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Was kann ich als Verkäufer tun?
Habe bei Ebay ein Shirt verkauft, und es per unversicherten Versand (2,20 Euro) auch an den Käufer geschickt.
Das war vor zwei Wochen jetzt behauptet der Käufer er hätte die Ware nicht erhalten, leider habe ich von der Post keinen Zettel mehr um es nachzuweisen.
Was soll ich jetzt machen ?
Ihm das Geld + Versandkosten zurück überweisen?
An Ebay hat er es auch schon gemeldet.
Ich habe schon viele Sachen verkauft und habe 100% positive Bewertungen, ist das erste Mal das sowas passiert.
Danke für Eure Hilfe
5 Antworten
- 🌸LillienaLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du die Ware unversichert verschickt hast, hast Du keine Chance auf Erstattung. Dir wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als einen Nachforschungsauftrag bei der Post zu stellen und - wenn nichts dabei rauskommt, das Geld zurück zu erstatten.
Ich verkaufe auch viel bei ebay. Ich biete immer versicherten, oder unversicherten Versand an. Ich weise darauf hin, dass der Käufer bei unversichertem Versand das Risiko trägt. Das hat bisher immer gut geklappt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Man sollte es immer versichern. Du wirst es ihm das Geld zurückgeben müssen. Das wird dich für die Zukunft lehren dass es auchhier Betrüger und Gauner gibt. Sei froh das es nur der Preis für ein T-Shirt war.
Man hebt sich grundsätzlich erst mal diese Dinge auf, kann nie schaden. Nach gut 6 Wochen abheften und nach einem Jahr wegwerfen.
GruÃ
Franky
- nusstoertchenLv 5vor 1 Jahrzehnt
Rechtlich stehst Du leider im aus
Niemals der Post vertrauen
Ãberweise das Geld zurück und lerne draus
keine Sendungen unversichert versenden
Schade für Dich
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
@Franky
Das ist nicht richtig. Die Verkäuferin ist keineswegs dazu verpflichtet die Summe zurückzuerstatten, wenn sie als Privatverkäufer bei ebay handelt. Wenn die Ware versandt wird geht das Risiko einer nicht nachverfolgbaren Sendung bei der Ãbergabe an die Post auf den Käufer über. Siehe auch hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht....
@murphy
Bist du denn gewerblich oder privat? Bei privat bist du prinzipiell aus dem Schneider. Sollte der Käufer sein Recht auf dem gerichtlichen Weg durchboxen wollen , musst du glaubhaft machen können das du das Shirt rausgesandt hast (z. B. durch Zeugen). Gebe bei der Post auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag in Auftrag (geht auch bei unversichten Sendungen. Die Chancen sind zwar gering, aber sie sind da). AuÃerdem merkt auch der Käufer, das du dir Mühe gibst.
Leider hatte ich auch schon mal den Fall, das Ware verloren ging, weil der Käufer ausdrücklich unversichten Versand wünschte. Allerdings tauchte die Ware nach einem gestellten Nachforschungsauftrag wieder auf. Das war Glück. Aber ansonsten hätte er von mir auch sein Geld nicht zurück bekommen.
EDIT:
*breit-grins* Und wenn ihr mir 100 Daumen runter verpasst, das Recht nimmt private Verkäufer in Schutz. Ob es euch gefällt oder nicht ;-D
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- vor 1 Jahrzehnt
Du musst zettel vonPost nehmen,weil du wichtge sache schieckst,jetz kanst gar nichts machen,nur das Geld bezalenmit freunlichen GrüÃen