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Ich würde gerne Wissen ob ich trotz Haftbefehls meinen urlaub in die Türkei warnehmen kann?
Ich würde gerne Wissen ob ich trotz Haftbefehls meinen urlaub in die Türkei warnehmen kann?
Es wäre nett, wenn mir schnell jemand eine antwort darauf geben könnte
18 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du schon den "Einberufungsbescheid" hast, dann melde Dich dort, zieh ein und sitz Deine Zeit ab. Du bist da nicht allein. Deinen Urlaub in der Türkei kannst Du später noch nachholen.
- DaytonaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hi,
nein, wenn Du weiÃt, das ein Haftbefehl gegen Dich läuft, darfst Du das Land nicht verlassen.
Du kannst es natürlich probieren, habe es kann natürlich sein, das Du direkt am Flughafen verhaftet wirst.
Aber frag da am besten einen Anwalt, der wird Dir das sicher sagen können.
Wenn Du eine Dummheit begangen hast, dann steh auch dazu.
LG
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- wernaaa2000Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Frag am besten beim nächsten Polizeirevier nach dann kannst du nichts falsch machen!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Welche Behörde hat den Haftbefehl erlassen- deutsche oder türkische ?
Bei deutschen Börden kommst Du erst gar nicht aus dem Land, da ist spätestens am Flughafen schicht.
Sollten türkische Behörden den Haftbefehl ausgestellt haben, kommst Du dort so schnell nicht mehr aus dem Land.
Besser ist, bei der nächsten Polizeidienststelle freiwillig melden.
Die U-Haft-Logie ist in Deutschland besser.
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Dazu müsste man erstmal wissen was für ein Haftbefehl es ist.
nach § 126a StPO ,§ 453c StPO , § 457 StPO ,§ 121 StPO , § 230 StPO oder § 901 ZPO.
In der Regel ist davon auszugehen das man sich bei einem Aufenthalt im Ausland der Haftvollstreckung entziehen will.
Du solltest dich mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen und eine Prüfung beantragen.
Ich nehme an das du mit dem Flugzeug in die Türkei willst - bei einem offenen Haftbefehl wirst du dann den Flughafen in Begleitung von mindestens 2 Beamten verlassen,allerdings nicht Richtung Türkei
Quelle(n): Berufserfahrung StPO.ZPO - davgerbrLv 6vor 1 Jahrzehnt
Leider nicht. Das gilt als Flucht und somit als "strafbare Widersetzung gegen ein Strafbefehl".
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Meine Empfehlung, setze dich mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Wenn du glaubhaft versichern kannst, dass du nicht die Absicht hast dich einem Verfahren oder einer Strafe zu entziehen, besteht evtl. die Möglichkeit, dass der HB vorübergehend auÃer Kraft gesetzt oder aufgehoben wird. Ansonsten solltest du lieber deinen Urlaub verschieben.