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Muss ich ins Gefängnis?

Hallo

Ich habe Schulden beim Inkasso und am Gericht! Das heißt der Gerichtsvollzieher will gerade die Schulden die ich habe von mir fordern! Ich habe aber das Geld nicht dazu und kann Ihm das Geld nicht zahlen! Nun fürchte ich dass ich ins Gefängnis muss weil der Gerichtsvollzieher gesagt hat dass er dann ein Strafverfahren einleiten muss!! Ich möchte ja zahlen aber ich habe das Geld einfach nicht! Ich habe eine kleine Tochter mit 6 Monaten und bin auch in Karenz!

Bitte um Antworten, Danke im vorhinein!!

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du brauchst keine Angst vor einem Gerichtsvollzieher (GV)haben, das sind meistens Menschen mit Herz, die nur dann alle Mittel ausschöpfen, wenn sie merken, dass eine(r) trickst. Sie haben jeden Tag mit solchen armen Seelen wie Dir zu tun und können sehr gut unterscheiden.

    Du musst auch keine Sorgen haben, dass Du aus den Schulden nicht heraus kommst. Da gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Ins Gefängnis kannst Du kommen, wenn Du keine Vermögensauskunft gibst. So was nennt man Erzwingungshaft, und zwar so lange, bis Du über Dein Vermögen Auskunft gibst, jedoch nicht länger als 6 Monate.

    Wenn Du aber kein Geld hast, dann sage das dem Gerichtsvollzieher, dann droht auch keine Erzwingungshaft. Er nimmt alle Deine Einkünfte auf, evtl. pfändbare Sachen in Deiner Wohnung, Du musst Dein Portemonai und Schränke und Schubladen öffnen und Deine Kontoauszüge vorlegen.

    Bei sehr teuren elekronischen Geräten kann er etwas pfänden, da diese Geräte aber sehr schnell an Wert verlieren und damit kaum ein Gewinn zu machen ist, bleiben die Dir erhalten, es sei denn, Du hast die auf Kredit gekauft und die Raten nicht gezahlt. Dann werden diese Geräte dem Besitzer / Kaufhaus / Versandhaus zurück gegeben.

    Deine bisherigen Zahlungen sind aber futsch.

    Gehören Dir teure Geräte, die gepfändet werden, muss Dir Ersatz gestellt werden in einfacher Ausführung (meist lohnt sich das aber nicht).

    Hast Du selbst Forderungen an andere, musst Du das ebenfalls angeben.

    Dir bleibt aber ein Selbstbehalt, also für Dich selbst um die 1.000,00 € und auch für Deine Tochter wird eine Summe angerechnet - ich glaube 250,00 €. Dazu gibt es Tabellen und der GV sagt Dir genau, was Du behalten darfst. Ich weiß das jetzt nicht so ganz genau.

    Wenn möglich handele mit dem GV Ratenzahlung aus, und seien diese noch so klein. Wenn Du die monatlich zahlst, ist es ok. Kannst oder willst Du nicht bezahlen, musst Du die sogenannte EV = Eidesstattliche Versicherung abgeben. Früher hieß das Offenbahrungseid.

    Die wird an die Schufa gemeldet, d.h. Du bekommst keinerlei Kredite mehr, möglicherweise wird Dir Dein Konto gekündigt. Aber Sparkassen und Postbanken MÜSSEN Dir ein sogenanntes Guthabenkonto einrichten - das kannst Du aber nicht überziehen (wäre ja auch ein Kredit).

    Du bekommst eine EC-Karte, kannst damit aber nicht bezahlen, nur abheben im Rahmen Deines Guthabens.

    Diese EV bleibt 3 Jahre bestehen - im Bundesschuldenbuch gespeichert und jeder hat darauf Zugriff, auch zukünftige Vermieter.

    In dieser Zeit versuche, mit einer Schuldnerberatung von der AWO, Caritas oder dergleichen Deine Schulden zu regulieren. Wenn Deine Schulden so hoch sind, dass Du sie ewig nicht zurück zahlen kannst, wäre eine Privatinsolvenz angebracht (wird auch bei der Schufa gemeldet mit den gleichen Konsequenzen wie eine EV).

    Lasse Dich nicht auf private Schuldnerberatungen ein, die zocken Dich nur noch mehr ab.

    Wenn Du 6 Jahre durchgehalten hast, keine krummen Sachen gemacht hast oder eine Erbschaft oder andere Einkünfte verschweigst, mit Deinem Berater gut zusammen arbeitest und ein 6-jähriges sogenanntes Wohlverhalten an den Tag gelegt hast, werden Dir die restlichen Schulden erlassen.

    Du kannst also durchaus Hoffnung haben. Aber denke immer dran, nichts verschweigen und erkennen lassen, dass Du Dich bemühen willst.

    Vielleicht wirst Du Dir eine kleinere Wohnung suchen müssen und auf vieles verzichten müssen - aber es lohnt sich, nach dieser schweren Zeit wieder durchatmen zu können.

    B.B.

    Immobilienverwalterin

    PS:

    Ich finde es nicht in Ordnung, dass Du uns allen hier nur die Hälfte erzählt hast - siehe Deine Frage unter:

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ag...

    Wir mühen uns hier ALLE, Dir zu helfen, verwenden einige Zeit für die Antworten - und dann kommt was ganz anderes heraus.

    Da ist es auch ganz klar, dass der GV verärgert war - und Du machst hier einen auf Mitleid.

    M.E. ein Zeichen Deiner Unreife !!!

    Es wird Zeit, dass Du lernst, die Suppe, die man sich einbrockt auch auszulöffeln.

    Quelle(n): Wir haben viele Mieter, denen es so geht wie Dir und ich habe mit vielen solche Gespräche geführt.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der gerichtsvollzieher wird dir eine ratenzahlung anbieten.

    mit gefängnis sind die nicht so schnell.

    ich war auch schon in so einer situation.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich würde sagen das du jetzt schnell zu einer Schuldnerberatung gehen solltest und Privatinsolvens anmelden. Solltest du dir ansonsten nicht zuschulden kommen lassen haben dann kann dich keiner in den Knast schicken.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So schnell kommt man nicht ins Gefaengnis. Ratenzahlungen - im Rahmen Deiner Moeglichkeiten - sind, wie hier schon gesagt wurde, eine Alternative.

    Ein Strafverfahren kann nur dann eingeleitet werden, wenn Du z.B. schon die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und DANACH die Schulden verursacht hast. Das wuerde eine Anzeige wegen Betruges nach sich ziehen. Ansonsten kann der Gerichtsvollzieher kein Strafverfahren einleiten. Ueberhaupt ist der Gerichtsvollzieher grundsaetzlich nicht die Person, die ein Strafverfahren wegen anstehender Schulden einleiten kann. Das koennen hoechstens Deine Glaeubiger versuchen. VERSUCHEN, wie gesagt. Das einzige, was Dir von seiten des GV passieren kann, ist, dass er Dich zur Eidestattlichen Versicherung laedt. Mit diesem haben Deine Glaeubiger dann was in der Hand. Hat - sofern die Schulden nicht beglichen werden - 30 Jahre lang Gueltigkeit und sie werden dann immer wieder mal den GV bei dir vorbeischicken, um zu sehen, ob nicht irgendwas Pfaendbares da ist. Gefaengnis? NEIN! - Die Zeiten, wo's den Schuldturm gegeben hat, sind lange vorbei.

    Nochwas: Selbst, wenn es einen Grund fuer eine Verurteilung wegen Betruges geben sollte, musst Du deshalb nicht gleich ins Gefaengnis, wenn es da nicht schon Vorverurteilungen aus dem gleichen Grund gegeben hat.

    Also, ruhig Blut! Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und Du kannst wieder ruhiger schlafen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also : erstmal wäre es intressant zu wissen um wa für schulden und in welcher höhe...

    was ich hier lese find ich grad etwas merkwürdig ^^

    halb deutschland oder gar mehr müßte dann ja im knast sitzen.

    klar solltest du gucken das du die schulden bezahlst. Auch beim Gerichtsvollzieher ist eine ratenzahlung möglich. Um ehrlich zu sein hab ich nämlich auch grad so nen fall hinter mir... zahlen oder EV..aber knast wegen sowas wurde mir noch nie angedroht ^^

    wenn du magst darfst dich gerne bei mir melden...

    wie gesagt zahlen solltest du. SELBST WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER bei dir vor der tür stand,kannst du mit dem GLÄUBIGER bzw dem mitlerweile zuständigem INKASSO immer noch eine Ratenzahlung vereinbaren..wenn jetzt einer sagt : stimmt nicht,wäre es gelogen ..

    einfacher wäre es natürlich gewesen gleich dem gläubiger oder auch dem inkasso deine finanzielle situiation da zu legen,denn dann unterbreiten DIE meist sogar eine passende raten zahlung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    also, bei uns stand letztens auch der Gerichtsvollzieher vor der Türe und sagte "Zahlen sie den Betrag bis dann und dann komplett und pünktlich", und ich habe meinem Mann schon totelen Druck gemacht , weil ich auch schon damit gerechnet habe, dass er sonst im Gefängnis sitzt ( wegen 200, 00 Euro...also bitte....!) .

    Er ist da aber immer etwas cooler als ich und ging quasi kurz vor Schluss am "Geldabgabetermin" in das Büro und sagte, dass wirklich keine 200, - Euro da sind, die er mal eben so zahlen kann. Und er hat dann eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbart.

    Mach dir nicht so viele schlimme Gedanken ( wir haben auch 2 Kinder und ich hatte schon die schlimmsten Bilder im Kopf...kannst du dir ja vorstellen!). Du mußt dich halt nur bei den betreffenden Leuten MELDEN!!! Ist das Wichtigste. In Kontakt bleiben, schriftlich oder persönlich.

    Alles Gute!

  • vor 1 Jahrzehnt

    die situation ist schwierig, im schlimmsten fall ja, ich weiß ja nicht ob du arbeit hast, sonst wird meistens eine geldstrafe verhängt, also in tagessätzen gemessen am einkommen

  • vor 1 Jahrzehnt

    ins gefängnis kommst du nur bei betrug. wenn das nicht der fall ist, wirst du das strafverfahren nicht fürchten müssen - es muss halt überprüft werden..

    ansonsten schnell einen schuldnerberater konsultieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    eidesstaatliche erklärung.

    du kommst nicht gleich ins gefängnis,keine bange

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten du suchst dir einen Rechtsanwalt...da gibt es Beratungsscheine beim Sozialamt/Stadtverwaltung und da mußt du nicht dafür bezahlen und du kannst auch zur Schuldnerberatung gehen!

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