden Euro. Ganz abgesehen von 8,25 Milliarden Quadratmeter Grund und Boden etc, etc!

    Kirchen sind bekannt dafür, dass sie NICHTS geben, sondern nur nehmen. Geh einfach nicht in die Kirche, dann brauchst Du Dir über solch einen Unsinn nicht nachdenken und wirst auch nicht angelogen. Hast Du etwa schon mal einen Gott gesehen, der sich nur in den Hirnen zu vieler Menschen befindet? Also dann viel Spaß weiterhin bei der Klingelbeutelentnahme. Gruß P.

    Quelle(n): Es gibt genug Beweise, wenn man sie finden möchte
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn A dem B etwas freiwillig gibt, dann ist B der Besitzer, ganz egal, ob es nun in einem Klingelbeutel oder in einer Hosentasche landet. Daher: In dem Moment, wo das Geld in den Klingelbeutel gegeben wird (d.h. wo der Spender das Geld losläßt in der Absicht es in den Beutel fallen zu lassen), gehört es der Kirche. Entnahme ist daher Diebstahl und ganz normal strafbar. Das hat gar nichts damit zu tun, ob Du es dann für eigene "gute Zwecke " verwenden willst oder nicht, denn es ist eine personengebundene Spende (auch die Kirche ist eine Rechtspersönlichkeit)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dabei betrügst du nicht den Pfarrer oder die Kirche wenn du was hinaus´nimmst,sonder die die das Geld gespendet haben und die denen es zugutekommt.

    Denke immer daran:

    Was du nicht willst das man dir tut,das füg auch keinem anderen zu!

    Und ja das ist strafbar wenn es rauskommt!Das nennt sich Unterschlagung von Spendengelder und Diebstahl!

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer Geld aus Klingelbeutel oder Opferstöcken entwendet begeht Diebstahl. Dies wird als Offizialdelikt geahndet.

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  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich ist das Diebstahl!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ob nun juristisch definierbar oder nicht.

    Im Zweifelsfall würde Dich jeder Richter verknacken, denn das Geld ist ja zu einem bestimmten Zweck im Klingelbeutel gelandet, -der Pastor gibt das immer zuvor bekannt!

    Mal ganz abgesehen von den moralischen Gründen, die gegen eine solche Tat sprächen!

    Lass das sein !;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du etwas an Dich nimmst, das Dir nicht gehört, und Du weißt es, dann ist das Diebstahl. Deine "guten Gründe" können bestenfalls strafmildernd sein.

    Davon mal abgesehen: was für ein Mensch muß man sein, um die Kirche zu bestehlen? Da kann man auch gleich die Blumen auf Gräbern stehlen oder Rettungsringe zerschneiden etc.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gratuliere für Dein fehlendes Rechtsempfinden.

    Hoffentlich wirst Du erwischt, dann erhältst Du auf Kosten aller redlichen Steuerzahlern Zeit zum Denken.

    Du erfüllst den Tatbestand des Diebstahles und der Unterschlagung.

    Wie kann doch Deine Mama "stolz" auf Dich sein?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das nennt sich Diebstahl, denn in dem Moment wo das Geld in dem Klingelbeutel verschwindet, ist es das Eigentum der Pfarrei oder Kirche. Da es in der Kirche, mit dem kirchliche Klingelbeutel in das Eigentum der selbigen übergeht.

    Denn Zorn Gottes brauchst du nicht zu fürchten den den gibt es nicht, aber den der Staatsmacht, Polizei,Staatsanwalt, Gericht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geben ist seliger denn Nehmen.. du könntest dich ja auch zu einem Gebet bequemen und Gott Selbst hilft dir, zu Seiner Zeit, aber mit der Glaubensstärke ist es wohl noch nicht soweit, hier auf Hilfe zu vertrauen..

    Andererseits kannst du dich auch auf gradem Wege direkt an die Kirche wenden um Beistand und Spenden, weil sie in der Tat viele soziale Einrichtungen hat. Wie heißt es aber in dem Gebot, du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut, noch dies und das.

    Aber was ein rechter Dieb ist, dem macht es Spaß, damit zu spekulieren, nur beraubst du dich selbst der Gnade, das kann man garantieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich gehört das Geld im Klingelbeutel der Kirche, die es dann für den vorher angekündigten Zweck ausgibt.

    Es ist zum Beispiel auch so, dass das Papier in der Papier-Mülltonne dem Entsorger dient, sobald es dort drin ist; du dich also selbst im Falle eines Entwenden des Papiers aus der Tonne strafbar machst.

    Und den Zorn Gottes... den bekommst Du sowieso zu spüren ;-)

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