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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ich habe vor 1,5 Jahren übers Fernsehen einen DVD-Rekorder gekauft, der jetzt kaputt ist. Habe ich Garantie?

Der Laden, von dem aus der DVD-Rekorder übers Fernsehen verkauft wurde, ist nicht nur ein Online-Shop, sondern man kann dort auch selbst hingehen. Der Verkäufer sagt, ich hätte nur 6 Monate Garantie und "Pech gehabt". Stimmt das? Was kann ich tun?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es kann sein, dass die Garantie nur 6 Monate betrug, aber die gesetzliche Gewährleistung sieht etwas anders aus.

    Versuche, deine Ansprüche geltend zu machen.

    Versprechen kann dir keiner etwas:

    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.

    Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.

    In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

  • Myana
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine kleine Ergänzung zu dem sehr guten Beitrag von workaholic:

    Die gesetzliche Gewährleistung ist auf jeden Fall Pflicht.

    Die Garantie ist eine - freiwillige - Verpflichtung des Herstellers oder Händlers, in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Leistungen kostenlos oder kostengünstiger zu erbringen (Reparatur etc.). Die Garantiezeit kann- muß aber nicht - länger sein als die gesetzliche Gewährleistung, aber nicht kürzer!

    Die Kulanz ist eine absolut freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, etwas zu tun (zu reparieren, zu ersetzen oder als Geldwert auszuzahlen), zu der er durch nichts verpflichtet ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hör auf workaholic, alles andere hier ist Nonsens!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, 3 jahre garantie. nach den gesetzen die vor 2j. eingeführt wurden. nicht verwechseln mit der gewährleistung. cklifft

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  • David
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    So etwas gibt es nicht entweder 2 oder gar 3 Jahre Garantie.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Pech gehabt wenn du nur 6 Monate Garantie hast jetzt musst du selber reparieren

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