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typhaon fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Adoption von unehelichem Kind?

Hallo, ich habe folgende Frage.

Meine Freundin hat einen unehelichen Sohn aus einer früheren Beziehung.

Der Kleine ist für mich wie mein eigenes Kind und ich könnte mir ein Leben ohne den Pimpf nicht mehr vorstellen... das Problem ist jedoch, dass ich selbst wenn wir möglichst bald heiraten keine Ansprüche geltend machen kann, wenn meiner Freundin (hoffe ich natürlich nicht) mal was zustoßen sollte... ich würde in so einem Fall allerdings nicht wollen, dass der Kleine zu seinem leiblichen Vater kommt, denn der zahlt keinen Unterhalt und zeigt auch kein ernstes Interesse am Kind.

Ich fürchte jedoch mein Kind an ihn verlieren zu können, vielleicht nicht weil er es selber will, aber weil seine Familie es verlangen würde... ein grausames Schicksal für ein kleines Kind, wenn ihr mich fragt.

Wie kann ich nun dafür Sorgen, dass der Kleine auf jeden Fall bei mir bleiben kann, egal was passiert und dass ich quasi auch rechtlich als Vater anerkannt werde?

Wie sieht es mit Adoption aus?

Update:

Brauche ich dafür die Zustimmung des leiblichen Vaters? (die er nie geben würde)

Gibt es einen anderen Weg?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo ich kenne das nur zu gut. Mein jetztziger Freund ist auch nicht der Erzeuger wir sind aber zusammen seit dem ich im 3 Monat schwanger war. Ohne die Einwilligung des Erzeugers geht das nicht. Ging bei mir auch nicht aber deine Frau auch wenn es sich makaber anhört aber sie muß ein Testament schreiben. Dort muß dann drinne stehen das der junge im Fall das ihr was passiert bei Dir bleiben soll. Drinne muß auch stehen warum der kleine nicht zum Erzeuger soll. Das muß sie dann bei einem Anwalt und beim Gericht hinterlegen. Habe das mit dem Jugendamt und der Anwaltin besprochen und der vom Jugendamt meinte das zu 90% die Kinder dann nicht zu ihren Erzeuger kommen. Eine andere möglihkeit gibt es leider nicht. Glaub mir ich habe auch alles versucht aber wenn der Erzeuger nein sagt dann geht das alles nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du kannst das kind nur mit einwilligung des leiblichen vaters adoptieren.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt da eine Möglichkeit:

    § 1748 BGB sagt, unter welchen Umständen das Vormundschaftsgericht die Einwilligung eines Elternteils ersetzen kann.

    Ist ein steiniger Weg.

    Siehe Quelle unten.

    Wenn ihr das nachweisen könnt. Mit harten Fakten, könnt ihr mithilfe eines Anwalts eventuell eine Adoption durchbekommen.

    ABER: dazu müsst ihr verheiratet sein. Nennt sich dann Stiefeltern-Adoption.

    Erkundigt euch ZUERST beim Anwalt. Dann beim Jugendamt.

    Und erst, wenn ihr ganz genau wisst, was ihr wollt und wie ihr es anfangt, dann erst informiert den leiblichen Vater.

    Alles Gute für eure Familie!

    Quelle(n): § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils (1) 1Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gr��¶blich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1748.html
  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider kannst du ihn nur mit der Zustimmung des leiblichen Vaters adoptieren.

    Auch wenn du es machen würdest, würdest du dem Kind die Chance nehmen seinen Unterhalt je einklagen zu können! Alle Unterhaltsansprüche sind dann hinfällig. Und im falle einer Scheidung zwischen euch (was ich natürlich nicht hoffe), müßtest du dann den Unterhalt aufbringen!

    Was jetzt ist, falls deiner Freundin/Frau etwas passiert, so kann Sie bei ihrem Anwalt eine Verfügung hinterlegen, in dem sie im Falle ihres Ablebens verfügt, daß der sohn bei dir bleibt.

    Das sollte sie auch zusätzlich in ihrem Testament niederschreiben.

    Mit so einer Verfügung stehen die Chancen sehr gut, daß du den Jungen behalten kannst.

    Diese Info habe ich von meinem eigenen Anwalt - etwa gleiches Problem mit dem Kindsvater.

    Mal davon abgesehen, hat deine Freundin das alleinige Sorgerecht?

    Wenn sich der Vater in keinerlei Hinsicht um das Kind kümmert, könnte sie versuchen das alleinige Sorgerecht zu bekommen, dann ist die Verfügung noch stärker untermauert. Sie kann sich ja mal beim Anwalt informieren... sei es wegen des Sorgerechts oder dieser Verfügung

    Übrigens hat unser Anwalt abgeraten eine Adoption durchzuführen.... mal davon abgesehen, daß der Vater seine Zustimmung nicht geben würde.

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  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Selbst, wenn Dein Freundin das alleinige Sorgerecht hat (wovon ich mal ausgehe), ist die Einwilligung des leiblichen Vaters nötig.

    Die einzige Möglichkeit, die besteht, wenn diese Einwilligung nicht zu bekommen ist, die Einwilligung durch das Familiengericht ersetzen zu lassen.

    Wenn es allerdings nur darum geht, wer das Kind im Falle des Todes Deiner Freundin betreut (was Gott verhüten möge): Sie kann ein Testament machen, in dem sie Dich als Vormund vorschlägt. Ob das Familiengericht dem Folge leisten wird, ist dann offen, aber wenn Du das Kind schon eine Weile betreut hast und Bezugsperson bist, wird das Gericht das berücksichtigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nun , ohne Einverständniss des Vaters geht das nicht.

    Hatte selber 2 Kinder Adoptiert. Nach 9 Jahren ging die Beziehung in die binsen. Die Mutter hat beide Kinder im Rosenkrieg gegen mich gehetzt.

    Ich dachte damals genau so wie Du. Das Ergebniss, wurde von der Mutter mehrmals vor Gericht gezogen, über die Adoptierten Kinder. Jedesmal als unschuldig von der Last befreit.

    Nein , für mich kommt das nie wieder in Frage. Bin inzwischen wieder Verheiratet. Habe noch ein Stiefkind, das ich unterstütze. Das ist für mich schon mehr als man verlangen kann. Und ich denke ich bin ein guter Vaterersatz.

    P.S. Es ist Deine Entscheidung, lasse dich auf keinen Fall dich in irgend einer Art dich beeinflussen, Nicht böse sein auch nicht von der Mutter !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, also ich weiß, dieses Gesetz ist absolut unmöglich, aber es ist so, wenn der Mutter etwas zustößt und selbst wenn sie wollte, das er zb bei dir oder Oma/Opa geht, hat der Vater das Recht zu entscheiden und kann das Kind zu sich nehmen.

    Bei einer Adoption brauchst du unbedingt die Zustimmung des Erzeugers, sonst geht da gar nichts.

    Tut mir leid dir das sagen zu müssen, ich finde das Gesetz auch zum K*****!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja du brauchst die Zustimmung des leiblichen Vaters, ausser ihr schafft es ihm das sorgerecht komplett zu entziehen, dann glaube ich brauchst du die Zustimmung nicht. Geht doch einfach mal zum Jugendamt die können euch bestimmt sagen was los ist. berhaupt wenn der Vater nicht zahlt. Es wird sehr schwer ohne Zustimmung, da kann du ein Weg über das Gericht helfen...

    viel Glück dass du bald Vater wirst...

  • puzmuz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters geht das nicht. Ihr solltet Euch mal beim Jugendamt informieren, ob es vielleicht eine andere Möglichkeit gibt. die kennen sich damit bestimmt aus.

    Liebe Grüße und eine tolle Zeit mit dem Kleinen (die werden ja sooooo schnell groß)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Guck mal hier:

    Deine Frage wurde schönmal sehr ähnelich hier gestellt, vielleicht hilft Dir da ja eine Antwort weiter.

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...

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