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Anonym
Anonym fragte in ReisenSonstige Reiseziele · vor 1 Jahrzehnt

Ich würde gerne Wissen ob ich trotz Haftbefehls meinen urlaub in die Türkei warnehmen kann?

Ich würde gerne Wissen ob ich trotz Haftbefehls meinen urlaub in die Türkei warnehmen kann?

Es wäre nett, wenn mir schnell jemand eine antwort darauf geben könnte

18 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du schon den "Einberufungsbescheid" hast, dann melde Dich dort, zieh ein und sitz Deine Zeit ab. Du bist da nicht allein. Deinen Urlaub in der Türkei kannst Du später noch nachholen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    nein, wenn Du weißt, das ein Haftbefehl gegen Dich läuft, darfst Du das Land nicht verlassen.

    Du kannst es natürlich probieren, habe es kann natürlich sein, das Du direkt am Flughafen verhaftet wirst.

    Aber frag da am besten einen Anwalt, der wird Dir das sicher sagen können.

    Wenn Du eine Dummheit begangen hast, dann steh auch dazu.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bestimmt nicht, denn du könntest von dort aus flüchten.

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich - falls du dort ankommen solltest...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag am besten beim nächsten Polizeirevier nach dann kannst du nichts falsch machen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich nicht - hast Du denn keinen Anwalt, den Du fragen kannst?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Welche Behörde hat den Haftbefehl erlassen- deutsche oder türkische ?

    Bei deutschen Börden kommst Du erst gar nicht aus dem Land, da ist spätestens am Flughafen schicht.

    Sollten türkische Behörden den Haftbefehl ausgestellt haben, kommst Du dort so schnell nicht mehr aus dem Land.

    Besser ist, bei der nächsten Polizeidienststelle freiwillig melden.

    Die U-Haft-Logie ist in Deutschland besser.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dazu müsste man erstmal wissen was für ein Haftbefehl es ist.

    nach § 126a StPO ,§ 453c StPO , § 457 StPO ,§ 121 StPO , § 230 StPO oder § 901 ZPO.

    In der Regel ist davon auszugehen das man sich bei einem Aufenthalt im Ausland der Haftvollstreckung entziehen will.

    Du solltest dich mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen und eine Prüfung beantragen.

    Ich nehme an das du mit dem Flugzeug in die Türkei willst - bei einem offenen Haftbefehl wirst du dann den Flughafen in Begleitung von mindestens 2 Beamten verlassen,allerdings nicht Richtung Türkei

    Quelle(n): Berufserfahrung StPO.ZPO
  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider nicht. Das gilt als Flucht und somit als "strafbare Widersetzung gegen ein Strafbefehl".

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meine Empfehlung, setze dich mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Wenn du glaubhaft versichern kannst, dass du nicht die Absicht hast dich einem Verfahren oder einer Strafe zu entziehen, besteht evtl. die Möglichkeit, dass der HB vorübergehend außer Kraft gesetzt oder aufgehoben wird. Ansonsten solltest du lieber deinen Urlaub verschieben.

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