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Behindertes Kind.Arbeitsaufforderung vom Arbeitsamt!?

Meine Nachbarin arbeitet seit 24 Jahren in ein und der gleichen Firma.Ihr Mann macht den Haushalt.

Sie haben ein zu 100% behindertes Kind.Das Kind ist zwar in der Ganztagsschule,aber wenn es mal Durchfall oder sonstige Beschwerden hat,muss es durch den Vater abgeholt und Zuhause betreut werden.

Das Arbeitsamt will den Vater jetzt zwingen,sich eine Arbeitsstelle zu suchen.

Die Familie bekommt einen Zuschuß von 273,00Euro von der ARGE,weil die Frau nur 1300,00Euro verdient.

Jetzt droht dem Mann eine Kürzung weil er sich nicht um Arbeit bemüht.

Der Mann muss aber immer Abrufbereit sein.

Wie soll das gehen?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Rein rechtlich betrachtet muss er sich um eine Arbeitsstelle bemühen. Würde er das Kind den halben Tag betreuen müsste er nicht, weil er sein eigenes Kind pflegt. wie das moralisch zu berwerten ist ist eine andere Frage. Und wer hier dummm rum keift weiß nicht wie viel Arbeit ein schwer behindertes Kind macht und das an sich schon eine eigene Arbeit ist, die es zu honorieren gilt.

    Das Problem ist, dass er zwar eine Krankmeldung bekommen kann, wenn sein Kind krank ist, aber dafür braucht es einen Arbeitgeber, der die Situation versteht und nicht abkotzt, wenn er mittendrin geht. Sowas ist leider selten. Sorry, dass ich Dir keine besseren nachrichten geben kann. Ich würde allerdings erst einmal Widerspruch einlegen, gegen diese Maßnahme

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Kind in der Ganztagsschule ist kann der Mann doch locker arbeiten gehen. Nicht behinderte Kinder kriegen auch mal Durchfall oder so und müssen abgeholt werden. Da muss man dann eben für den Tag seine Arbeitsstelle verlassen. Man kriegt ja auch ne Krankmeldung als Elternteil wenn das Kind krank ist und betreut werden muss.

    @bellis: Dumm rum keift? Ich sage im Prinzip das gleiche wie du, nämlich das er sein Kind nicht betreut und daher arbeiten gehen muss, bloß nicht im "bitte habt mich alle lieb"-Ton und es ist nun mal so das man dann arbeiten gehen muss wenn man sein Kind nicht tagsüber betreut. Es ist mir auch klar das ein behindertes Kind viel Arbeit macht. Aber es macht dir eben keine Arbeit während es in der Ganztagesschule ist. Er muss sich nun mal um Arbeit bemühen und wenn der Chef das nicht toleriert und ihn daher wieder raus schmeißt hat er ganz legal wieder Anspruch auf seine Arbeitslosenbezüge. Weiß also nicht was dein Problem ist.

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