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Wie oft darf ich mein KInd sehen Teil2?
An alle, danke für die vielen Antworten. Und nun für alle wo noch fagen offen waren. Ich war mit der Frau zusammen und Sie war noch verheiratet. Als das Kind gezeugt wurde also war ich rein rechtlich noch nicht mal der Vater bis zur Scheidung. Das bin ich aber nicht mehr da Sie mittlerweile geschieden ist. Ja wir habenzusammen gewohnt und 2 Wochen nach der Geburt hat Sie sich von mir getrennt und ich bin wieder zurück zu meinen Eltern. Ja ich war aggresiv mehrmals aber nie dem Kind gegenüber und der Frau hab ich weil ich auch mit vielem und der Situation überfordert war eine gescheuert aber nur ein mal, und wir haben danch obwohl getrennt noch mal mit einander geschlafen. Ich bin kein Agressiver Mensch und ich könnte es meiner kleinen gegenüber nie sein. ich denke das Sie mir nur eins auswischen will,weil es nicht so läuft wie sie es gerne hätte. und ich halt nicht mit allem einverstanden bin. Sie hat das alleinge Sorgerecht obwohl ich für ein gemeinsames war. Und ganz schlimm ist meiner Meinung nach das auch Ihre Eltern viel kaputt machen weil die mich von anfang an nicht leiden konnten und hr sagen was Sie tun muss. Ich hab bisher noch nicht mal einen Rechtsanwalt eigeschaltet. Weil ich es doof finde und ich es auch nicht bezahlen kann. kein Rechtsschutz. Ich möchte eigentlich nicht es übers gericht klären.
5 Antworten
- KometLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine feste Regel, wie oft du dein Kind sehen darfst, gibt es nicht.
Das wird in jedem Einzelfall vom Gericht neu geklärt.
Wenn du nicht ins Gericht willst, musst du das mit deiner Exfreundin selbst klären. Denn sie alleine bestimmt, bis ein Gericht etwas anderes bestimmt, wer ihr Kind sehen darf.
Als nicht verheirateter Vater hast du gesetzlich keinerlei Sorgerecht. Du hast nur die Verpflichtung Unterhalt zu bezahlen und du hast ein Recht darauf, Umgang mit dem Kind zu haben.
Wenn deine Ex dir den nicht gibt, musst du zum Anwalt (kannst Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen).
Wenn du deiner Exfreundin gegenüber aggressiv und gewalttätig warst, kann das ein Grund sein, das man dir nur erlaubt, das Kind zu sehen, wenn ein anderer Erwachsener dabei ist (Jugendamt zum Beispiel). Aber das sind alles Einzelheiten, die bei Gericht festgesetzt werden.
Wenn du da nicht hinwillst, musst du dich mit der Frau zusammensetzen. Und wenn sie sich weigert, hast du alleine keine Chance.
Ich gebe dir ein paar Ratschläge, wenn du mit ihr redest:
1.) Entschudlige dich für den Schlag. Ohne ...aber..., ohne einen Grund zu suchen, der das alles entschuldigt. Bedingungslos. "Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe, es war ein großer Fehler, ich werde es nie wieder tun."
2.) Lass ihre Eltern aus dem Spiel. Wenn du ihr vorwirfst, dass ihre Eltern ihr reinreden, wird sie dir nicht mehr zuhören. Bitte sie einfach nur darum, das Kind sehen zu dürfen. Ende.
3.) Mach ihr keine Vorwürfe. Egal, was du denkst, was sie getan hat, was sie besser tun sollte, und so weiter. Lass es weg, schluck es runter. Es würde dich nicht weiterbringen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bin zu spät , schade.
Aber einen besseren Rat als Komet dir gegeben hat, kann dir wohl keiner geben. Bedanke dich bei ihr ganz lieb.
Noch eine Anmerkung:
Wenn du mit deiner Ex keine Regelung finden kannst, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten für dich.
1) vor Gericht gehen
2) auf das Kind verzichten erst mal und abwarten auf Besserung euer Verhältnisses.
Toi, Toi, Toi,
- Lisa PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sorry, aber wer Frauen schlägt, ist für mich das Allerletzte!!! Und wer garantiert der Frau denn, dass du nicht irgendwann auch mit dem Kind überfordert bist und nicht auch zuschlägst??
- yuppiduuLv 5vor 1 Jahrzehnt
"ich denke das Sie mir nur eins auswischen will,weil es nicht so läuft wie sie es gerne hätte. und ich halt nicht mit allem einverstanden bin. " --> und dich deswegen soweit provoziert, dass du ihr eine klebst.
Hm. Dann ist die Schuldfrage ja geklärt, du bist der böse, sie hat recht. Oder?
Sicher, es ist ein Zeichen davon, das du die Kontrolle verloren hast, aber genau das wollte sie ja - dich aus dem Konzept bringen, dich verbiegen usw. Deswegen schlieÃe ich mich der Vorrednerin nicht an.
Wer Schlägt hat unrecht, stimmt. Aber Worte und taten können tausendmal schlimmer sein als 'ne lächerliche Backpfeife, das wird immer gerne unter den Teppich gekehrt. Manches, das mir so wiederfahren ist, würde ich gerne gegen einen Schlag ins Gesicht eintauschen, wenn alles andere dafür nicht geschehen wäre, in meinem Bekanntenkreis gibts dafür zig andere Beispiele. Nur dass man nach so einer Aktion immer superst die Schuld bei dir abladen kann.
Ich kenne eure Situation nicht, aber irgendwie musste das mal gesagt sein.
Nachtrag: Natürlich ist es im Sinne deines Kindes und deinem Eigenen empfehlenswert, dass du dich entschuldigst, damit die Ex sich auch wohl fühlt... Du kannst ja über sie denken was du willst. Aber lad dir nicht die ganze Schuld alleine auf, zu soetwas gehören IMMER zwei, was ich zwischen den Zeilen lese lässt mich nicht glauben, dass du der Typ bist, der mal "Just for fun" oder im Suff seine Alte vermöbelt.
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- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
also erst einmal vorweg : alle väter haben ein recht auf ihre kinder....ich als getrennte frau von dem vater meiner mädchen handhabe es auch genau so!
ABER : du schreibst du willst nicht zum anwalt wegen der kosten...scheià auf die kosten, der anwalt wird dich schon aufklären wie es damit läuft!
lass sie dir nicht entfremden, genau darauf läuft es hinaus!
du musst die hoffnung das die beziehung wieder was wird, schnell aufgeben, dir sollte klar sein das es jetzt nur noch um das kind geht!
geh zum jugendamt - ich verstehe nicht warum sie das alleinige sorgerecht hat! seit letztem jahr, muss der vater unterschreiben wenn ihr das alleinige sorgerecht erteilt wird!
setz dich auf jeden fall sofort mit einem anwalt und dem jugendamt in verbindung und sei vor allem ehrlich dort!!!