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mieterrecht?

darf ein vermieter bei mietschulden ohne gerichtlichen beschluss das schloss der wohnung austauschen (auf eigene faust)? und darf der vermieter im treppenhaus andere mieter aus dem gleichen haus darüber informieren , dass ein mieter schulden hat ???

Update:

P.S.:

ich bin übrigens nicht diejenige , die mietschulden hat, habe den fall nur beobachtet und mich gefragt, ob das alles so korrekt ist !

natürlich sollte man keine mietschulden haben, aber ich will mich nicht so weit aus dem fenster lehnen und behaupten , das könne mir nicht passieren....

11 Antworten

Bewertung
  • Andrea
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, dagegen kannst Du gerichtlich vorgehen. Wegen dem Austausch würde ich die Polizei holen und wegen der Nachbarn würde ich in Anzeigen wegen Rufmord.

    Das ist ja eine Frechheit!

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast du dich schon einmal nachgedacht, was du deinem Vermieter antust, indem du die Miete nicht zahlst? Vielleicht dient die Mieteinnahme zur Rückführung eines Kredites? Oder zur Finanzierung deiner Wohnung? Oder als Altersvorsorge? In welches Unglück stürtzt du diesen Mann möglicherweise?

    Denn wenn jemand entgegen geltendem Recht zu solch drastischen Maßnahmen greift, muss die Verzweiflung schon groß sein.

    Warum zahlst du keine Miete? Und wahrscheinlich auch keine Nebenkosten?

    Findest du das fair, wie du dich auf Kosten anderer durchs Leben schmarotzt? Ich finde Mietprellerei unverschämt und rücksichtslos. Und es ist eine Schande, dass unsere Rechtssprechung sich in dieser Beziehung so ungerechte und einseitige Rechtslagen schafft.

    Danke für den Daumen runter, aber das musste mal gesagt werden!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Schloss darf er nicht austauschen.

    Das andere ist kein "Rufmord", da es der Wahrheit entspricht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter hat sich strafbar gemacht.

    Du könntest rechtlich gegen ihn vorgehen, egal ob du Mietschulden gemacht hast oder nicht.

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  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage möchte ich mal dahin erweitern, ob man Mietschulden machen darf!

    Dort liegt die Frechheit. Es ist ja offensichtlich, dass der Mieter vertragsbrüchig ist. Da nach Mieterrecht zu fragen, zeugt schon von merkwürdig einseitigen Auffassungen.

    Ich würde als Vermieter noch ganz andere Sachen machen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    darf er beides nicht soweit ich weiß

    sprich doch mal mit ihm vll findet ihr eine lösung

    ratenzahlung oder so

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich schliesse mich Miachael und dgawf an!

    Rein rechtlich darf der Vermieter das Schloss natürlich nicht auswecheln, bevor ein Gerichtsbeschluss und eine Räumungsklage läuft!

    Eine Frechheit finde ich allerdings eher, dem Vermieter die Miete nicht zu zahlen und das vermutlich über mehrere Monate. Es kann immer mal jemand in eine Notlage kommen, dass man eine Monatsmiete nicht zahlen kann, allerdings sollte man sich dann mit dem Vermieter zusammen setzen und weiter Schritte klären!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist so nicht erlaubt. Absolut nicht.

    Aber es ist durchaus nachvollziehbar, dass ein Vermieter so handelt, denn ohne solches Handeln kann sich das ganze Theater locker ein halbes Jahr hinziehen, ohne dass der Vermieter einen Cent sieht. Und beim nächsten Vermieter geht dasselbe von vorne los - von daher finde ich es durchaus OK, einem solchen Mieter das Leben schwer zu machen. Ausser wenn es wirklich eine unverschuldete unerwartete Notlage ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Er braucht dazu einen Gerichtsvollzieher und einen Vollstreckungsbescheid.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er nicht.

    Und du kannst das Schloss wieder entfernen lassen.

    Warum rufst du nicht die Feuerwehr an und sagst, dass da wahrscheinlich was auf dem Herd brutzelt? Und du hast leider deinen Schlüssel verloren? Dann öffnen die die Tür.

    Na gut, ist nicht ganz so toll.

    Aber du darfst das Schloss entfernen und ein eigenes einbauen.

    Der Vermieter braucht einen richterlichen Beschluss und darf solche Maßnahmen nur mit einem Gerichtsvollzieher umsetzen.

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