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Muss ich alles bezahlen??

Die Gruppe von meinem Sohn fährt nächste Woche für drei Tage auf Abschlussfahrt. Vor einem Jahr musste ich bescheid geben ob er mitfährt. Damals habe ich mündlich zugesagt. Heute möchte ich nicht mehr das er mitfährt, weil die Gruppe eine neue Erzieherin hat, mit der mein Sohn nicht klar kommt. Vor ca. 3 Monaten ist mein Sohn im Kiga gefallen, er hatte eine schwere Gehirnerschütterung. An dem Tag war die neue Erzieherin allein in der Gruppe und hat nichts mitbekommen. Andere Kinder haben ihr bescheid gesagt, aber sie meinte nur, mein Sohn solle sich nicht so anstellen. Als ich sie am nächsten Tag damit konfrontiert habe meinte sie nur das sie nicht überall sein kann. Diese Sache ist für mich Grund genug, meinen Sohn nicht mit in die Jugenherberge zu schicken.

Jetzt möchte der Kindergarten, das ich den vollen Preis für die Fahrt bezahle, das sehe ich aber nicht ein, weil ich unter ganz anderen voraussetzungen zugesagt habe. Würdet ihr bezahlen? Unterschrieben hab ich nichts.

Update:

Wir müssen bis Freitag bezahlen. Ich habe vor drei Monaten bescheid gesagt, das er nicht mitfährt.

Update 2:

habe so eben mit der jugendherberge telefoniert. Der Kindergarten hätte die Möglichkeit gehabt, bis 2 Monate vorher zu stonieren.

Da die das nicht gemacht haben obwohl ich vor drei Monaten abgesagt habe, ist das wohl deren Problem.

Die kosten für die Busfahrt werde ich dann wohl übernehmen.

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bezahle nicht. Wenn Du jetzt schon Bescheid gesagt hast, dass Dein Sohn die Fahrt nicht mitmacht, so war das früh genug, die angemeldeten Plätze um einen zu reduzieren. Was wäre, wenn er morgen (was der Himmel verhüten möge) krank werden würde und deshalb nicht mit könnte?

    Zudem finde ich es sehr befremdlich, dass im Kindergarten schon mehrtägige Abschlussreisen unternommen werden.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du nichts schriftliches gemacht hast, wird es dem Kiga schwer fallen, zu beweisen, daß Du jemals zugesagt hast. Verlege Dich ab heute darauf zu betonen, daß Du nie fest zugesagt hast.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß nicht, wie die Leute hier auf die Idee kommen, dass mündliche Verträge nicht bindend wärren. Egal ob mündlich oder schriftlich, du bist einen Vertrag eingegangen, den du an sich auch einhalten musst.

    Du schreibst jetzt, du hättest vor 3 Monaten abgesagt, wärst also vom Vertrag zurückgetreten. Wem gegenüber hast du das denn gemacht? In welcher Form?

    Den vollen Preis solltest du bei frühzeitigem Rücktritt nicht bezahlen müssen, ein gewisser Teilbetrag könnte aber durchaus drin sein, vor allem, wenn der Kindergarten die Rückbuchung für deinen Sohn zum Teil bezahlen muss.

    Insgesamt würde ich mich mal ruhig mit den Verantwortlichen zusammensetzen und über die Sache sprechen. Du hast kein Recht darauf, da vollkommen kostenlos rauszukommen, die haben kein Recht darauf, den vollen Preis zu verlangen, wenn du zurückgetreten bist. Aber du solltest da freundlich rangehen und nicht mit irgendwelchen Ansprüchen auftreten. Erkläre die Situation, wann du zurückgetreten bist und erkläre dich bereit, einen kleinen Teil zu bezahlen, wenn dem Kindergarten Kosten entstehen. Wenn einem jemand entgegen kommt, dann ist man selbst auch immer verhandlungsbereiter.

    Es ist zwar richtig, dass der Kindergarten wohl vor Gericht kaum beweisen könnte, dass du mündlich zugesagt hast, aber vor das Gericht zu ziehen, sollte doch immer der letzte Ausweg sein. Schließlich ist dein Sohn auch weiterhin im Kindergarten und ein langwieriger Streit bringt niemandem was.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz abgesehen davon, dass ich es für unnötig halte, dass jetzt bereits Kindergarten Gruppen tagelang wegfahren, würde ich an deiner Stelle die Sache mit der Kindergartenleitung klären. Wenn du nichts unterschrieben hast, kann dich auch niemand haftbar machen.

    Eine andere Frage ist, ob dein Sohn gern mitfahren würde. Falls ja, solltest du noch einmal darüber nachdenken. Es werden ja wohl noch andere Erzieherinnen mitfahren, sodass die Aufsicht gewährleistet sein sollte.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN, auf gar keinen Fall. Solange nichts unterschrieben ist musst DU nicht bezahlen. Desweiteren kann Dir keiner vorschreiben ob Dein Sohn mit soll oder nicht, das könnt nur ihr selbst entscheiden. Die Umstände haben sich geändert, und so hast DU das Recht von Deinem "mündlichen Vertrag" zurückzutreten. In einem Jahr kann viel passieren, dafür kann keiner Garantie geben. Lass Dich nicht wirr machen. Du musst nichts bezahlen.

    Quelle(n): Erfahrung bei Klassenfahrt von mir selbst. Allerdings ist das Jahre her, dürfte sich aber nicht geändert haben.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes wäre ich mal zur Kita-Leitung gegangen und mal nachgefragt wie ernst die Mitarbeiter ihren Job nehmen.,welche Maßnahmen eingeleitet wurden um evtl. Wiederholungen zu vermeiden ,oder ob du dich an den Bürgermeister wenden sollst.

    Eine schwere Gehirnerschütterung kann über Blutgerinnsel zum Tod führen.Ein Besuch beim Arzt wäre auf jeden Fall notwendig gewesen.

    Das Vertrauen deinerseits ist verloren gegangen.Du hättest dein Kind auch sofort in eine andere Einrichtung gebracht,(aber lohnt nicht mehr,weil : Abschlußfahrt) und auf gar keinen Fall fährt der Knirps mit. Die Gesundheit deines Kindes kannst du nicht riskieren. Keine Fahrt / Leistung - keine unterschriebene Buchung -kein Geld.

    evtl.Hilfe Jugendamt od. Anwalt (mit "Beratungshilfeschein" von Amtsgericht ist der Anwalt kostenlos)

    Einen mündlichen eingegangenen Vertrag kann man auch mündlich kündigen.

    Denk dir ein Datum aus. Und wenn die Mitarbeiter nichts mehr davon wissen, wundert dich das natürlich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast früh genug abgesagt und schriftlich liegt nichts vor,also lass dir nichts gefallen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na, ob die hier gegebenen Tipps für Deinen Kleinen von Vorteil sein werden, wage ich zu bezweifeln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die gebühr musst du leider zahlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein du must nicht zahlen! Eher würde ich die Kindergärtnerin verwarnen wegen mangelnder Aufsichtspflicht. Und wenn die wirklich gesagt hat was andere Kinder bestätigt haben wäre es eine Frechheit.

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