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Ratlos fragte in Schule & BildungVorschule · vor 1 Jahrzehnt

Gefahr - wer ist zuständig?

Hallo,

bei meinen Kindern im Kindergarten gibt es eine etwa 5m lange Rutsche an einem Hügel.

Diese macht nach ca. 4m eine Kurve (diese Kurve verläuft über einer Natursteinmauer) und endet im Sandkasten (dieser ist groß genug).

Einige Kinder sind bereits in dieser Kurve aus der Rutsche geflogen, mal auf die Steine (aufgeschlagene Hautstellen), mal in den Sandkasten.

Viele Kinder können sich nicht in der Kurve halten, sie verlieren das Gleichgewicht und fallen um oder werden gar komplett gedreht, so das sie schließlich mit dem Rücken zuerst im Sandkasten landen.

Als ich dies das erste mal beobachtet habe (es waren meine Kinder), wies ich die Kindergartenleitung darauf, jedoch bekam ich nur zur Antwort: "Das ist noch nie bei einem anderen Kind vorgekommen, die Kinder müssen eben lernen, daß man die Rutsche langsam rutschen soll."

Was ist das denn für ein Quatsch?

Wofür ist die Rutsche denn da?

Der Kindergarten bleibt bei seiner Einstellung.

Was kann ich tun? Anonym wenns geht

Update:

Es sind bereits Kinder mit argen Verletzungen vorgekommen, die Mauer hat eine Höhe von ca 0,5m. Gegen blaue Flecken oä. ist nix einzuwenden, jedoch wenn es die Kinder aus der Kurve trägt, dann kann doch etwas mit der Statik nicht passen?!? Diese Rutsche ist bereits an die 15 Jahre alt, ob die dann noch den TÜV Stand von heute trägt?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Rutsche, die ein nicht ungefährliches oder ein nicht altersentsprechendes, kindgerechtes Spielvergnügen aufweist- egal ob man diese nun langsam oder etwas zügiger runterrutscht- gehört dem Aufsichtsamt der zuständigen Jugendbehörde gemeldet. Meines wissens nach müssen insbesondere Spielgeräte für altersentsprechende Kinder (hier Kindergartenalter) einer Unbedenklichkeitsprüfung unterzogen werden- weil das wiederum völlig unabhängig eines TÜV- Zertifikats ist...da man in diesem Fall womöglich einfach nur die falsche Rutsche für die falschen Kinder aufgestellt hat...sofern es sich dabei um Kleinkinder handelt- ist eine 5 Meter lange Rutsche (mit entsprechender Höhe) und einer nicht ausreichend abgesicherten Kurve ein immer währendes potentielles Gefahrenrisiko.

    Gerade wenn auch schon desöfteren einige Kinder aus der Rutsche geflogen sind- würde ich mich mehr Gedanken um die Verletzung der Aufsichtspflicht der Erzieher(in) machen- und danach um das Spielgerät an sich.

    Sicherlich müssen Kinder herumtollen- und da sind leichte bis mittelschwere Blessuren nunmal "Erfahrungsgehalt, den Kinder sammeln" und so auch selbst zwischen Gefahr oder Bedenklosigkeit unterscheiden können...wenn allerdings ein Spielgerät zur unmittelbaren Verfügung steht - und ein stetig hohes Unfallrisiko dabei besteht, gehört das Gerät meiner Meinung nach A)- nicht nur unter Aufsicht ähnlich einer Wasserrutsche in einem Schwimmbad sondern B)- abgeschafft.

    Ich denke du solltest dich auch mit betroffenen Eltern auseinandersetzen und die Sachlage besprechen und vielleicht findet man eine zufriedenstellende Lösung zusammen mit der Kindergartenleitung, bevor du dich auf anoyme Weise zum "Buhmann" machst. Allerdings kannst du dieses Spielgerät wie gesagt, dem Aufsichtsamt der Jugendabteilung bei dem zuständigen Bezirksämtern (Rathaus etc.) die Bedenklichkeit des Spielgeräts melden (wobei hier die Mühlen sehr viel schneller mahlen, wenn sich mehrere Betroffene Eltern im Zusammenschluss melden, z.B. per Briefform).

    LG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also für mich klingt das nicht besonders dramatisch. Kinder toben eben auf einem Spielplatz und mit blauen Flecken und Hautabschürfungen sind wir doch früher regelmäßig nach Hause gekommen. Jedes Gerät auf einem Spielplatz muß vom TÜV abgenommen sein, wenn das geschehen ist, dann sollte alles in Ordnung sein. Also einfach ein weniger relaxt an die Sache rangehen. Übermäßiger TV und Computerkonsum sind für die Kinder wahrscheinlich gefährlicher als einige blaue Flecken.

    Gruß

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe das genauso wie Franz.

    Das ist doch harmlos. Kinder sind nicht aus Porzellan. Manche Mütter reagieren echt über. Was haben wir früher alles gemacht. Und was meinst Du was Deine Kinder alles machen werden später ..... was Du nicht mitkriegen wirst!

    Wenn das Teil vom TÜV abgenommen ist, was es sein muss in Deutschland, grad zum öffentlichen Gebrauch, geht auch keine "wirkliche" Gefahr davon aus. Chill out.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn wirklich was passiert, haftet auf alle Fälle der Kindergarten dafür!

    Auch dieser ist für die Sicherheit der Kinder verantwortlich.

    Du kannst Dich ja mal an das örtliche Bauamt wenden.

    Und schließ Dich mit Eltern zusammen, die der gleichen Meinung sind wie Du.

    Alles Liebe....

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Okay ich weiß, wie man sich Mami fühlt und das man seinen Kindern keine blauen Flecke wünscht, aber es ist wirklich so wie hier schon einige geschrieben haben. Hier in Deutschland muss alles vom TÜV abgenommen werden, auch diese Rutsche! Somit darf diese keine Gefahrenstelle sein, aber es ist ja auch wirklich so, das Kinder ihre Grenzen auch selber lernen müssen. Wenn Du nämlich so haarscharf vorgehen willst, darf kein Kind mehr auf einen Spielplatz. Mit der Schaukel kann man zu hoch schaukeln, mit der Wippe können gerade Jungs sich an bestimmten Stellen verletzen, wenn es zu wild wird und und und

    Die Kinder lernen und dazu gehören manchmal auch ein paar blaue Flecke!

    Meine beiden sind 10 Jahre, ich traue mich im Sommer garnicht den beiden kurze Hosen anzuziehen, weil die durchs rumtoben, klettern usw. die Beine immer mit blauen Flecken voll haben. Und erinnere dich zurück, auch du wirst einige Macken gehabt haben.

    Solange nicht wirklich was ernstes passiert (meiner hat sich beim rutschen, auf einer normalen Rutsche die Nase mal gebrochen), sehe die Sache wirklich etwas lockerer, das werden nicht die letzten Macken sein. Lass deine Kinder mal ins Alter kommen, wo du nicht mehr mitgehst, na halleluja.

    Und mach nicht den Fehler, und pack Deine Kinder in einen Glaskasten. Kinder müssen spielen um zu lernen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es schon mal Verletzte gab ist dafür die Polizei zuständig! denke ich!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn dich an die behörde oder ans pfarramt oder an die politiker in deinem ort oder stadt lg

  • vor 1 Jahrzehnt

    3jähige über ne 5m lange Rutsche mit Kurve.... na Prima

    TÜH, ne möglichkeit,

    Der Betreiber vom Kindergarten ist dafür verantwortlich,

    Bauaufsichtsamt ???

    mit 2-3 telefonaten bei der Stadtverwaltung dürftest du es wissen.

    Wenn garnix hilft, Zeitung, TV einschalten,

    Zitat:"Das ist noch nie bei einem anderen Kind vorgekommen, die Kinder müssen eben lernen, daß man die Rutsche langsam rutschen soll."

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