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brauche schnell eure hilfe...?

habe im ebay ein shirt verkauft und verschickt, was angeblich laut käufer nicht angekommen ist. haben uns jetzt geeinigt, dass ich das geld zurück überweise.

der versand war unversichert und käufer wusste bescheid. muss ich die versandkosten auch zurück überweisen?

Update:

habe es nur in einem umschlag versandt, kann es nicht nachverfolgen leider

9 Antworten

Bewertung
  • Phoebe
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kannst du es denn Belegen dass Du das Shirt verschickt hast? Falls ja würde ich ihm gar nichts zurück geben, es war ja seine Entscheidung den Versand nicht zu versichern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hast du die möglichkeit das paket irgendwie zu verfolgen? hast du ne paketnummer oder sowas? oder hast dus in ner tüte/umschlag verschickt?

    ich würd erstmal schaun ob du selber rausfinden kannst wo das shirt grade ist.....

    dann muss ich auch der vorrednerin recht geben....wenn ich mich als käufer für einen unversicherten versand entscheide gehe ich damit das risiko ein das der artikel nicht ankommen könnte....

    ich wäre da vorsichtig....immerhin könnte das auch ne "masche" sein.....zu sagen das etwas nicht angekommen ist geht schnell.....

    vielleicht kannst du dich mit dem Käufer darauf einigen das du das Geld für die Ware zurück überweist aber die Versandkosten einbehälst da du die Kosten ja trotzdem hattest.....oder ihr teilt euch die gesamten Kosten....

    @Nachtrag: schade das dus nicht nachverfolgen kannst...wäre aber auch zu einfach gewesen.....ich wäre trotzdem nicht so voreilig und würde gleich alles zurückzahlen.....auf der sichersten seite bist du wohl wenn du dich mit dem Kundenservice von ebay in verbindung setzt und dort anfragst wie du dich am besten verhalten sollst.....(geht glaub ich unter unstimmigkeiten online klären)....dann hast du wenigstens eine ganz offizielle aussage von ebay auf die du dich berufen kannst...außerdem finde ich es gut wenn die bescheid wissen wie oft jemand einen artikel nicht erhalten oder "nicht erhalten" hat wenn du verstehst :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Moin,

    bei privaten Verkäufen ist der Gefahrenübergang der Ware bei der Übergabe vom Verkäufer an den Versanddienstleister (z.B. Post, DHL oder Hermes). Geht die Ware dann verloren ist es das Problem des Empfängers. Anders bei Geschäften, die Haften bis zur Übergabe an den Kunden - egal ob der Versand versichert war oder nicht. Ich hab unten mal die Adresse der Auktionen-Faq angehängt, dort ist alles sehr ausführlich beschrieben!

  • vor 1 Jahrzehnt

    du brauchst nichts zurücküberweisen, da der käufer mit unvers. einverstanden war, er hätte versichert angeben können. könnte auch wie vorredner schon schrieb, eine masche sein--

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vor allem - wer garantiert dir, dass das T-Shirt nicht angekommen ist? Meine bestellten Dinge kamen bisher immer an...

    Wie schon gesagt wurde, ich würde ihm gar nichts überweisen, da er selbst "unversicherter" Versand ausgewählt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    an Deiner Stelle würde ich bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen und den Käufer darüber informieren, dass er sich bis dahin gedulden möchte bis die Post antwortet. Falls Du ihm die Versandkosten belastet hast, musst Du sie auch erstatten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Käufer mit dem unversicherten Versand einverstanden war, dann trägt er das Risiko. Du musst ihm nichts zurückbezahlen, weder den Preis noch die Versandkosten. Bei unversichertem Versand gibt es keinen Nachweis, deshalb kann der Käufer diesen auch nicht einfordern, wenn die Ware nicht ankommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    allein des Friedens Willen würd ich es machen.

    Kannst ja Vorschlag machen, ob man es sich nicht teilen könne?

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja.

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