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Muss ich wenn ich bei einem Allgemeinarzt war und diesen nach der woche wechsel nochmal Praxisgebühr bez.?

Hallo ihr, war letzte Woche bei einem Allgemeinarzt, der sagte das ich lieber bei mir in der Gegend zum Arzt gehen soll, wohne aber noch nich lange hier, deshalb war ich erstmal dort wo ich mich auskenne. Naja und jetz müsste ich nochmal zum Arzt und würde zu einem anderen gehen. Muss ich da nochmals die Praxisgebühr bezahlen?

Danke

Lg neddl

13 Antworten

Bewertung
  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du in diesen Quartal gehst ja ,aber wenn du im Juli also im nächsten Quartal gehst musst du da nur für das neue die 10 Euro bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Quartal (April bis Juni) brauchst Du keine Praxisgebuehren mehr bezahlen. Nimm die Quittung mit zum Vorzeigen, wenn Du bis zum 30.06. einen anderen Arzt aufsuchst. Ab Juli werden allerdings wieder neue Praxisgebuehren faellig (neues Quartal von Juli bis September). Gute Besserung ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Innerhalb eines Quartales zahlst du nur einmal bei der gleichen Kategorie Arzt. Leg beim neuen Arzt die Quittung vor und du brauchst keine neue Praxisgebühr bezahlen.

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, du musst nicht doppelt zahlen, denn du hast doch sicher einen Beleg, den du vorlegen kannst...

    .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du Deinen Beleg vorweisen kannst, musst Du für das Quartal nicht noch einmal bezahlen.

    Ab 1. Juli beginnt wieder ein neues Quartal und da sind die 10 Euro wieder fällig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, der Allgemeinarzt kann Dir einen Überweisungsschein ausstellen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Nimm deine Quittung mit.

  • Lena
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du eine Quittung hast nicht am sonsten ja.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Überweisungen

    Im Gesundheitswesen überweist ein Arzt zu einem anderen Arzt, wenn er bestimme Leistungen (z.B. Röntgen oder Labor) in Auftrag gibt (Auftragsleistungen), die fachliche Meinung eines Kollegen einholen möchte (Konsiliaruntersuchung), oder wenn eine Mitbehandlung (bei fachfremden Erkrankungen) oder die Weiterbehandlung (bei Arztwechsel) notwendig ist.

    Liegt ein solcher Grund vor, kann der Arzt seinen Patienten mit einem extra dafür vorgesehenen Vordruck (Überweisungsschein) an einen anderen Mediziner überweisen.

    Den ganzen Text kannst du auf dem Link nachlesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nicht, wenn du dir von dem arzt, wo du schon warst, eine überweisung schreiben lässt. einfach hingehen und sagen, dass du wo anders zum allgemeinarzt gehen willst, dann sollte das kein problem sein. mit dem wisch musst du dann nix mehr zahlen.

    bei manchen ärzten reicht auch der beleg vom anderen, darauf würd ich mich aber nicht verlassen, weil offiziell geht das nicht. ohne überweisung (kann man evtl auch nachreichen) muss man doppelt zahlen.

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