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wie kommen wir aus dieser sache raus?

wir haben ein haus angemietet und beim abschliessen des vertrages hat der vater des eigentlichen besitzers unterschrieben, allerdings ohne uns eine vollmacht vorzulegen.

der sohn ist volljaehrig. wir wussten das bei vertragsabschluss nicht. wir wollen aus dem haus schnellstmoeglichst raus und haetten gerade ein anderes in aussicht.

danke an alle

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eigentlich spielt es keine Rolle ob der Vater oder der Sohn den Vertrag mit euch abgeschlossen hat. Ihr habt den Vertrag unterschrieben und somit ist er rechtsgültig. Da habt ihr leider keine Chance dagegen anzugehen. Wenn ihr noch nicht solange drin wohnt, würde ich schnellstmöglichst eine schriftliche Kündigung abgeben. In der Regel sind es 3 Monate. Allerdings, wenn ihr z.B. einen Nachmieter finden könntet, wäre es möglich schneller auszuziehen. Vielleicht läßt auch der Vermieter mit sich reden. Erzählt ihm doch, daß ihr geschäftlich weit weg ziehen müßtet, vielleicht entläßt er euch dann von dem Vertrag oder bezahlt ihm noch eine Miete und erklärt, somit hätte er einen Monat Zeit nach neuen Mietern zu suchen. Einen Versuch wäre es wert. LG, Sylvi

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kündigt fristgerecht, anders gehts nicht.

    Der Vermieter könnte seinerseits den Mietvertrag auflösen, wenn sein Vater gegen seinen Willen gehandelt hätte, Ihr jedoch habt den Vertrag gewünscht und rechtsverbindlich abgeschlossen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Sohn damit einverstanden war - oder zumindest nachträglich damit einverstanden ist - dann ist der Vertrag gültig.

    Es wird ja auch bei Aldi nicht erwartet, dass der Herr Albrecht persönlich an der Kasse steht.

    Sorry

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten und ganz legal mit einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses (typischerweise 3 Monate Kündigungsfrist). Wenn ihr mit Eurem Vermieter sprecht und ihm einen möglichen Nachmieter besorgt lässt er Euch vielleicht auch früher aus dem Vertrag raus.

    Wenn ihr aber versucht, ihn mit Spitzfindigkeiten (siehe Deine ganzen vorherigen Threads) zu übervorteilen wird er sicherlich auf der vollen Kündigungsfrist bestehen. Vielleicht solltet Ihr Euch einfach mal fragen, wie ihr reagieren würdet, wenn Euch ein Vermieter morgen vor die Türe setzt, weil der Mietvertrag angeblich nicht gültig ist!

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch bei dreimaliger Fragestellung werden die Antworten nicht besser!

    Der Vertrag ist rechtskräftig!

  • Gerd P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr müsst die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

    Ein Mietvertrag bedarf laut BGB keiner schriftform; obwohl euer "Vertrag" nicht die Unterschrift des Vermieters trägt, ist er durch "schlüssige Handllung" zustandegekommen, ihr seid eingezogen und habt Miete gezahlt; der Vermieter hat euch sein Wohneigentum zur Nutzung überlassen und dafür Miete kassiert. In diesem Falle gelten die im BGB festgesetzten Kündigungsfristen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__...

  • Lalelu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    dann habt Ihr halt das Haus vom Vater gemietet. Wo ist da der Unterschied? Ihr müßt Euch an die ordentlichen Kündigungsfristen halten. AM besten Ihr geht zum Mieterverein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Miet- und andere Verträge sind dazu da, um sie einzuhalten!

    Irgendeinen fadenscheinigen Grund zu suchen, um Verträge auf Kosten anderer zu umgehen, ist asozial!

    Du würdest ganz bestimmt auf Einhaltung des Vertrages bestehen, wenn es Dein Vorteil wäre...

    schäbig!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erkundige Dich doch mal bei der Verbraucherberatung.

    Ich weiß das Du Dir dort kostenlos Auskunft holen kannst.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Vater nicht Eigentümer des Hauses ist, kann er mit euch keinen rechtsgültigen Vertrag abschließen!

    Wendet euch an einen Rechtsanwalt.

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