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ist unser mietvertrag rechstskraeftig?
wir haben ein haus angemietet und beim abschliessen des vertrages hat der vater des eigentlichen besitzers unterschrieben, allerdings ohne uns eine vollmacht vorzulegen.
danke im voraus
ich hab vergessen zu erwaehnen, dass der sohn volljaehrig ist.
und wie siehts aus mit muendlichen vollmachten?
inwieweit muss er dazu autorisiert gewesen sein? welche form muss diese autorisierung haben?
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, streng genommen ist der Vertrag bis zur Zustimmung durch den Sohn schwebend unwirksam.
- Gerd PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Mietvertrag bedarf laut BGB keiner schriftform; obwohl euer "Vertrag" nicht die Unterschrift des Vermieters trägt, ist er durch "schlüssige Handllung" zustandegekommen, ihr seid eingezogen und habt Miete gezahlt; der Vermieter hat euch sein Wohneigentum zur Nutzung überlassen und dafür Miete kassiert. In diesem Falle gelten die im BGB festgesetzten Rechtsgrundlagen für den Mietvertag (§ 535 ff.)
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Euere Unterschrift gilt beim Vermieter. Da die Unterschrift des Vermieters nicht vorliegt könnt Ihr keine Forderungen des Mietvertrages durchsetzen. Der Vermieter soll Euch schnellstens ein Vollmacht schicken. Sonst zweifelt Ihr den Vertrag schriftlich an.
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- SchorschiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich denke ,das nur der im Grundbuch eingetragene rechtmäÃige Besitzer des Hauses,den Mietvertrag mit Dir abschliessen darf,oder durch eine Person ,die vom Besitzer eine ausgestellte Vollmacht vorlegen kann.
(wie z.b. Makler oder so).