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Hallo Anwälte, brauche einen Tipp?
habe im Februar diesen Jahres bei einer Küchenfirma (wegen Brandschadens) eine neue Arbeitsplatte, Dunstabzugshaube und Eckhängeschrank , plus Aus-und Einbau bestellt (Versicherung zahlt auch, kein Problem) und 400 € Vorrauszahlung geleistet nun meldet sich der Küchenfrize aber seit Wochen nicht, den Termin zur Terminabsprache hat er nicht eingehalten, wenn ich anrufe läuft entweder das Band oder er läßt sich durch Mitarbeiter verleugnen. Habe ihm jetzt eine 3 wöchige Frist zur Auftragserledigung gesetzt und ansonsten die 400€ zurück verlangt....welche Handhabe habe ich noch falls er dem nicht nachkommt???
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein nächster Schritt sollte ein Gang zum Anwalt sein! Die meisten Firmen bewegen sich erst dann, wenn es kritisch wird oder wenn der Anwalt mit einem Verfahren droht.
- KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mit der Nachfristsetzung hast Du einen sehr weisen Schritt getan, denn dies setzt das Gesetz als Voraussetzung für einen eventuellen Schadensersatzanspruch und einen Rücktritt voraus.
Jetzt heiÃt es abwarten.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du den Schuldner nochmal ausdrücklich auf Vertragerfüllung mahnst.
Dann heiÃt es abwarten. Wenn der Schuldner nach Ablauf der Frist nicht leistet, hast Du folgende Möglichkeiten:
- Vertragsrücktritt nach §§ 323, 346 Abs. 1 BGB(Du kannst das bereits geleistete zurückverlangen)
- Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB, wenn Du durch die Nichtleistung einen Schaden hattest (z.B. weil Dir Kosten Mehrkosten entstanden sind, weil Du keine Küche hattest).
- weiterhin Anspruch auf Leistung.
Zu beachten ist: Der Rücktritt und die Schadensersatzforderung schlieÃen sich gegenseitig nicht aus.
Jedoch schlieÃen diese Ansprüche den ursprünglichen Anspruch auf Leistung aus.
Du kannst also entweder den Mann von der Küchenfirma auf Leistung verklagen ("ich will die Küche immernoch"), ggf. zusätzlich VErzugsschaden geltend machen.
Oder Du trittst zurück und machst ggf. (!) Schadensersatz geltend, wenn Du einen Schaden erlitten hast.
Wie gesagt, das mit der Fristsetzung war ein sehr kluger Schritt, denn genau das erfordern §§ 281 und 323 BGB.
Am besten wäre natürlich der Gang zum Anwalt, weil der solche Ansprüche am besten durchsetzen kann.
Vor dem Zivilverfahren am Amtsgericht besteht jedoch kein Anwaltszwang.
mfG
Kwazulu
- vor 1 Jahrzehnt
ganz klar, lass dich von einem anwalt beraten und lass ihn das regeln. so ein brief vom anwalt macht ja ein bisschen mehr druck.
- vor 1 Jahrzehnt
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- Barbara BLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dann geh zu einem Anwalt und löhne. Kein Anwalt wird Dir hier eine kostenlose Auskunft geben - das ist gegen das Standesrecht !
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
der nächste schritt ist die schriftliche geldforderung noch mals kurzfristig, d.h. genaue zeit ca.5 werktage, danach gang zum gericht und mahnverfahren zu seinen lasten anstreben, dazu brauchst du keinen anwalt.es iwrd dann per gericht laufen d.h. er bekommt diese forderung zugesendet und wird unter androhung eines mahnverfahrens zur zahlung aufgefordert und die entstehenden kosten darf er auch blechen.
- vor 1 Jahrzehnt
Zuerst die Frist abwarten und wenn sich dann nichts tut zu einen Rechtsanwalt deines Vertrauens Gehen weil die sind des öfteren auch nicht ohne ich arbeite seit Jahren mit ein und dem Selben wenn irgendwelche Probleme auftauchen aber wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und die in Anspruch nehmen möchtest da vorher anrufen und dich informieren nicht das das böse erwachen hinterher noch kommt und du wegen 400 €uro kosten von ein paar Tausend produziert hast das wäre es nicht wert und bitte nicht gleich den erst besten Anwalt!! davon ist Abzuraten
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Aber Du solltest nicht ohne Anwalt unternehmen.
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Tja, dann muÃt du wohl noch mal Geld investieren und zum Anwalt. Der regelt das für dich. Wenn die Küchenfirma immernochnicht reagiert, gibts wohl ein Gerichtsverfahren, bei dem die Küchefirma zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt wird. Im schlimmsten Fall muÃt du dann den Gerichtsvollzieher schicken, damit du das Geld bekommst.