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§34c hat der Ehegatte. Darf die Ehefrau für Ihn als Maklerin tätig sein?

Wenn der Gatte das Gewerbe angemeldet hat. Darf dann die Ehefrau (auch ohne Genehmigung nach §34c) für Ihn tätig sein?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du für ihn tätig wirst - sozusagen als Hilfskraft - dann schon.

    Du musst aber bei ihm angestellt sein und das Geschäft nicht völlig allein machen. Irgend etwas wird wohl Dein Gatte auch tun müssen.

    Ich habe den Schein, aber meine Mitarbeiter nehmen mir natürlich einen Teil der Arbeit ab, insbesondere Terminabsprachen, Vorbereitungen für den Notar usw. Die Hauptarbeit muss ich machen, obwohl ich nur für Banken verkaufe und nicht in der Öffentlichkeit auftrete.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er den Führerschein hat, darfst du dann, ohne selbst den Führerschein zu haben, sein Auto fahren?

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Aber wehe, wenn eine Finanzierung oder Vermittlung einer solchen in die Hosen geht!

    Hohe Streitwerte, hohe Anwalts- u. Gerichtskosten!

    Ich würde vorher den Versicherer für Vermögensschäden und den für Rechtsschutz fragen, ob in einem solchen Fall Versicherungsschutz, bzw. Deckubg gewährt wird.

    Wenn nicht - Finger weg!

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