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darf man hartz 4 empfängern das konto pfänden?

eine bekannte hat rüchstände bei der gez durch arbeitslosigkeit, aber bisher keine möglickeit gehabt die ausen stände in raten zurück zuzahlen ! nun wurde ihr konto gepfändet und sie hat nix mehr zum leben bis zum nähsten hartz 4 geld. wer kann da helfen ?

10 Antworten

Bewertung
  • Sunora
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hab dir das mal kopiert:

    Hat ein Leistungsempfänger ein Bankkonto, muss er damit rechnen, dass ein Gläubiger versucht, das Guthaben bei der Bank oder Sparkasse zu pfänden. Die auf ein Konto überwiesene Grundsicherung ist gemäß § 55 Sozialgesetzbuch I (SGB I) in den ersten sieben Tagen seit der Gutschrift nicht pfändbar.

    Ist die Sieben-Tage-Frist abgelaufen, bestimmt sich die Höhe des unpfändbaren Betrages der Grundsicherung nach dem Zeitraum von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin der Leistung. Beispiel: ein Bezieher von Arbeitslosengeld II erhält jeweils zum ersten des Monats 600 Euro. Als am 10. des Monats die Pfändung bei der Bank eintrifft, ist die Sieben-Tages-Frist abgelaufen. Es verbleiben noch 20 Tage bis zur nächsten Zahlung, so dass das durch die Überweisung der Sozialhilfe begründete Guthaben am 10. nur in Höhe von 21/30 nicht gepfändet werden darf, das wären somit 420 €. Auch hier gilt das zum Nachweis und zum Rechtsschutz eben gesagte. Die Regelung gilt entsprechend für die Pfändung von Bargeld im Haushalt des Hilfebeziehers. Das gepfändete Guthaben darf die Bank erst zwei Wochen nach der Pfändung an den vollstreckenden Gläubiger abführen.

    .

    Quelle(n): Kontopfändung bei ALG 2
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sie muss zum gericht und einen antrag stellen und ihren hartz IV bescheid mitnehmen dann bekommt sie ihr geld.

    wie sich das allerding nennt weiß ich nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    einige haben es ja schon geschrieben. diese gelder sind nicht pfändbar. deine bekannte sollte also zum jobcenter und denen den fall schildern. die wissen auch genau wie sich sich zu verhalten hat und fordern das geld zurück. außerdem muß sie beim jobcenter einen antrag ausfüllen. die gez bebühren werden dann übernommen. habe auch schon meine erfahrungen mit der gez gemacht, vor allem mit den brüdern die von tür zu tür gehen und kann nur sagen, dass das schon kriminell ist was die da abziehen. wollten von mir rund 2000 € für ein autoradio wo gar keins war. der hatte unseren musikanhänger gesehen und nach dem zugfahrzeug gefragt ( zugfahrzeug hat kein radio), dann fragte er nach wie lang die band besteht, hat zurückgerechnet und wir bekamen eine rechnung von der gez von fast 2000€. die wir natürlich nicht bezahlten. aber der ärger war halt erstmal da.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hartz IV und Kindergeld sind nicht Pfändbare Geldleistungen allerdings kann die Bank das Konto kündigen ausserdem macht nicht die Bank das Konto dich sondern der Glä#ubiger da o die schulden bestehen weil er ein vollstreckbaren Titel von Gericht hat , meistens kann du aber an nächsten tag nachdem das Geld eingegangen ist dieses auch abheben weil die wissen das dieses Geld nicht Pfändbar ist. lg

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Schleunigst zur Bank!!!! Die müssen Ihren Fehler wieder gutmachen da das Konto nicht pfändbar ist!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein !!

    Hier kannst du dich schlau machen : http://www.erwerbslosenforum.de/ und es gibt auch Formulare für diverse Problem !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag mal hier (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.a... die kennen sich aus und antworten auch prompt.

    Wenn die Pfändung schon gelaufen ist, hat deine Bekannte wohl ein dringendes Problem.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    man darf jedem das konto pfänden aber die kassen müssen das geld auszahlen ich zum beispiel habe auch ne pfändung drauf und die dürfen keine sozialen gelder pfänden also würde sie das geld bekommen weil es soziales geld is und das darf man nicht pfänden der einzigste nachteil is das sie alles abheben muss wenn sie zum schalter geht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Pfänden kann man das Konto schon... ABER: Die sozialleistungen wie das Geld vom Arbeitsamt MUSS die Bank auszahlen!

    Sozialhilfe/Hartz-Geld ist nicht pfändbar

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Allerdings musst Du dazu beim Sozialgericht für die Bank eine Unterlassung erwirken. Das geht relativ problemlos. Gehe einfach mal zur Beratungsstelle beim Gericht.

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