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keks
Lv 7

Wenn man "sein Geschäft erledigt hat",....?

muss man dann Konkurs anmelden?

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11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, wieso????

    Geschäfte erledigen ist doch ein durchlaufender Posten.

    Nur wenn mit der Liquidität deiner Geschäfte etwas nicht stimmt, musst du dir Sorgen machen.

    Doch Konkurs musst du nur anmelden, wenn du dich angesch***** hast.

    Ansonsten reicht meist eine Einnahmen- und Ausgabenberechnung auf dem Papier oder eine Bilanz.

    Und wenn Soll und Ist übereinstimmen, ist doch mit dir alles in Ordnung. :-))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Genau, - und spülen.

  • Gerd
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    im Gegenteil... es ist wieder Platz für neues Futter... *g*

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, und dann muss man wieder neu einräumen;)!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eine ekelhafte Frage!!!

    Das Wort Konkurs kommt von lat. concurrere = „zusammenlaufen“

    Fäkalfragen nach Diarrhoe haben hier nichts verloren.

    Nennt man eher Inkontinenz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    je nachdem, wie weit man in der Sch....... drin steckt, kann man sich selbst erledigen, bevor es andere tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ne warum denn? Man ist doch dann eher erleichtert. Fragt sich nur ob körperlich oder geschäftlich. Bitte erst Konkurs anmelden wenn Dir die Schei....bis zum Hals ....ok?

  • vor 1 Jahrzehnt

    muss man ordentlich den Po abwaschen, am besten mit einem dicken Handschuh und Kernseife.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag doch mal nach, wie viel Euro pro Pfund bezahlt werden beim Amt für Naturabfälle.

    Vielleicht musst Du dann kein Konkurs anmelden.

    Wäre doch eine guter Verdienst nebenbei und das alles ohne Hände Arbeit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja klar, Privatinsolvenz! Da geht kein Weg dran vorbei, vor allem, wenn es ein "großes Geschäft" war. Man kann es auch so machen wie Mr. Pooth, der macht das nicht.

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