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Ist es normal,daß der Mieter für die Wartung und Reinigung der Heizung selbst aufkommen muss?

Meine Tochter und ihr Freund haben zwecks Nachwuchs eine größere Wohnung angemietet.Es wurde besprochen,daß die Türen gestrichen werden,ebenso verschiedene kleinereSachen,also alles in Ordnung ist.Dieses wurde nicht gemacht.Alles mit Fotos dokumentiert.

Ich übernehme die Kaution,will allerdings nur die Hälfte überweisen,bis geklärt ist wer diese Arbeiten übernimmt.

Nun haben wir noch eine Klausel gefunden,nachdem meine Tochter jedes Jahr die Wartung und Reinigung der Gasheizung ünernehmen soll und auch noch die Prüfung nach dem Bundesemmissionsgesetz

Ist dies rechtens,vielleicht kann mir da jemand aus eigener Erfahrung etwas mitteilen.

Danke Christian

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Wartungs- und Reinigungskosten, sowie die Schornsteinfegerprüfungskosten sind umlagefähig. Wenn im Vertrag nichts anderes vermerkt beauftragt der Vermieter die Firmen und rechnet järlich mit den Umlagen ab. Bei einer Etagenheizung fallen die Kosten alle auf Deine Tochter mit Anhang. Sonst werden sie auf alle Mieter verteilt.

    Die Kaution kann in 3 Monatraten aufgesplittet werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden.

    Anders ist es bei Reparaturen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wartungskosten sind umlagefähig (auch die Prüfung nach dem Emmisionsgesetz); d.h., die Mieter müssen anteilig zahlen . Reparaturen sind auf keinen Fall den Mietern in Rechnung zu stellen . (Bin gleichzeitig Mieter und Vermieter, in verschiedenen Städten).

    Nur nicht bange machen lassen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn die Gasöfen (Durchlauferhitzer, Gaseinzelöfen etc.) Vermietereigen sind, müssen Wartung und ggf. Kleinreparaturen vom Mieter übernommen werden.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn die Heizung in der Wohnung steht müssen sich die Mieter darum kümmern. Wenn es eine Heizunganlage im Keller ist, dann werden die Kosten auf alle Mieter umgerechnet. Ebenfalls die Schornsteinfegerkosten müssten die Mieter tragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das habe ich in meinem Mietvertrag auch stehen. Das wird auf die Mieter umgelegt. Das ist normal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die reinigung muß der mieter zahlen.reparaturen nicht.lies aber nochmal den vertrag durch ob da was steht von kleinreparaturen z.b bis 75 euro das muß dann übernommen werden.aber nur wenn der geyser aufgeführt ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicher ist es Normal das derjenige der die Heizung benutzt auch die Kosten dafür trägt. Sei froh das ihr euch selbst um die Wartungkümmern müsst, da habt ihr die Möglichkeit den Installateur eurer Wahl, bzw. eures Geldbeutels zu beauftragen.

    Noch eine Anmerkung: Reinigung und Wartung ist das gleiche. Bei einer Reinigung muss das Gerät Teilzerlegt werden, bei der Wartung auch. Achtet auf den Zeitaufwand für die Wartung. Wenn das schneller als in einer Stunde erledigt ist, dürfte die Qualität der Wartung eher schlecht sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange es nur Wartung und Reinigung und diese Emissionsprüfung sind, sind die Kosten umlegbar. Du darfst aber nicht in der Klausel verpflichtet werden, selbst den Monteur zu rufen, dann wäre sie unwirksam. Außerdem muß eine Kostenobergrenze angegen sein und achte bei Wartungsverträgen auf versteckte Reparaturkosten. Reparaturen sind immer Sache des Vermieters außer Kleinreparaturen an Dingen des täglichen Gebrauchs bis zu einer Einzelfall bzw. Jahreshöchstgrenze. Auch da kommt es auf die Formulierung an.

    Im Zweifel zum Mieterverein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sehr schwierige frage

    lass die klausel bitte durch einen rechtsanwalt überprüfen.

    es könnte sein das man bezahlen muss.

    leider ändert sich immer wieder die rechtslage

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