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Widerruf per E-Mail-Einschreiben - Angebliche technische Probleme?
Hallo,
leichtsinnig wie ich war, hab ich mir per Telefon einen Vertrag bezüglich einer Spielgemeinschaft aufschwätzen lassen (den Fehler mach ich nie wieder).
Nachdem ich gemerkt habe, um was für eine unseriöse Firma es sich handelt, habe ich etwa eine Woche nach dem Telefonat ein E-Mail-Einschreiben (von web.de) an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt, in der ich den Vertrag widerrufe.
Nach einiger Zeit hat mir web.de mitgeteilt, dass das Einschreiben von der Firma nicht abgeholt wurde.
Ein Anruf bei dieser Firma hat ergeben, dass sie angeblich Probleme mit einem Virus hatten/haben und daher seit Anfang des Jahres keine E-Mails mehr bekommen können....
Ich bin der Meinung, dass mein Widerruf per E-Mail natürlich trotzdem gültig ist, da es mich nicht zu interessieren braucht, was für technische Probleme diese Firma hat. Die E-Mail wurde schließlich nachweislich rechtzeitig verschickt.
Habe ich da Recht?
Danke im Voraus
Vincent
P.S.:
Darüber hinaus kam dieser (angebliche) telefonische Vertrag unter falschen Angaben zustande, denn der Mitarbeiter dieser Firma behauptete, die Firma sei Lotto Hamburg.
Die Firma lautet WinMaxx2006.
4 Antworten
- RLLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein "email-Einschreiben" IST KEIN EINSCHREIBEN.
Wenn Du kündigst, dann kündige schnellsten jetzt per "Einschreiben mit Rückschein".
Die Aussage, daß seit Jahresbeginn keine emails mehr empfangen werden können braucht man ja wohl nicht zu kommentieren ........
Den "Widerruf per email" kannst Du als nicht gesendet betrachten .......... - also werde tätig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Um ganz sicher zu gehen schick doch noch einen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an die Postadresse..
Ist aber schon merkwürdig wenn eine Firma seit Anfang des Jahres keine E-mails mehr empfangen kann..das sind mittlerweil 6 Monate.. das hört sich sehr stark nach fauler Ausrede an
- vor 1 Jahrzehnt
Also, meines Wissens genügt das rechtzeitige Absenden für die Einhaltung der Widerrufsfrist, § 355 Abs. 2. Ich würde trotzdem noch mal per Einschreiben widerrufen, obwohl Textform, also auch eine E-Mail, ja eigentlich reicht. Aber sicher ist sicher. Und, wenn die zwei Wochen rum sind: Auf jeden Fall nochmal prüfen, ob du über die Widerrufsmöglichkeit ordentlich belehrt worden bist. Ich denke aber, du hast schon ordnungsgemäà wiederrufen.
ABER, was ich auch mal im Hinterkopf behalten würde: Schon das Wort "Spielgemeinschaft", aber auch die Tatsache, dass da falsche Angaben im Spiel waren, riechen für mich nach arglistiger Täuschung, weshalb eine Anfechtung nach § 123 möglich sein könnte. Und an ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, § 138, könnte man auch mal denken - dann wäre das Rechtsgeschäft nichtig. Also, versuch's erstmal mit deinem Widerrufsrecht, aber ansonsten gibt es da auch noch weitere mögliche Mittel und Wege.
Viel Glück!
Quelle(n): Ich studiere Jura - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich kann ein Widerruf auch in Textform erklärt werden, also z. B. per E-Mail. Voraussetzung ist aber, dass der Widerruf auch zugegangen ist. Dazu müsste er zumindest im E-Mail Postfach des Unternehmens gelandet sein. Ob dieses dann aufgrund technischer Probleme die Mail nicht lesen kann, ist nicht Dein Problem.
Beim web.de Einschreiben gibt es allerdings ein Problem. Hier muss nämlich der Empfänger erst einen Link in der Mail anklicken, um die Nachricht zu lesen. Folglich hat der Empfänger die Mail nie empfangen, wenn er diesen Link nicht anklickt. Der Widerruf ist in Deinem Fall also nicht zugegangen.
Ein Widerruf ist normalerweise innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung möglich. Also solltest Du jetzt prüfen, ob Du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Wenn ja, ist die Frist wahrscheinlich schon rum, wenn nein kannst du noch widerrufen. Dann aber am besten per Fax oder Einschreiben.