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Anonym
Anonym fragte in TiereKatzen · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich meine 45 meter Yacht erwähnen die für meine Katze eigentlich gedacht war erwähnen wenn ich?

arbeitslos werde????

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du eine Yacht dieser größe hättest, würdest Du nicht solche Fragen stellen!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Yacht deiner Katze gehört nicht. Aber wenn ihr in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft lebt und du Hartz IV Empfänger bist, könnte deine Katze aufgefordert werden dich zu unterstützen.

  • SinaT
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Yacht gehört ja der Katze. Wäre es Deine müsstest du es erst ab 50m angeben!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hm, darf ich deine katze sein? :-)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Du mußt nur noch vorher die Überschreibung auf Deine Katze vornehmen. Und auf jeden Fall darf Du nicht in einem Haus mit Katze leben, sonst bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und das Eigentum der Miez wird angerechnet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    arbeitslos auf der yacht mit der katze! Traumhaft!

  • blue
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du in Deutschland arbeitslos wirst, deine Katze jedoch Liechtensteiner Staatsangehörigkeit hat und die Yacht in der Schweiz im Kanton Uri angemeldet ist musst du sie selbstverständlich angeben, jedoch wird es für die ARGE schwierig dieses zu überprüfen. Darum zieh dich besser in deine Villa im Tessin zurück und lass dir die Sonne auf den Bauch scheinen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,mußt Du nicht.Yachten für Katzen sind grundsätzlich nicht anzurechnen,egal wie groß sie sind.

    Du mußt nur sehen,daß Du als Sachberarbeiterin eine fanatische Katzentusse kriegst.Bei der kannst Du auch Sonderzuwendungen für Katzenschwimmweste,Katzenrettungsutensilien,eine Katzennanny und einen Spritzuschlag für die Spazierfahrten mit dem Vieh beantragen.Bekommst Du bei der auch gleich bewilligt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich nehme an,deine Katze ist als Eigner eingetragen.Darüber hinaus glaube ich nicht,daß sich das Arbeitsamt mit derartigen Kleinigkeiten belastet.

    Davon abgesehen,stehen einem Hartz IV - Empfänger 45 qm Wohnraum zu,also mach dir keine Sorgen,du bist rundherum abgesichert.

    Gruß,

    Kater Mikesch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, eigentlich müsste dann Deine Katze für Dich aufkommen...

    Quelle(n): ...falls ich sie bis dahin nicht schon assimiliert habe.. hähähähähähähä
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