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2. Termin vom Gerichtsvollzieher verpasst!?
Ich hab jetzt leider schon den 2. termin vom gerichtsvollzieher verpasst (aus guten grund meine freundin ist schwanger und ihr ging es plötzlich nicht so gut).
was passiert jetzt?
im termin ging es um die vollstreckung.
erreichen tue ichd ie frau nicht, sie hat nur einmal in der woche sprechstunde.
wie lange dauert es bis ein haftbefehl bzw. ein durchsungsbefehl erwirkt ist.
wenn ich die hälfte des betrags sofort überweise, denkt ihr das das noch ausreicht?
sie ist jetzt wieder daheim und ich habe bedenken das ganz plötzlich sdie polizei vor der tür steht, den streß kann sie nicht gebrauchen.
liebe grüße,
chris
wie lange dauert es bis er den durchsungsbefehl erwirkt hat?
schaffe ich es noch zu zahlen?
ich habe ihr jetzt ei fax gesendet, indem ich um eine woche aufschub gebeten habe und das ich heute noch überweise und sie doch bitte noch bis zum eingang der zahlung warten soll.
und warum ich heute nicht anwesend war (und auch das sie leider kurzfristig telefonisch nicht zu erreichen war).
ich hoffe das sie die eine woche noch warten wird.
im fax habe ich ihr auch meine aktuelle telefonnummer mitgeteilt und das sie einen überweisungsbeleg bekommt sobald ich ihn scannen kann.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zuerst keine Panik, wenn du das Geld teilweise hast, überweise es an der Gerichtsvollzieherin und hinterlasse ihr eine Nachricht im Briefkasten oder auf dem AB mit dem Zahlungshinweis.
Auch wenn du das 2.te Mal nicht da warst, heißt das noch lange nicht, dass automatisch der Haftbefehl kommt. Der Gläubiger muss das beantragen und das dauert erst mal locker eine Woche.
Wenn du kein Geld hast, musst du allerdings die EV (eidesstattliche Versicherung) abgeben, dann gibt du ja an, dass du nichts hast und die Haft und Durchsuchungssache ist auch weg. Auch hier: Nachricht im Briefkasten oder AB.
Gerichtsvollzieher sind nur "kleine Beamte" die bekommen auch ihr Gehalt, wenn sie bei dir nichts finden, also strengen sie sich nicht so an wie z. B. ein Inkassoladen.
Es gibt so einen §, wenn du jetzt einen Teil bezahlst, erhälst du Aufschub für 6 Monate und musst innerhalb dieser Zeit den Rest bezahlen, nutze es.
Nachtrag: Was viele gar nicht wissen, du kannst dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zu Wohung verwehren, musst dann aber die EV abgeben, machst du das auch nicht, kann der Gläuber Erzwingungshaft zur Abgabe der EV beantragen.
Merke: Schulden machen ist keine Straftat!
- ↓Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Am besten ist wenn man den Gerichtsvollzieher anruft und mit ihm redet. Dem Gerichtsvollzieher ist es egal warum man 2 mal nicht da war wenn ein Termin vereinbart war. Beim 3. mal kommt er mit einem Durchsuchungsbefehl und dann kann er mit der Polizei zusammen die Tür öffnen lassen und sich so Zutritt zu der Wohnung verschaffen ohne, daà der Wohnungsinhaber in der Wohnung ist.
- vor 1 Jahrzehnt
aus guten grund meine freundin ist schwanger --> Warum hast du das nicht in vorherein oder umgehend gemeldet???
Wenn du nicht gerade eine äusserst soziale Ansprechsperson hast, interessiert sich für so eine Begründung niemand..
Was du tun kannst..
Sofort Brief erstellen und "schleimen" (den Sachverhalt darlegen) und um Verständnis bitten und deine Bereitschaft darlegen, sofort Kontaktaufnehmen auf jedenfall...
@Fragesteller... zu deinem Zusatz.. Nimm einfach Kontakt auf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
zum 2. mal verpasst?Oha zieh dich mal warm an... da hat kein gerichtsvollzieher noch verständnis dafür...Warum hast du das nich vorher geklärt..is dir das nicht wichtig???
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- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ruf da an, und wenn du kannst überweise geld, sag mal und du wirst grade vater? da solltest du aber verantwortungsvoller sein, nächstes mal läÃt sie deine wohnung öffnen und nimmt sich was sie denkt ok ist, willst du das? rufe beim zuständigen gericht an, da gibt es die gerichtsvollzieherverteilerstelle(man ist das ein wort)
hinterlasse für die betreffende GV eine nachricht.denn im büro sind die auswärts, im gericht öffter.
- aeneasLv 7vor 1 Jahrzehnt
So brutal das klingt: der Fakt, dass Deine Freundin schwanger ist un es ihr "nicht so gut geht" ist KEIN GUTER GRUND fuer einen Gerichtsvollzieher!
Zahlungen sind immer gut und wenn es Dir wichtig ist (was es freilich sein sollte) dann erreichst Du die Gerichtsvollzieherin auch, wenn sie Sprechstunde hat!!!
Die Vollstreckung kann nach erfolgter Zahlung ausgesetzt werden. Kann allerdings sein, dass Du die Kosten fuer Haft- bzw. Durchsuchungsbefehl zusaetzlich tragen musst!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sag mal in welcher Welt lebst du denn ?
Du kannst doch nicht einfach bei einem solch wichtigen Termin nicht hingehen nur weil es deiner Freundin schlecht geht.
Bin mal gespannt wie es ihr geht wenn die Handschellen klicken.
good job
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sie hat bestimmt eine mail, schick ihr ne mail, denn einen PC hast Du ja, dass Du sofort die Hälfte überweisen willst um Deinen guten Willen zu zeigen.